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Andorra · Investition

Andorra Passiver Aufenthalt · €1m

Nötige Investition: €1M+ ≈ $1.1M

Residence without lucrative activity (D.1.1) with EUR 1,000,000 investment

Am anhand amtlicher Quellen geprüftRegel geändert am 12. März 2026Änderungsprotokoll

Passiver Aufenthalt · €1m ist eine Route (investition) für Andorra. Antragstellende benötigen eine Investition von €1M+ ≈ $1.1M. Aufenthalt: 2 J., verlängerbar. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
€1M+ ≈ $1.1M
Behördengebühren
€50k ≈ $56k · €3,000 ≈ $3,350
Erster Aufenthalt
2 J.

Für den Antrag: 2 Behördengebühren unten aufgeführt; Investition €1M+ ≈ $1.1M. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€50k ≈ $56k · €3,000 ≈ $3,350
  • EUR 50,000 (≈ $55,900)Nicht erstattungsfähige Zahlung an die andorranische Finanzaufsicht für die Hauptantragstellende bzw. den Hauptantragsteller; zusätzlich EUR 12,000 (≈ $13,400) für jede unterhaltsberechtigte Person.
  • EUR 3,000 (≈ $3,350)Ausstellungsgebühr für die Hauptantragstellende bzw. den Hauptantragsteller (EUR 1,000 (≈ $1,120) für jede unterhaltsberechtigte Person; Verlängerung EUR 500 (≈ $560)).
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€56k+/Jahr ≈ $63k
  • EUR 56,472.12 im Jahr (≈ $63,100)Jährliche Mittel von mehr als 300% des jährlichen Mindestlohns für die Hauptantragstellende bzw. den Hauptantragsteller: EUR 1,568.67 (≈ $1,750) pro Monat (ab dem 1. Juli 2026) x 12 x 3 = EUR 56,472.12 (≈ $63,100); zuzüglich 100% des jährlichen Mindestlohns für jede unterhaltsberechtigte Person.
Angelegt und gehalten€1M+ ≈ $1.1M
  • EUR 1,000,000 (≈ $1,120,000)Mindestinvestition auf Dauer durch die Hauptantragstellenden in andorranische Immobilien, Gesellschaftsanteile, andorranische Finanzinstrumente (bis zu 36 Monaten), Staatsanleihen, Lebensversicherungen bei andorranischen Gesellschaften oder unverzinsliche Einlagen bei der andorranischen Finanzaufsicht.
VerlängerungVerlängerbar

Erste Genehmigung für 2 Jahre, Verlängerungen von 2 und 3 Jahren, danach Verlängerungen von 10 Jahren.

Government of Andorra

EinbürgerungNach 20 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung setzt 20 Jahre Haupt- und Dauerwohnsitz in Andorra voraus (ununterbrochen oder nicht), davon die letzten 5 Jahre tatsächlich, sowie einen Nachweis der Integration; die ursprüngliche Staatsangehörigkeit muss aufgegeben werden.

Government of Andorra

AnwesenheitsregelnMindestens 90 Tage im Jahr

Sie müssen Andorra für mindestens 90 Tage pro Kalenderjahr zu Ihrem tatsächlichen Hauptwohnsitz machen.

Government of Andorra

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person ist eine Neuankömmlingin bzw. ein Neuankömmling, und der Antrag fällt in das Kontingent des Dekrets 74/2026: insgesamt 200 Aufenthaltsgenehmigungen ohne Arbeit, davon 163 für den Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit.
  • Sind die Plätze einer Kategorie erschöpft, kann eine Genehmigung weiterhin erteilt werden, solange die insgesamt 200 nicht ausgeschöpft sind.
  • Die antragstellende Person macht Andorra für mindestens 90 Kalendertage im Jahr zum Hauptwohnsitz und tatsächlichen Wohnsitz und arbeitet nicht.

Was nachzuweisen ist5

  • Investieren Sie mindestens EUR 1,000,000 (≈ $1,120,000) dauerhaft in andorranische Immobilien, Gesellschaftsanteile, Finanzinstrumente, Staatsanleihen, Lebensversicherungen oder Einlagen bei der AFA.
  • Investitionen in Immobilien in Andorra müssen für jede gekaufte Wohneinheit EUR 800,000 (≈ $894,000) übersteigen.
  • Eine nicht erstattungsfähige Zahlung an die andorranische Finanzaufsicht von EUR 50,000, (≈ $55,900) zuzüglich EUR 12,000 (≈ $13,400) für jede unterhaltsberechtigte Person.
  • Jährliche Mittel von mehr als 300% des jährlichen Mindestlohns für die Hauptantragstellende bzw. den Hauptantragsteller, etwa EUR 56,472.12 (≈ $63,100), zuzüglich 100% für jede unterhaltsberechtigte Person.
  • Ausstellungsgebühr EUR 3,000 (≈ $3,350) für die Hauptantragstellende bzw. den Hauptantragsteller und EUR 1,000 (≈ $1,120) für jede unterhaltsberechtigte Person.

