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Bulgarien · Arbeit

Bulgarien Genehmigung für Handelsvertreter

Nötiges Einkommen: BGN 100k+ im Jahr ≈ $57k

Long-term residence for representatives of a foreign company's trade representative office (Art. 24(1)(6))

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftAngabe berichtigt am 11. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Genehmigung für Handelsvertreter ist eine Route (arbeit) für Bulgarien. Antragstellende benötigen ein Einkommen von BGN 100k+ im Jahr ≈ $57k. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
BGN 100k+ im Jahr ≈ $57k
Bearbeitung
Bis zu 14 Tage

Für den Antrag: nachzuweisendes Einkommen BGN 100k+/Jahr ≈ $57k; Entscheidung: bis zu 14 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Nachzuweisen, nicht ausgegebenBGN 100k+/Jahr ≈ $57k
  • BGN 100,000 im Jahr (≈ $57,100)Jahresumsatz des ausländischen Unternehmens (nicht persönliches Einkommen) in jedem der beiden aufeinanderfolgenden Jahre vor der Registrierung der Vertretung oder der Gegenwert in Fremdwährung zum Kurs der Bulgarischen Nationalbank am Tag der Annahme der Registrierungsunterlagen. Gesetzlicher Betrag in Leva; der Euro ersetzte den Lew am 1 Januar 2026 zu EUR 1 (≈ $1) = BGN 1.95583 (≈ $1).
VerlängerungVerlängerbar
DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Der Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter wird nach 5 Jahren rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalts erteilt; die Hälfte der Studienzeit zählt, und Saison-, Au-pair-, Entsende- und förmlich befristete Erlaubnisse zählen nicht.

Ministry of Labour and Social Policy

EinbürgerungNach 5 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigter

Die Einbürgerung erfordert den Besitz einer unbefristeten oder langfristigen Aufenthaltserlaubnis für mindestens 5 Jahre sowie Einkommen, keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat und Bulgarischkenntnisse.

Ministry of Justice, Bulgaria

BearbeitungBis zu 14 Tage

Anträge auf Erlaubnisse für den längeren Aufenthalt werden innerhalb von 14 Tagen geprüft; komplexe Fälle können um einen weiteren Monat verlängert werden.

Ministry of Labour and Social Policy

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das Visum D für den Langzeitaufenthalt bei einem bulgarischen Konsulat einholen, dann bei der Migrationsdirektion in Bulgarien die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ministry of Foreign Affairs of Bulgaria

AnwesenheitsregelnAbwesenheitsgrenzen

Für den langfristigen Status müssen Abwesenheiten unter 6 aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt unter 10 Monaten über die 5 Jahre bleiben.

Ministry of Labour and Social Policy

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Bulgarien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Bulgarien
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Das ausländische Unternehmen hat eine bei der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer registrierte Handelsvertretung.
  • Die Kammer bescheinigt die Steuerkonformität des Unternehmens und die Umstände seiner Registrierung.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis aus diesem Grund kann höchstens zwei Vertretern des ausländischen Unternehmens erteilt werden.

Was nachzuweisen ist1

  • Der Jahresumsatz des ausländischen Unternehmens beträgt in jedem der zwei aufeinanderfolgenden Jahre vor der Registrierung mindestens BGN 100,000 (≈ $57,100).

Unterlagen2

  • Eine in den letzten 6 Monaten ausgestellte Bescheinigung über den aktuellen Status des ausländischen Unternehmens wird eingereicht.
  • Ein Nachweis eines Büros wird eingereicht.

Schritte1

  1. Der Antragsteller besitzt ein Visum D für den Langzeitaufenthalt.

Nach der Ankunft2

  • Für eine Verlängerung stellt die Kammer eine neue Bescheinigung aus, nachdem der Vertreter die Tätigkeit des vorherigen Aufenthalts erklärt hat.
  • Eine Verlängerung erfordert Nachweise zum Büro, zu Handlungen des Vertreters oder zu Beziehungen mit bulgarischen Partnern.

