Kroatien
Kroatien EU-Freizügigkeit
EU free movement (EU, EEA and Swiss citizens)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
EU-Freizügigkeit ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Kroatien. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nur für Pässe aus 31 Ländern
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann3
- Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Regeln zur Freizügigkeit in Kroatien leben.
- Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass.
- Kurzaufenthalte von bis zu 3 Monaten müssen nicht bei der Polizei angemeldet werden.
Was nachzuweisen ist3
- Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten.
- Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.
- Personen, die weder arbeiten noch studieren, legen eine Erklärung oder einen Nachweis ausreichender Mittel sowie einen Nachweis der Krankenversicherung vor.
Unterlagen2
- Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Nachweis über Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit, Studium oder Existenzmittel, Krankenversicherung und Unterkunft wird vorgelegt.
Schritte4
- Den befristeten Aufenthalt (Formular 1b) bei der Polizeiverwaltung oder -wache für Ihren Aufenthaltsort anmelden.
- Spätestens 8 Tage nach Ablauf der ersten 3 Monate des Aufenthalts anmelden.
- Die Polizei stellt kostenlos eine Bescheinigung über den angemeldeten befristeten Aufenthalt aus.
- Auf Antrag kann eine biometrische Aufenthaltskarte mit 5 Jahren Gültigkeit ausgestellt werden.
Nach der Ankunft1
- Der Daueraufenthalt ist nach 5 ununterbrochenen Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich, angemeldet mit dem Formular 3b bei der Polizei.
Was an Tag 183 geschieht
Wie Kroatien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 183 Tage in ein oder zwei KalenderjahreDer Besitz einer Wohnung oder deren Verfügbarkeit an mindestens 183 Tagen in einem oder zwei Kalenderjahren begründet den ständigen Wohnsitz für steuerliche Zwecke; ein tatsächlicher Aufenthalt ist nicht erforderlich.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Welteinkommen steuerlich Ansässiger; Einkünfte aus kroatischen Quellen von Nichtansässigen.
Alle Steuerregeln für Kroatien Steuerangaben geprüft am
Was zu organisieren ist
- Krankenversicherung
Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz
- Unterkunft
Nachweis über Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit, Studium oder Existenzmittel, Krankenversicherung und Unterkunft wird vorgelegt
Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.
Vollständiger amtlicher Text
EU-, EWR- und Schweizer Bürger dürfen ohne Titel in Kroatien bleiben und arbeiten; ein Aufenthalt von mehr als 3 Monaten wird innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf der 3 Monate bei der Polizei angemeldet. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Anforderungen
- Bürger von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz dürfen nach den EU-Regeln zur Freizügigkeit in Kroatien leben. 11 1 8 9
- Für Aufenthalte bis zu 3 Monaten genügt ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass. 11 1
- Kurzaufenthalte von bis zu 3 Monaten müssen nicht bei der Polizei angemeldet werden. 11
- Über 3 Monate hinaus dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige bleiben, solange sie arbeiten. 11 4
- Über 3 Monate hinaus benötigen Personen, die nicht arbeiten, ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. 11 3
- Personen, die weder arbeiten noch studieren, legen eine Erklärung oder einen Nachweis ausreichender Mittel sowie einen Nachweis der Krankenversicherung vor. 11
- Ein gültiger nationaler Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. 2
- Nachweis über Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit, Studium oder Existenzmittel, Krankenversicherung und Unterkunft wird vorgelegt. 11
- Den befristeten Aufenthalt (Formular 1b) bei der Polizeiverwaltung oder -wache für Ihren Aufenthaltsort anmelden. 11
- Spätestens 8 Tage nach Ablauf der ersten 3 Monate des Aufenthalts anmelden. 11
- Die Polizei stellt kostenlos eine Bescheinigung über den angemeldeten befristeten Aufenthalt aus. 11
- Auf Antrag kann eine biometrische Aufenthaltskarte mit 5 Jahren Gültigkeit ausgestellt werden. 11
- Der Daueraufenthalt ist nach 5 ununterbrochenen Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich, angemeldet mit dem Formular 3b bei der Polizei. 11 5
Aufenthalt
- Keine zeitliche Begrenzung, solange die Bedingungen erfüllt sind; den Aufenthalt innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf der ersten 3 Monate bei der Polizei anmelden.
