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Bulgarien · Arbeit

Bulgarien Genehmigung für Saisonarbeitskräfte

Erster Aufenthalt: 9 Mon.

Long-term residence permit for seasonal workers (Art. 24k)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Genehmigung für Saisonarbeitskräfte ist eine Route (arbeit) für Bulgarien. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Bearbeitung
Bis zu 14 Tage
Erster Aufenthalt
9 Mon.
VerlängerungHöchstens 9 Monate, keine Verlängerung

Der Aufenthalt ist auf 9 Monate in beliebigen 12 Monaten begrenzt und kann innerhalb dieser Grenze nur einmal verlängert werden.

Ministry of Labour and Social Policy

DaueraufenthaltZeit hier wird nicht angerechnet

Zeiten der Saisonarbeit zählen nicht für den Status als langfristig Aufenthaltsberechtigter.

Ministry of Labour and Social Policy

BearbeitungBis zu 14 Tage

Anträge auf Erlaubnisse für den längeren Aufenthalt werden innerhalb von 14 Tagen geprüft; komplexe Fälle können um einen weiteren Monat verlängert werden.

Ministry of Labour and Social Policy

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das Visum D für den Langzeitaufenthalt bei einem bulgarischen Konsulat einholen, dann bei der Migrationsdirektion in Bulgarien die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ministry of Foreign Affairs of Bulgaria

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht verlängerbar: höchstens 9 Monate insgesamt
  • Die Zeit auf dieser Route zählt nicht für den Daueraufenthalt
  • Der Antrag wird von außerhalb von Bulgarien gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Bulgarien
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann2

  • Arbeitnehmer erfüllen die Bedingungen für den Arbeitsmarktzugang und leben bei der Antragstellung außerhalb Bulgariens.
  • Der Arbeitgeber ist in einem Wirtschaftssektor tätig, der auf der amtlichen Liste der Saisonarbeit steht.

Unterlagen2

  • Ein von beiden Parteien unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag und eine Stellenbeschreibung werden eingereicht.
  • Eine Erklärung des Arbeitgebers zu geeigneter Unterkunft sowie zu Vergütung und Bedingungen wird eingereicht.

Schritte2

  1. Der Arbeitgeber oder eine bevollmächtigte Person reicht den Antrag bei der Migrationsdirektion ein.
  2. Arbeitnehmer, die in den letzten 5 Jahren in Bulgarien Saisonarbeit geleistet haben, erhalten ein beschleunigtes Verfahren.

Nach der Ankunft2

  • Die Erlaubnis gilt für die Vertragslaufzeit, mindestens 90 Tage und höchstens 9 Monate in beliebigen 12 Monaten.
  • Sie kann einmal innerhalb der 9 Monate verlängert werden, mit demselben oder einem neuen Arbeitgeber.

Wie Bulgarien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 9 Monate

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in jeder Zeitraum von 12 MonatenEin Aufenthalt in Bulgarien von mehr als 183 Tagen macht eine Person steuerlich ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Gesamte jährliche Steuerbemessungsgrundlage Ansässiger auf das Welteinkommen; bulgarische Einkünfte von Gebietsfremden.

Alle Steuerregeln für Bulgarien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Saisonarbeitnehmer mit Arbeitsmarktzugang und einem Visum D können eine Erlaubnis für die Dauer des Arbeitsvertrags erhalten, von 90 Tagen bis zu 9 Monaten in beliebigen 12 Monaten. 1 2 3

