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Steuern in Montenegro

Steuerlicher Wohnsitz: Mehr als 183 Tage in Steuerjahr. 2 Sonderregime für Neuzugezogene: Jährliche Pauschal-Einkommensteuer für kleine Selbstständige und Befreiung von Einkommensteuer und Sozialbeiträgen auf Einkünfte von einem nicht in Montenegro eingetragenen Arbeitgeber.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Sonderregelung

Jährliche Pauschal-Einkommensteuer für kleine Selbstständige (Umsatz bis EUR 30,000)

Steuererleichterung

Details
  • Auf: Jährliche Pauschale nach der Skala des Finanzministeriums
  • Grenze: €30k/Jahr ≈ $34k

Selbstständige, deren Umsatz im Vorjahr unter EUR 30,000.01 (≈ $33,500) liegt, können beantragen, die Einkommensteuer als jährliche Pauschale nach einer Skala des Finanzministeriums zu zahlen. 1 2

Besteuert wird

Jährliche Pauschale nach der Skala des Finanzministeriums; kein Satz auf den tatsächlichen Gewinn.

Für wen es gilt

  • Gilt für Einkünfte aus der selbstständigen Haupttätigkeit einer Person, deren Umsatz im Vorjahr (oder geplanter Umsatz bei Beginn) unter EUR 30,000.01 (≈ $33,500) liegt.
  • Der Steuerpflichtige muss bis zum Jahresende für das Folgejahr beantragen, oder bei Beginn innerhalb von fünf Tagen nach der Registrierung.
  • Der Steuerpflichtige führt Bücher über den Umsatz.

Ausschlüsse

  • Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Gesundheits-, Beratungs-, Design-, Vermessungs-, Friseur-, Handels-, Gastgewerbe- und Immobilientätigkeiten sowie andere freiberufliche Tätigkeiten können die Pauschale nicht nutzen.

Grenzen

  • EUR 30,000 im Jahr (≈ $33,500) · Umsatzobergrenze (der Umsatz muss unter EUR 30,000.01 (≈ $33,500) liegen)

Steuerliche Ansässigkeit

Verfügbar für Steuerpflichtige, die in Montenegro eine eingetragene selbstständige Tätigkeit ausüben.

Visa

Nicht an einen Titel gebunden; Ausländer benötigen einen Titel, der selbstständige Tätigkeit erlaubt.

Weitere Steuern

Die Registrierung zur Mehrwertsteuer ist ab EUR 30,000 (≈ $33,500) Umsatz erforderlich; Beiträge sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Sonderregelung

Digitale Nomaden: Befreiung von Einkommensteuer und Sozialbeiträgen auf Einkünfte von einem nicht in Montenegro eingetragenen Arbeitgeber

Steuererleichterung

Details

Eine Person mit dem Status als digitaler Nomade nach dem Ausländergesetz zahlt keine Einkommensteuer und keine obligatorischen Sozialbeiträge auf persönliche Einkünfte oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von einem Arbeitgeber, der nicht in Montenegro eingetragen ist. 14 15 16

Besteuert wird

Persönliche Einkünfte oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die ein Inhaber des Status als digitaler Nomade von einem nicht in Montenegro eingetragenen Arbeitgeber bezieht.

Für wen es gilt

  • Besitzt einen befristeten Aufenthaltstitel als digitaler Nomade nach Art. 60a des Ausländergesetzes.
  • Die Einkünfte sind persönliche Einkünfte oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von einem Arbeitgeber, der nicht in Montenegro eingetragen ist.

Ausschlüsse

  • Die Bestimmungen nennen nur Einkünfte von einem nicht in Montenegro eingetragenen Arbeitgeber.
  • Mehrwertsteuer, Vermögensteuern und Steuern des Heimatlandes sind nicht erfasst.

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit folgt dem allgemeinen Test (ständiger Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebens- und Geschäftsinteressen oder mehr als 183 Tage im Steuerjahr); die Befreiungsbestimmungen legen keine gesonderte Tageszahl fest.

Visa

An den befristeten Aufenthaltstitel für digitale Nomaden gebunden (Art. 60a des Ausländergesetzes).