Wie Bulgarien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in jeder Zeitraum von 12 MonatenEin Aufenthalt in Bulgarien von mehr als 183 Tagen macht eine Person steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Gesamte jährliche Steuerbemessungsgrundlage Ansässiger auf das Welteinkommen; bulgarische Einkünfte von Gebietsfremden.

Alle Steuerregeln für Bulgarien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Bis zu zwei Vertreter eines ausländischen Unternehmens, das eine bei der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer registrierte Handelsvertretung hat. 1 2 3 4 5

Was nachzuweisen ist

  • Einkommen von mindestens BGN 100,000 im Jahr (≈ $57,100) · Jahresumsatz des ausländischen Unternehmens (nicht persönliches Einkommen) in jedem der beiden aufeinanderfolgenden Jahre vor der Registrierung der Vertretung oder der Gegenwert in Fremdwährung zum Kurs der Bulgarischen Nationalbank am Tag der Annahme der Registrierungsunterlagen. Gesetzlicher Betrag in Leva; der Euro ersetzte den Lew am 1 Januar 2026 zu EUR 1 (≈ $1) = BGN 1.95583 (≈ $1). 3 5

Anforderungen

  • Das ausländische Unternehmen hat eine bei der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer registrierte Handelsvertretung. 3
  • Die Kammer bescheinigt die Steuerkonformität des Unternehmens und die Umstände seiner Registrierung. 3
  • Eine Aufenthaltserlaubnis aus diesem Grund kann höchstens zwei Vertretern des ausländischen Unternehmens erteilt werden. 3
  • Der Jahresumsatz des ausländischen Unternehmens beträgt in jedem der zwei aufeinanderfolgenden Jahre vor der Registrierung mindestens BGN 100,000 (≈ $57,100). 3
  • Eine in den letzten 6 Monaten ausgestellte Bescheinigung über den aktuellen Status des ausländischen Unternehmens wird eingereicht. 3
  • Ein Nachweis eines Büros wird eingereicht. 3
  • Der Antragsteller besitzt ein Visum D für den Langzeitaufenthalt. 3
  • Für eine Verlängerung stellt die Kammer eine neue Bescheinigung aus, nachdem der Vertreter die Tätigkeit des vorherigen Aufenthalts erklärt hat. 3
  • Eine Verlängerung erfordert Nachweise zum Büro, zu Handlungen des Vertreters oder zu Beziehungen mit bulgarischen Partnern. 3

Aufenthalt

  • Visum D, dann eine langfristige Aufenthaltserlaubnis.
  • Gültigkeit des Visums: 6 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Vertretung des ausländischen Unternehmens; kein Zugang zum bulgarischen Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer (Gesetz über Arbeitsmigration und Arbeitsmobilität Art. 8(1)(2)).

Familie

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 18 im selben Haushalt können einjährige, verlängerbare Erlaubnisse für den längeren Aufenthalt erhalten, nicht über den genehmigten Aufenthalt des Inhabers hinaus; nach 5 Jahren können der Ehepartner und erwachsene Kinder eine eigene Erlaubnis erhalten.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Foreigners in the Republic of Bulgaria Act (English translation, consolidation of 2022) · Ministry of Innovation and Growth · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2022-11
  2. Visa D (long term): documents and Art. 24 categories (June 2023) · Ministry of Foreign Affairs of Bulgaria · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2023-06
  3. Foreigners in the Republic of Bulgaria Act, consolidated text (amended to State Gazette 52/2025) · Ministry of Labour and Social Policy (consolidated text, printed 13 February 2026) · geprüft am 2026-10-11
  4. Labour Migration and Labour Mobility Act (Bulgarian text, as amended to 2021) · Ministry of Labour and Social Policy · geprüft am 2026-10-11
  5. Bulgaria adopts euro as of 1 January 2026 (fixed rate EUR 1 = BGN 1.95583) · European Commission, Access2Markets · geprüft am 2026-10-10
  6. Bulgarian Citizenship Act (Zakon za balgarskoto grazhdanstvo), Art. 12-13 · Ministry of Justice, Bulgaria · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung für HandelsvertreterVerlangt Einkommen von BGN 100k+ im Jahr ≈ $57k––
Blaue Karte–5 J., verlängerbarEingeschränkt
Konzerninterne Versetzung–1 J., verlängerbarEingeschränkt
Genehmigung für Saisonarbeitskräfte–9 Mon., verlängerbar–
ForschergenehmigungVerlangt Einkommen von €620+ im Monat ≈ $690––