Anforderungen

  • Arbeitnehmer erfüllen die Bedingungen für den Arbeitsmarktzugang und leben bei der Antragstellung außerhalb Bulgariens. 3
  • Der Arbeitgeber ist in einem Wirtschaftssektor tätig, der auf der amtlichen Liste der Saisonarbeit steht. 3
  • Ein von beiden Parteien unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag und eine Stellenbeschreibung werden eingereicht. 3
  • Eine Erklärung des Arbeitgebers zu geeigneter Unterkunft sowie zu Vergütung und Bedingungen wird eingereicht. 3
  • Der Arbeitgeber oder eine bevollmächtigte Person reicht den Antrag bei der Migrationsdirektion ein. 3
  • Arbeitnehmer, die in den letzten 5 Jahren in Bulgarien Saisonarbeit geleistet haben, erhalten ein beschleunigtes Verfahren. 3
  • Die Erlaubnis gilt für die Vertragslaufzeit, mindestens 90 Tage und höchstens 9 Monate in beliebigen 12 Monaten. 3
  • Sie kann einmal innerhalb der 9 Monate verlängert werden, mit demselben oder einem neuen Arbeitgeber. 3

Aufenthalt

  • Erlaubnis für die Dauer des Vertrags, mindestens 90 Tage und höchstens 9 Monate in beliebigen 12 Monaten; einmal innerhalb der 9 Monate verlängerbar.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 9 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Saisonarbeit für den im Titel genannten Arbeitgeber.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Foreigners in the Republic of Bulgaria Act (English translation, consolidation of 2022) · Ministry of Innovation and Growth · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2022-11
  2. Labour Migration and Labour Mobility Act (English translation) · Ministry of Labour and Social Policy · geprüft am 2026-10-10
  3. Foreigners in the Republic of Bulgaria Act, consolidated text (amended to State Gazette 52/2025) · Ministry of Labour and Social Policy (consolidated text, printed 13 February 2026) · geprüft am 2026-10-11
  4. Visa D (long term): documents and Art. 24 categories (June 2023) · Ministry of Foreign Affairs of Bulgaria · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2023-06
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung für Saisonarbeitskräfte–9 Mon., verlängerbar–
Blaue Karte–5 J., verlängerbarEingeschränkt
Genehmigung für HandelsvertreterVerlangt Einkommen von BGN 100k+ im Jahr ≈ $57k––
Konzerninterne Versetzung–1 J., verlängerbarEingeschränkt
ForschergenehmigungVerlangt Einkommen von €620+ im Monat ≈ $690––

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für Saisonarbeitskräfte möglich?

Erlaubnis für die Dauer des Vertrags, mindestens 90 Tage und höchstens 9 Monate in beliebigen 12 Monaten; einmal innerhalb der 9 Monate verlängerbar.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Genehmigung für Saisonarbeitskräfte?

Anträge auf Erlaubnisse für den längeren Aufenthalt werden innerhalb von 14 Tagen geprüft; komplexe Fälle können um einen weiteren Monat verlängert werden.

Ist mit Genehmigung für Saisonarbeitskräfte Arbeit erlaubt?

Saisonarbeit für den im Titel genannten Arbeitgeber.

Wer kann Genehmigung für Saisonarbeitskräfte beantragen?

Drittstaatsangehörige. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Genehmigung für Saisonarbeitskräfte zum Daueraufenthalt in Bulgarien?

Die Zeit mit Genehmigung für Saisonarbeitskräfte wird für den Daueraufenthalt in Bulgarien nicht angerechnet. Der Aufenthalt endet nach 9 Monate und kann nicht verlängert werden.

Wie werden Inhaber von Genehmigung für Saisonarbeitskräfte in Bulgarien besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für Saisonarbeitskräfte gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: In Bulgarien steuerlich Ansässige zahlen pauschal 10% auf die gesamte jährliche Steuerbemessungsgrundlage; Dividenden werden mit einer Abgeltungsteuer von 5% besteuert.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Foreigners in the Republic of Bulgaria Act (English translation, consolidation of 2022) · Ministry of Innovation and Growth · geprüft am 2026-10-10
  2. Labour Migration and Labour Mobility Act (English translation) · Ministry of Labour and Social Policy · geprüft am 2026-10-10
  3. Foreigners in the Republic of Bulgaria Act, consolidated text (amended to State Gazette 52/2025) · Ministry of Labour and Social Policy (consolidated text, printed 13 February 2026) · geprüft am 2026-10-11
  4. Visa D (long term): documents and Art. 24 categories (June 2023) · Ministry of Foreign Affairs of Bulgaria · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.