Weitere Steuern

Der kommunale Zuschlag wird als Prozentsatz der Einkommensteuer berechnet. Mehrwertsteuer und Steuern auf Vermögen sind gesondert zu betrachten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Allgemeine Regeln

Einkommensteuer natürlicher Personen: Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert, Sätze 0 / 9 / 15% ab 2026, plus kommunaler Zuschlag und 10.5% Arbeitnehmerbeiträge

Bis zu 13% Steuer

Details
  • Auf: Welteinkommen von Ansässigen
  • Grenze: €700/Monat ≈ $780

In Montenegro Ansässige werden mit Einkünften besteuert, die in Montenegro und im Ausland erzielt werden. Ab dem 1. Januar 2026 werden steuerpflichtige Einkünfte aus Beschäftigung mit 0% bis EUR 700 (≈ $780) im Monat, 9% von EUR 700.01 (≈ $780) bis EUR 1,000 (≈ $1,120) und darüber mit 15% besteuert; die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer betragen 10.5% (10% Rente, 0.5% Arbeitslosigkeit), und ein kommunaler Zuschlag von bis zu 13% der Steuer (bis zu 15% in der Hauptstadt und in der Alten Königsstadt) kommt hinzu. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Besteuert wird

Welteinkommen von Ansässigen; Einkünfte aus montenegrinischen Quellen von Nichtansässigen.

Für wen es gilt

  • Eine Person ist ansässig, wenn sie in Montenegro einen ständigen Wohnsitz oder den Mittelpunkt ihrer Lebens- und Geschäftsinteressen hat oder sich im Steuerjahr mehr als 183 Tage aufhält.
  • Steuerpflichtige Einkünfte aus Beschäftigung werden monatlich mit 0% bis EUR 700, (≈ $780) 9% von EUR 700.01 (≈ $780) bis EUR 1,000 (≈ $1,120) und 15% über EUR 1,000.01 (≈ $1,120) besteuert.
  • Steuerpflichtige Einkünfte aus der selbstständigen Haupttätigkeit werden jährlich mit 0% bis EUR 8,400, (≈ $9,380) 9% von EUR 8,400.01 (≈ $9,380) bis EUR 12,000 (≈ $13,400) und 15% über EUR 12,000.01 (≈ $13,400) besteuert.
  • Andere aufgeführte Einkunftsarten, darunter ergänzende und gelegentliche selbstständige Tätigkeit, werden mit 15% der Steuerbemessungsgrundlage besteuert.
  • Die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer betragen 10.5% des Bruttolohns: 10% Renten- und Invaliditätsversicherung und 0.5% Arbeitslosenversicherung; es gibt keinen Krankenversicherungsbeitrag der Arbeitnehmer, und der Arbeitgeber zahlt 0% Rente und 0.5% Arbeitslosigkeit.
  • Der kommunale Zuschlag ist ein Prozentsatz der Einkommensteuer selbst, nicht des Einkommens: Gemeinden dürfen bis zu 13% der Steuer festsetzen, die Hauptstadt und die Alte Königsstadt bis zu 15%; er ist von der Person zu zahlen, die in der Gemeinde tätig ist, auf die Steuer auf persönliche Einkünfte, selbstständige Tätigkeit, Vermögens- und Kapitaleinkünfte.
  • Zuschlagssätze nach kommunalem Beschluss: Podgorica 15%, Cetinje 15%, und 13% in Bar, Kotor, Danilovgrad, Zeta und Bijelo Polje.

Ausschlüsse

  • Nichtansässige werden nur mit in Montenegro erzielten Einkünften besteuert.

Grenzen

  • EUR 700 im Monat (≈ $780) · Einkünfte aus Beschäftigung werden bis zu diesem Betrag mit 0% besteuert
  • EUR 1,000 im Monat (≈ $1,120) · Obergrenze des 9%-Bereichs bei Einkünften aus Beschäftigung
  • EUR 8,400 im Jahr (≈ $9,380) · Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden bis zu diesem Betrag mit 0% besteuert
  • EUR 12,000 im Jahr (≈ $13,400) · Obergrenze des 9%-Bereichs bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit

Tage im Land

  • Mehr als 183 Tage in Steuerjahr · Ein Aufenthalt auf montenegrinischem Gebiet von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr macht eine Person ansässig.

Steuerliche Ansässigkeit

Die Ansässigkeit bestimmt sich nach Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebens- und Geschäftsinteressen oder Anwesenheit von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr.

Visa

Der Einwanderungsstatus bestimmt nicht die steuerliche Ansässigkeit; ein Titelinhaber, der sich im Steuerjahr mehr als 183 Tage aufhält, ist steuerlich ansässig. Inhaber des Status als digitaler Nomade haben eine gesonderte Befreiung für Einkünfte von einem nicht in Montenegro eingetragenen Arbeitgeber.

Weitere Steuern

Mehrwertsteuer: Regelsatz 21% und Registrierungspflicht ab EUR 30,000 (≈ $33,500) Umsatz in den letzten 12 Monaten; ein im Juli 2026 verabschiedetes neues Mehrwertsteuergesetz gilt erst ab dem EU-Beitritt Montenegros. Die Arbeitnehmerbeiträge betragen 10.5% des Bruttolohns; der kommunale Zuschlag kommt zur Einkommensteuer hinzu.

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Wann wird man in Montenegro steuerlich ansässig?