- Erste 3 Monate bis zu 3 Monate: Nur gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Nach 3 Monaten: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende oder Personen mit ausreichenden Mitteln und umfassendem Krankenversicherungsschutz.
Staatsangehörigkeit
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Arbeit
EWR-Staatsangehörige dürfen in Kroatien ohne Aufenthalts- und Arbeitstitel oder Arbeitsanmeldebescheinigung arbeiten und Dienstleistungen erbringen; die Regeln gelten auch für Schweizer Bürger.
Familie
Ehegatte, Partner, Kinder bis 21 oder unterhaltsberechtigt sowie unterhaltsberechtigte Eltern dürfen nachziehen; Familienmitglieder aus Nicht-EWR-Staaten beantragen eine Aufenthaltskarte.
Amtliche Quellen
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Stay and work of EEA nationals and their family members · Croatian Ministry of the Interior · geprüft am 2026-10-10
EU-Freizügigkeit und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| EU-Freizügigkeit | – | – | Ja |
| EU-Freizügigkeit Portugal | – | – | Ja |
| Freizügigkeit durch Vertrag Spanien | – | 5 J. | Ja |
| Visumfreier Aufenthalt (12 Monate) Georgien | – | 1 J. | – |
| EU-Freizügigkeit Italien | – | – | Ja |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit EU-Freizügigkeit möglich?
Keine zeitliche Begrenzung, solange die Bedingungen erfüllt sind; den Aufenthalt innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf der ersten 3 Monate bei der Polizei anmelden.
Ist mit EU-Freizügigkeit Arbeit erlaubt?
Ja. EWR-Staatsangehörige dürfen in Kroatien ohne Aufenthalts- und Arbeitstitel oder Arbeitsanmeldebescheinigung arbeiten und Dienstleistungen erbringen; die Regeln gelten auch für Schweizer Bürger.
Können Familienangehörige mit EU-Freizügigkeit nachziehen?
Ehegatte, Partner, Kinder bis 21 oder unterhaltsberechtigt sowie unterhaltsberechtigte Eltern dürfen nachziehen; Familienmitglieder aus Nicht-EWR-Staaten beantragen eine Aufenthaltskarte.
Wer kann EU-Freizügigkeit beantragen?
Bürger der 27 EU-Staaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
Wie werden Inhaber von EU-Freizügigkeit in Kroatien besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an EU-Freizügigkeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Die Einkommensteuer wird von den örtlichen Behörden mit 15-23% bis EUR 60,000 (≈ $67,000) pro Jahr und 25-33% darüber festgesetzt (20% und 30%, wo kein örtlicher Beschluss besteht); 23% und 33% sind das Maximum in Zagreb, und Gemeinden, Städte und Großstädte haben niedrigere Obergrenzen.
Ähnliche Visa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-10 anhand von 11 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.
- Residence rights when living abroad in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Registering residence abroad after the first 3 months · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Residence rights for economically inactive EU citizens · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Workers: residence rights · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Permanent residence (after 5 years) for EU nationals · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Working abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Work in the public sector abroad · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of EU nationals · European Commission, Employment, Social Affairs and Inclusion · geprüft am 2026-10-10
- Free movement of persons (Switzerland and the EU) · Swiss Federal Department of Foreign Affairs · geprüft am 2026-10-10
- Your non-EU spouse and children's residence rights in the EU · European Union - Your Europe · geprüft am 2026-10-10
- Stay and work of EEA nationals and their family members · Croatian Ministry of the Interior · geprüft am 2026-10-10
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