Dänemark
Dänemark EU-Freizügigkeit
Nötiges Einkommen: ab DKK 3,057 im Monat ≈ $460
EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Dänemark. Antragstellende benötigen ein Einkommen ab DKK 3,057 im Monat ≈ $460. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Nötiges Geld
- ab DKK 3,057 im Monat ≈ $460
Kosten
Nachzuweisen, nicht ausgegebenDKK 7,095+/Monat ≈ $1,060 · +3 weitere
- DKK 7,095 im Monat (≈ $1,060)Selbstversorgende Person ohne Kinder unter 18: Mittel in dieser Höhe (Stand 2026, vor Steuern) sind stets ausreichend; SIRI prüft jeden Fall einzeln.
- DKK 11,716 im Monat (≈ $1,750)Alleinerziehende Person mit Kindern unter 18 ohne Ehepartner oder Partner im Haushalt (Stand 2026, vor Steuern).
- DKK 10,004 im Monat (≈ $1,500)Versorger, der den Haushalt mit einem Ehepartner oder Partner teilt, mit Kindern unter 18 (Stand 2026, vor Steuern).
- DKK 3,057 im Monat (≈ $460)Person unter 30, die bei einem oder beiden Elternteilen lebt (Stand 2026, vor Steuern).
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nur für Pässe aus 31 Ländern
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Dänemark leben.
- Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass.
Was nachzuweisen ist5
- Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten.
- Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.
- Selbstversorgende Personen weisen Mittel für sich und ihre Familie für mindestens die ersten 12 Monate nach.
- Mittel in Höhe des Satzes der Geldleistung sind stets ausreichend: DKK 7,095 (≈ $1,060) pro Monat für eine Person ohne Kinder.
- Arbeitnehmer weisen echte, bezahlte Arbeit nach, normalerweise mindestens 10-12 Stunden pro Woche über mindestens 10-12 Wochen.
Unterlagen2
- Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Vertrag oder Arbeitgebererklärung für Arbeitnehmer oder Kontoauszüge für selbstversorgende Personen, mit Reisepass oder nationalem Personalausweis.
Schritte5
- Beantragen Sie online ein EU-Aufenthaltsdokument innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nach Dänemark, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben.
- Erscheinen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Online-Antrag persönlich bei einem SIRI-Büro oder einem International Citizen Service Centre.
- Arbeitsuchende beantragen das EU-Aufenthaltsdokument innerhalb von 6 Monaten nach der Einreise.
- Das EU-Aufenthaltsdokument wird benötigt, um eine Personenkennzahl (CPR-Nummer) zu erhalten.
- Für das EU-Aufenthaltsdokument fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
Nach der Ankunft1
- Nach 5 Jahren mit Aufenthaltsgrund nach EU-Regeln besteht das Recht auf Daueraufenthalt.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Dänemark die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Persönliches Einkommen nach Arbeitsmarktbeitrag; volle Steuerpflicht auf das Welteinkommen (einschließlich ausländischer Einkünfte).
Alle Steuerregeln für Dänemark Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz dürfen in Dänemark leben und arbeiten; ein Aufenthalt über 3 Monate erfordert ein EU-Aufenthaltsdokument, das innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise gebührenfrei beantragt wird. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Was nachzuweisen ist
- Einkommen von mindestens DKK 7,095 im Monat (≈ $1,060) · Selbstversorgende Person ohne Kinder unter 18: Mittel in dieser Höhe (Stand 2026, vor Steuern) sind stets ausreichend; SIRI prüft jeden Fall einzeln. 13
- Einkommen von mindestens DKK 11,716 im Monat (≈ $1,750) · Alleinerziehende Person mit Kindern unter 18 ohne Ehepartner oder Partner im Haushalt (Stand 2026, vor Steuern). 13
- Einkommen von mindestens DKK 10,004 im Monat (≈ $1,500) · Versorger, der den Haushalt mit einem Ehepartner oder Partner teilt, mit Kindern unter 18 (Stand 2026, vor Steuern). 13
- Einkommen von mindestens DKK 3,057 im Monat (≈ $460) · Person unter 30, die bei einem oder beiden Elternteilen lebt (Stand 2026, vor Steuern). 13
Anforderungen
- Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Freizügigkeitsregeln in Dänemark leben. 11 1 8 9
- Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass. 11 1
- Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten. 12 4
- Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. 13 3
- Selbstversorgende Personen weisen Mittel für sich und ihre Familie für mindestens die ersten 12 Monate nach. 13
- Mittel in Höhe des Satzes der Geldleistung sind stets ausreichend: DKK 7,095 (≈ $1,060) pro Monat für eine Person ohne Kinder. 13
- Arbeitnehmer weisen echte, bezahlte Arbeit nach, normalerweise mindestens 10-12 Stunden pro Woche über mindestens 10-12 Wochen. 12
- Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. 2
- Vertrag oder Arbeitgebererklärung für Arbeitnehmer oder Kontoauszüge für selbstversorgende Personen, mit Reisepass oder nationalem Personalausweis. 12 13
- Beantragen Sie online ein EU-Aufenthaltsdokument innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise nach Dänemark, wenn Sie länger als 3 Monate bleiben. 11
- Erscheinen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Online-Antrag persönlich bei einem SIRI-Büro oder einem International Citizen Service Centre. 11
- Arbeitsuchende beantragen das EU-Aufenthaltsdokument innerhalb von 6 Monaten nach der Einreise. 11
- Das EU-Aufenthaltsdokument wird benötigt, um eine Personenkennzahl (CPR-Nummer) zu erhalten. 11 12
- Für das EU-Aufenthaltsdokument fällt keine Bearbeitungsgebühr an. 12 13
- Nach 5 Jahren mit Aufenthaltsgrund nach EU-Regeln besteht das Recht auf Daueraufenthalt. 12 5
Aufenthalt
- Keine Frist, solange die Voraussetzungen erfüllt sind; beantragen Sie ein EU-Aufenthaltsdokument innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise (das Dokument hat kein Ablaufdatum).
- Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Personen mit ausreichenden Mitteln und umfassendem Krankenversicherungsschutz.
Staatsangehörigkeit
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Arbeit
EU-Bürger dürfen bei der Ankunft in Dänemark ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, mit oder ohne EU-Aufenthaltsdokument.
Familie
Enge Familienangehörige können nach EU-Regeln einen Aufenthalt beantragen; jedes Familienmitglied stellt einen eigenen Antrag.
Amtliche Quellen
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence in Denmark for EU/EEA/Swiss citizens · Danish Agency for International Recruitment and Integration (lifeindenmark.borger.dk) · geprüft am 2026-10-10
- EU residence as a worker · Danish Agency for International Recruitment and Integration (nyidanmark.dk) · geprüft am 2026-10-10
- EU residence as a person with sufficient funds (self-supporting) · Danish Agency for International Recruitment and Integration (nyidanmark.dk) · geprüft am 2026-10-10
EU-Freizügigkeit und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| EU-Freizügigkeit | Verlangt Einkommen ab DKK 3,057 im Monat ≈ $460 | – | Ja |
| Nordische Freizügigkeit | – | – | Ja |
| EU-Freizügigkeit Portugal | – | – | Ja |
| Freizügigkeit durch Vertrag Spanien | – | 5 J. | Ja |
| Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien | – | 1 J. | – |
Häufige Fragen
Wie viel Geld ist für EU-Freizügigkeit nötig?
Einkommen von mindestens DKK 7,095 im Monat (≈ $1,060). Selbstversorgende Person ohne Kinder unter 18: Mittel in dieser Höhe (Stand 2026, vor Steuern) sind stets ausreichend; SIRI prüft jeden Fall einzeln. Einkommen von mindestens DKK 11,716 im Monat (≈ $1,750). Alleinerziehende Person mit Kindern unter 18 ohne Ehepartner oder Partner im Haushalt (Stand 2026, vor Steuern). Einkommen von mindestens DKK 10,004 im Monat (≈ $1,500). Versorger, der den Haushalt mit einem Ehepartner oder Partner teilt, mit Kindern unter 18 (Stand 2026, vor Steuern). Einkommen von mindestens DKK 3,057 im Monat (≈ $460). Person unter 30, die bei einem oder beiden Elternteilen lebt (Stand 2026, vor Steuern).
Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?
Keine Frist, solange die Voraussetzungen erfüllt sind; beantragen Sie ein EU-Aufenthaltsdokument innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise (das Dokument hat kein Ablaufdatum).
Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?
Ja. EU-Bürger dürfen bei der Ankunft in Dänemark ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, mit oder ohne EU-Aufenthaltsdokument.
Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?
Enge Familienangehörige können nach EU-Regeln einen Aufenthalt beantragen; jedes Familienmitglied stellt einen eigenen Antrag.
Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Wie werden Inhaber von EU-Freizügigkeit in Dänemark besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an EU-Freizügigkeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: 8% Arbeitsmarktbeitrag auf das Gehalt, Steuer der untersten Stufe 12.01%, zuzüglich einer Gemeindesteuer von durchschnittlich 25.049% und einer Kirchensteuer von durchschnittlich 0.639% für alle Steuerpflichtigen (0.867% für Kirchenmitglieder) im Jahr 2026; mittlere Stufe 7.5% über DKK 641,200, (≈ $95,900) obere Stufe 7.5% über DKK 777,900, (≈ $116,000) zusätzliche obere Stufe 5% über DKK 2,592,700 (≈ $388,000).
Ähnliche Visa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-10 anhand von 13 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
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- Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence in Denmark for EU/EEA/Swiss citizens · Danish Agency for International Recruitment and Integration (lifeindenmark.borger.dk) · geprüft am 2026-10-10
- EU residence as a worker · Danish Agency for International Recruitment and Integration (nyidanmark.dk) · geprüft am 2026-10-10
- EU residence as a person with sufficient funds (self-supporting) · Danish Agency for International Recruitment and Integration (nyidanmark.dk) · geprüft am 2026-10-10
Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.