Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Steuern in Bosnien und Herzegowina

Steuerlicher Wohnsitz: Mindestens 183 Tage in Steuerzeitraum (Föderation Bosnien und Herzegowina). In unseren Daten gibt es kein Sonderregime für Neuzugezogene.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Allgemeine Regeln

Einkommensteuer: 10% in der Föderation, 8% auf Arbeitsentgelt in der Republika Srpska, mit 31% Arbeitnehmerbeiträgen in beiden

Welteinkommen

Details
  • Auf: Welteinkommen Ansässiger
  • Wer: Föderation Bosnien und Herzegowina: Die Einkommensteuer wird mit einheitlich 10% gezahlt, und ansässig ist eine Person mit Wohnsitz oder eine Person, die sich im Steuerzeitraum 183 oder mehr Tage, ununterbrochen oder mit Unterbrechungen, aufhält
  • Grenze: BAM 3,600/Jahr ≈ $2,060

Die Einkommensteuer in Bosnien und Herzegowina wird von den Entitäten festgelegt: Die Föderation besteuert Einkommen mit 10% nach einem Grundabzug von KM 3,600 pro Jahr, und die Republika Srpska besteuert Arbeitsentgelt mit 8% nach einem Abzug von KM 1,000 pro Monat; die Arbeitnehmerbeiträge betragen in beiden Entitäten 31% des Bruttoentgelts, in der Föderation vom steuerpflichtigen Entgelt abzugsfähig, in der Republika Srpska nicht. Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert. 1 2 3 4 5 6 7 8

Besteuert wird

Welteinkommen Ansässiger; in der Entität erzieltes Einkommen bei Nicht-Ansässigen. Föderation: Arbeitsentgelt nach Pflichtbeiträgen und dem persönlichen Abzug. Republika Srpska: Bruttoarbeitsentgelt (Beiträge werden nicht abgezogen) nach dem persönlichen Abzug.

Für wen es gilt

  • Föderation Bosnien und Herzegowina: Die Einkommensteuer wird mit einheitlich 10% gezahlt, und ansässig ist eine Person mit Wohnsitz oder eine Person, die sich im Steuerzeitraum 183 oder mehr Tage, ununterbrochen oder mit Unterbrechungen, aufhält.
  • Föderation Bosnien und Herzegowina: Das steuerpflichtige Einkommen wird durch einen persönlichen Grundabzug von KM 3,600 pro Jahr (KM 300 pro Monat) gemindert, zuzüglich Faktoren von 0.5 für einen Ehepartner, 0.5, 0.7 und 0.9 für das erste, zweite und dritte Kind, 0.3 für ein weiteres unterhaltsberechtigtes Familienmitglied und 0.3 für eigene oder die Behinderung eines Angehörigen, angewendet auf diesen Grundbetrag.
  • Föderation Bosnien und Herzegowina: Vom Entgelt gezahlte Pflichtbeiträge (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) werden vor der Steuer vom Erwerbseinkommen abgezogen.
  • Föderation Bosnien und Herzegowina: Die Höchstsätze der Arbeitnehmerbeiträge betragen 17% Rente und Invalidität, 12.5% Gesundheit und 1.5% Arbeitslosigkeit, insgesamt 31%, erhoben auf das Bruttoentgelt.
  • Republika Srpska: Die Steuer auf persönliche Einkünfte (Arbeitsentgelt) beträgt 8% der Bemessungsgrundlage und die Steuer auf Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ab 1 Januar 2022 10%; die Grundlage ist das Bruttoarbeitsentgelt, und der persönliche Abzug beträgt KM 12,000 pro Jahr (KM 1,000 pro Monat).
  • Republika Srpska: Die Arbeitnehmerbeiträge betragen 18.5% Rente und Invalidität, 10.2% Gesundheit, 0.6% Arbeitslosigkeit und 1.7% Kinderschutz, insgesamt 31%, gezahlt durch Abzug von der Bruttogrundlage; sie werden nicht von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen.
  • Republika Srpska: Ansässig ist, wer einen ständigen Wohnsitz hat oder sich 183 oder mehr Tage in 12 Monaten, die im Steuerjahr beginnen oder enden, aufhält oder dort einen ständigen Wohnsitz und den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat.
  • Jede Entität besteuert Ansässige auf Einkommen aus anderen Entitäten und Ländern und Nicht-Ansässige nur auf in der Entität erzieltes Einkommen.