Mehr als 183 Tage in Steuerjahr (Ein Aufenthalt auf montenegrinischem Gebiet von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr macht eine Person ansässig). Die Ansässigkeit bestimmt sich nach Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebens- und Geschäftsinteressen oder Anwesenheit von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr.

Für wen gilt Jährliche Pauschal-Einkommensteuer für kleine Selbstständige?

Gilt für Einkünfte aus der selbstständigen Haupttätigkeit einer Person, deren Umsatz im Vorjahr (oder geplanter Umsatz bei Beginn) unter EUR 30,000.01 (≈ $33,500) liegt. Nicht an einen Titel gebunden; Ausländer benötigen einen Titel, der selbstständige Tätigkeit erlaubt.

Für wen gilt Befreiung von Einkommensteuer und Sozialbeiträgen auf Einkünfte von einem nicht in Montenegro eingetragenen Arbeitgeber?

Besitzt einen befristeten Aufenthaltstitel als digitaler Nomade nach Art. An den befristeten Aufenthaltstitel für digitale Nomaden gebunden (Art.

Gibt es für Inhaber von Genehmigung für digitale Nomaden in Montenegro eine Steuererleichterung?

Digitale Nomaden: Befreiung von Einkommensteuer und Sozialbeiträgen auf Einkünfte von einem nicht in Montenegro eingetragenen Arbeitgeber: Eine Person mit dem Status als digitaler Nomade nach dem Ausländergesetz zahlt keine Einkommensteuer und keine obligatorischen Sozialbeiträge auf persönliche Einkünfte oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von einem Arbeitgeber, der nicht in Montenegro eingetragen ist. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

Quellen (16)

Amtliche Quellen

  1. Law amending the Personal Income Tax Law, rates from 1 January 2026 (Official Gazette of Montenegro 160/25) · Official Gazette of Montenegro No. 160/2025 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-12-30
  2. Personal Income Tax Law, consolidated text · Montenegrin Investment Agency, mia.gov.me · geprüft am 2026-10-11
  3. Law on Contributions for Mandatory Social Insurance, consolidated text (OG 13/07 to 160/25), Articles 15 and 18: rates · Government of Montenegro (consolidated text hosted by amrrs.gov.me) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-03-01
  4. Law on Financing of Local Self-Government (OG 3/19), Article 8: municipal surtax on personal income tax · Parliament of Montenegro · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2018-12-28
  5. Form OPP-ND: monthly return for the surtax on personal income tax, Capital City of Podgorica (rate 15%) · Capital City of Podgorica, Local Public Revenue Administration · geprüft am 2026-10-10
  6. Decision on the surtax on personal income tax, Old Royal Capital Cetinje (rate 15% of the tax liability) · Old Royal Capital Cetinje · geprüft am 2026-10-10
  7. Decision on the surtax on personal income tax, Municipality of Bar (rate 13% of the tax liability), OG CG municipal regulations 44/19 · Municipality of Bar · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2019-11-08
  8. Decision on the surtax on personal income tax, Municipality of Kotor (rate 13% of the tax liability) · Municipality of Kotor · geprüft am 2026-10-10
  9. Decision on the surtax on personal income tax, Municipality of Danilovgrad (rate 13% of the tax liability) · Municipality of Danilovgrad · geprüft am 2026-10-10
  10. Decision on the surtax on personal income tax, Municipality of Zeta (rate 13% of the tax liability) · Municipality of Zeta · geprüft am 2026-10-10
  11. Decision on the surtax on personal income tax, Municipality of Bijelo Polje (rate 13% of the tax liability), consolidated text · Municipality of Bijelo Polje · geprüft am 2026-10-10
  12. Law amending the Law on Value Added Tax, Art. 3 and 5: standard rate 21% from 1 January 2018 (Official Gazette of Montenegro 50/17) · Official Gazette of Montenegro No. 50/2017 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2017-07-28
  13. Law amending the Law on Value Added Tax, Art. 13: registration above EUR 30,000 turnover (Official Gazette of Montenegro 12/26) · Official Gazette of Montenegro No. 12/2026 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-02-05
  14. Law amending the Personal Income Tax Law, Art. 7: new Art. 32d, exemption for digital nomads (Official Gazette of Montenegro 152/22) · Official Gazette of Montenegro No. 152/2022 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2022-12-30
  15. Law amending the Law on Contributions for Mandatory Social Insurance, Art. 6: Art. 18d, exemption for digital nomads (Official Gazette of Montenegro 160/25) · Official Gazette of Montenegro No. 160/2025 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-12-30
  16. Law amending the Law on Foreigners (Official Gazette of Montenegro 3/2026) · Official Gazette of Montenegro No. 3/2026 · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-01-09