Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Deutschland

Deutschland EU-Freizügigkeit

EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Deutschland. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nur für Pässe aus 31 Ländern

Wer beantragen kann3

  • Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Deutschland leben.
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass.
  • Arbeitsuchende dürfen bis zu 6 Monate bleiben und länger nur, solange sie nachweisen, dass sie weiterhin mit echten Aussichten Arbeit suchen.

Was nachzuweisen ist2

  • Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten.
  • Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.

Unterlagen2

  • Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
  • Ein Nachweis von Arbeit, Ausbildung, selbstständiger Tätigkeit oder ausreichender Krankenversicherung und ausreichenden Unterhaltsmitteln kann verlangt werden.

Schritte4

  1. Melden Sie Ihre Adresse innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung beim örtlichen Meldeamt an.
  2. Die Ausländerbehörde kann von Ihnen 3 Monate nach der Einreise den Nachweis der Voraussetzungen Ihres Aufenthaltsrechts verlangen.
  3. Das Meldeamt kann diese Nachweise bei der Anmeldung entgegennehmen und an die Ausländerbehörde weiterleiten.
  4. Familienangehörigen aus Nicht-EU-Staaten wird eine Aufenthaltskarte ausgestellt; EU-Bürger erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht.

Nach der Ankunft2

  • Ein Daueraufenthaltsrecht entsteht nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts, unabhängig vom ursprünglichen Grund.
  • Das Daueraufenthaltsrecht wird auf Antrag unverzüglich bescheinigt.

Wie Deutschland die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit

Ein ununterbrochener Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt von Beginn an als gewöhnlicher Aufenthalt (section 9 AO), es sei denn, er dient ausschließlich einem Besuch, der Erholung, einer Kur oder einem ähnlichen privaten Zweck und dauert nicht länger als ein Jahr; eine zur Nutzung bereitgehaltene Wohnung begründet einen Wohnsitz (section 8 AO).

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert.

Alle Steuerregeln für Deutschland Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

EU-, EWR- und Schweizer Bürger dürfen ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Deutschland leben und arbeiten; die Adresse muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug gemeldet werden. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Anforderungen

  • Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Deutschland leben. 11 15 1 8 9
  • Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass. 1 14
  • Arbeitsuchende dürfen bis zu 6 Monate bleiben und länger nur, solange sie nachweisen, dass sie weiterhin mit echten Aussichten Arbeit suchen. 11
  • Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten. 11 4
  • Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. 12 3
  • Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. 2
  • Ein Nachweis von Arbeit, Ausbildung, selbstständiger Tätigkeit oder ausreichender Krankenversicherung und ausreichenden Unterhaltsmitteln kann verlangt werden. 12 14
  • Melden Sie Ihre Adresse innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung beim örtlichen Meldeamt an. 16
  • Die Ausländerbehörde kann von Ihnen 3 Monate nach der Einreise den Nachweis der Voraussetzungen Ihres Aufenthaltsrechts verlangen. 14
  • Das Meldeamt kann diese Nachweise bei der Anmeldung entgegennehmen und an die Ausländerbehörde weiterleiten. 14
  • Familienangehörigen aus Nicht-EU-Staaten wird eine Aufenthaltskarte ausgestellt; EU-Bürger erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht. 14
  • Ein Daueraufenthaltsrecht entsteht nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts, unabhängig vom ursprünglichen Grund. 13 5
  • Das Daueraufenthaltsrecht wird auf Antrag unverzüglich bescheinigt. 14

Aufenthalt

  • Keine zeitliche Begrenzung, solange die Bedingungen erfüllt sind; melden Sie die Adresse innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug beim Meldeamt an.
  • Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Personen mit ausreichenden Mitteln und umfassendem Krankenversicherungsschutz.

Staatsangehörigkeit

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Arbeit

EU-Bürger dürfen ohne Arbeitserlaubnis als Angestellte oder Selbstständige arbeiten; einige Stellen mit hoheitlichen Befugnissen können Inländern vorbehalten sein.

Familie

Familienmitglieder, die den EU-Bürger begleiten oder ihm nachziehen, haben ein Aufenthaltsrecht; Familienmitglieder aus Nicht-EU-Staaten erhalten eine 5 Jahre gültige Aufenthaltskarte, die innerhalb von 6 Monaten ausgestellt wird.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
  9. Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  10. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  11. Freedom of Movement Act/EU (FreizügG/EU), section 2: right of entry and residence (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10
  12. Freedom of Movement Act/EU (FreizügG/EU), section 4: persons not working (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10
  13. Freedom of Movement Act/EU (FreizügG/EU), section 4a: permanent right of residence (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10
  14. Freedom of Movement Act/EU (FreizügG/EU), section 5: residence cards and certificate of permanent residence (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10
  15. Freedom of Movement Act/EU (FreizügG/EU), section 12: nationals of EEA states (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10
  16. Federal Registration Act (BMG), section 17: registration and deregistration (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
EU-Freizügigkeit––Ja
EU-Freizügigkeit Portugal––Ja
Freizügigkeit durch Vertrag Spanien–5 J.Ja
Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien–1 J.–
EU-Freizügigkeit Italien––Ja

Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?

Keine zeitliche Begrenzung, solange die Bedingungen erfüllt sind; melden Sie die Adresse innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug beim Meldeamt an.

Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?

Ja. EU-Bürger dürfen ohne Arbeitserlaubnis als Angestellte oder Selbstständige arbeiten; einige Stellen mit hoheitlichen Befugnissen können Inländern vorbehalten sein.

Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?

Familienmitglieder, die den EU-Bürger begleiten oder ihm nachziehen, haben ein Aufenthaltsrecht; Familienmitglieder aus Nicht-EU-Staaten erhalten eine 5 Jahre gültige Aufenthaltskarte, die innerhalb von 6 Monaten ausgestellt wird.

Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?

Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.

Wie werden Inhaber von EU-Freizügigkeit in Deutschland besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an EU-Freizügigkeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Der Tarif 2026 beträgt null bis EUR12,348 (≈ $13,800) und steigt progressiv bis zu einem Grenzsatz von 42% ab EUR69,879 (≈ $78,100) und 45% ab EUR277,826 (≈ $310,000).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 16 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  2. Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  3. Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  4. Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  5. Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  6. Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  7. Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  8. Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
  9. Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
  10. Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
  11. Freedom of Movement Act/EU (FreizügG/EU), section 2: right of entry and residence (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10
  12. Freedom of Movement Act/EU (FreizügG/EU), section 4: persons not working (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10
  13. Freedom of Movement Act/EU (FreizügG/EU), section 4a: permanent right of residence (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10
  14. Freedom of Movement Act/EU (FreizügG/EU), section 5: residence cards and certificate of permanent residence (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10
  15. Freedom of Movement Act/EU (FreizügG/EU), section 12: nationals of EEA states (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10
  16. Federal Registration Act (BMG), section 17: registration and deregistration (German text) · Federal Ministry of Justice (gesetze-im-internet.de) · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.