Ausschlüsse

  • Nicht-Ansässige (weniger als 183 Tage) werden nur auf in der Entität erzieltes Einkommen besteuert.

Grenzen

  • BAM 3,600 im Jahr (≈ $2,060) · Persönlicher Grundabzug der Föderation Bosnien und Herzegowina (KM 300 pro Monat)
  • BAM 1,000 im Monat (≈ $570) · Persönlicher Abzug auf Arbeitsentgelt in der Republika Srpska (KM 12,000 pro Jahr)

Tage im Land

  • Mindestens 183 Tage in Steuerzeitraum (Föderation Bosnien und Herzegowina) · Ein Aufenthalt von 183 oder mehr Tagen in der Föderation, ununterbrochen oder mit Unterbrechungen, in einem beliebigen Steuerzeitraum macht eine Person ansässig.
  • Mindestens 183 Tage in 12 Monate, die im Steuerjahr beginnen oder enden (Republika Srpska) · Ein Aufenthalt von 183 oder mehr Tagen in der Republika Srpska in einem 12-Monats-Zeitraum, der im Steuerjahr beginnt oder endet, macht eine Person ansässig.

Steuerliche Ansässigkeit

Die Ansässigkeit wird von jeder Entität gesondert bestimmt: 183 oder mehr Tage Anwesenheit oder ein ständiger Wohnsitz oder der Mittelpunkt der Lebensinteressen.

Visa

Der einwanderungsrechtliche Status bestimmt die steuerliche Ansässigkeit nicht; die Tageszählung gilt für jeden Inhaber einer Genehmigung.

Weitere Steuern

Die Beiträge betragen für den Arbeitnehmer in beiden Entitäten 31% des Bruttoentgelts; Mehrwertsteuer und Körperschaftsteuer werden gesondert von den Behörden der Entitäten und des Staates erhoben. In der Föderation wurden die Beitragssätze der Arbeitgeber ab 1 Juli 2025 gesenkt (Rente von 6.00% auf 2.50% und Gesundheit von 4.00% auf 2.00% in der Arbeitgeberbelastungskategorie nach Art. 10(2)); die Arbeitnehmersätze von 31% bleiben unverändert.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Wann wird man in Bosnien und Herzegowina steuerlich ansässig?

Mindestens 183 Tage in Steuerzeitraum (Föderation Bosnien und Herzegowina) (Ein Aufenthalt von 183 oder mehr Tagen in der Föderation, ununterbrochen oder mit Unterbrechungen, in einem beliebigen Steuerzeitraum macht eine Person ansässig). Die Ansässigkeit wird von jeder Entität gesondert bestimmt: 183 oder mehr Tage Anwesenheit oder ein ständiger Wohnsitz oder der Mittelpunkt der Lebensinteressen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

Quellen (8)

Amtliche Quellen

  1. Law on Income Tax of the Federation of BiH, consolidated text · Tax Administration of the Federation of BiH · geprüft am 2026-10-11
  2. Law on Income Tax of Republika Srpska (Official Gazette of RS 60/15) · Tax Administration of Republika Srpska · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2015-07-30
  3. Law amending the Law on Income Tax of Republika Srpska, rates from 1 January 2022 (Official Gazette of RS 119/21) · Tax Administration of Republika Srpska · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2021-12-29
  4. Law on Contributions of the Federation of BiH (consolidated text, OG FBiH 35/98 to 104/16), Article 10: contribution rates · Federation of BiH Tax Administration (PUFBiH) · geprüft am 2026-10-10
  5. Law on Contributions of Republika Srpska, OG RS 114/17, Article 22: contribution rates · Tax Administration of Republika Srpska · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2017-12-29
  6. Law amending the Law on Contributions of Republika Srpska, OG RS 112/19: unemployment rate 0.6% · Tax Administration of Republika Srpska · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2019-12-27
  7. Law amending the Law on Contributions of Republika Srpska, OG RS 119/21, Article 3: health rate 10.2% from 1 January 2022 · Tax Administration of Republika Srpska · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2021-12-29
  8. Law amending the Law on Contributions of the Federation of BiH (OG FBiH 33/25): employer rates from 1 July 2025 · Parliament of the Federation of BiH · geprüft am 2026-10-11