Wie viel Geld ist für Genehmigung für Handelsvertreter nötig?

Einkommen von mindestens BGN 100,000 im Jahr (≈ $57,100). Jahresumsatz des ausländischen Unternehmens (nicht persönliches Einkommen) in jedem der beiden aufeinanderfolgenden Jahre vor der Registrierung der Vertretung oder der Gegenwert in Fremdwährung zum Kurs der Bulgarischen Nationalbank am Tag der Annahme der Registrierungsunterlagen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für Handelsvertreter möglich?

Visum D, dann eine langfristige Aufenthaltserlaubnis.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Genehmigung für Handelsvertreter?

Anträge auf Erlaubnisse für den längeren Aufenthalt werden innerhalb von 14 Tagen geprüft; komplexe Fälle können um einen weiteren Monat verlängert werden.

Ist mit Genehmigung für Handelsvertreter Arbeit erlaubt?

Vertretung des ausländischen Unternehmens; kein Zugang zum bulgarischen Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer (Gesetz über Arbeitsmigration und Arbeitsmobilität Art.

Können Familienangehörige mit Genehmigung für Handelsvertreter nachziehen?

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 18 im selben Haushalt können einjährige, verlängerbare Erlaubnisse für den längeren Aufenthalt erhalten, nicht über den genehmigten Aufenthalt des Inhabers hinaus; nach 5 Jahren können der Ehepartner und erwachsene Kinder eine eigene Erlaubnis erhalten.

Wer kann Genehmigung für Handelsvertreter beantragen?

Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Genehmigung für Handelsvertreter zum Daueraufenthalt in Bulgarien?

Die Zeit mit Genehmigung für Handelsvertreter wird für den Daueraufenthalt in Bulgarien angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Genehmigung für Handelsvertreter wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 5 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigter möglich ist.

Wie werden Inhaber von Genehmigung für Handelsvertreter in Bulgarien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für Handelsvertreter gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: In Bulgarien steuerlich Ansässige zahlen pauschal 10% auf die gesamte jährliche Steuerbemessungsgrundlage; Dividenden werden mit einer Abgeltungsteuer von 5% besteuert.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 6 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Foreigners in the Republic of Bulgaria Act (English translation, consolidation of 2022) · Ministry of Innovation and Growth · geprüft am 2026-10-10
  2. Visa D (long term): documents and Art. 24 categories (June 2023) · Ministry of Foreign Affairs of Bulgaria · geprüft am 2026-10-10
  3. Foreigners in the Republic of Bulgaria Act, consolidated text (amended to State Gazette 52/2025) · Ministry of Labour and Social Policy (consolidated text, printed 13 February 2026) · geprüft am 2026-10-11
  4. Labour Migration and Labour Mobility Act (Bulgarian text, as amended to 2021) · Ministry of Labour and Social Policy · geprüft am 2026-10-11
  5. Bulgaria adopts euro as of 1 January 2026 (fixed rate EUR 1 = BGN 1.95583) · European Commission, Access2Markets · geprüft am 2026-10-10
  6. Bulgarian Citizenship Act (Zakon za balgarskoto grazhdanstvo), Art. 12-13 · Ministry of Justice, Bulgaria · geprüft am 2026-10-11

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