Unterlagen3

  • Reisepass, Führungszeugnisse aus dem Heimat- und Wohnsitzland sowie eine eidesstattliche Erklärung zum Führungszeugnis.
  • Nachweis des Eigentums oder der Miete einer Wohnung oder des Beginns des Kaufs einer Wohnung, die innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung fertig wird.
  • Kranken-, Invaliditäts- und Altersversicherung, die in Andorra gilt und 100% der medizinischen Kosten für den gesamten Genehmigungszeitraum abdeckt.

Schritte2

  1. Antragstellende verpflichten sich bei der Einreichung, die Investition innerhalb von sechs Monaten abzuschließen; diese Frist kann bei höherer Gewalt um sechs Monate verlängert werden.
  2. Anträge werden persönlich nach Terminvereinbarung eingereicht; die maximale Entscheidungsdauer beträgt 2 Monate.

Nach der Ankunft1

  • Melden Sie sich innerhalb von drei Monaten nach der Erteilung beim Gemeinderat (Comú) an.

Wie Andorra die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in KalenderjahrEin Aufenthalt in Andorra von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr macht eine Person steuerlich ansässig, wobei gelegentliche Abwesenheiten mitgezählt werden.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Das gesamte Einkommen steuerlich Ansässiger, einschließlich ausländischer Einkünfte, nach Abzug des persönlichen Freibetrags; für im Ausland gezahlte Steuern stehen Abzüge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Verfügung.

Alle Steuerregeln für Andorra Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthaltsgenehmigung für Personen, die mindestens EUR 1,000,000 (≈ $1,120,000) in andorranische Vermögenswerte investieren und mindestens 90 Tage im Jahr in Andorra leben, ohne zu arbeiten. 1 2 3 4 5 6 7

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Investition von mindestens EUR 1,000,000 (≈ $1,120,000) · Mindestinvestition auf Dauer durch die Hauptantragstellenden in andorranische Immobilien, Gesellschaftsanteile, andorranische Finanzinstrumente (bis zu 36 Monaten), Staatsanleihen, Lebensversicherungen bei andorranischen Gesellschaften oder unverzinsliche Einlagen bei der andorranischen Finanzaufsicht. 3
  • Einkommen von über EUR 56,472.12 im Jahr (≈ $63,100) · Jährliche Mittel von mehr als 300% des jährlichen Mindestlohns für die Hauptantragstellende bzw. den Hauptantragsteller: EUR 1,568.67 (≈ $1,750) pro Monat (ab dem 1. Juli 2026) x 12 x 3 = EUR 56,472.12 (≈ $63,100); zuzüglich 100% des jährlichen Mindestlohns für jede unterhaltsberechtigte Person. 1 4 7
  • Eine Gebühr von EUR 50,000 (≈ $55,900) · Nicht erstattungsfähige Zahlung an die andorranische Finanzaufsicht für die Hauptantragstellende bzw. den Hauptantragsteller; zusätzlich EUR 12,000 (≈ $13,400) für jede unterhaltsberechtigte Person. 3
  • Eine Gebühr von EUR 3,000 (≈ $3,350) · Ausstellungsgebühr für die Hauptantragstellende bzw. den Hauptantragsteller (EUR 1,000 (≈ $1,120) für jede unterhaltsberechtigte Person; Verlängerung EUR 500 (≈ $560)). 6

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist eine Neuankömmlingin bzw. ein Neuankömmling, und der Antrag fällt in das Kontingent des Dekrets 74/2026: insgesamt 200 Aufenthaltsgenehmigungen ohne Arbeit, davon 163 für den Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit. 5
  • Sind die Plätze einer Kategorie erschöpft, kann eine Genehmigung weiterhin erteilt werden, solange die insgesamt 200 nicht ausgeschöpft sind. 5
  • Die antragstellende Person macht Andorra für mindestens 90 Kalendertage im Jahr zum Hauptwohnsitz und tatsächlichen Wohnsitz und arbeitet nicht. 3
  • Investieren Sie mindestens EUR 1,000,000 (≈ $1,120,000) dauerhaft in andorranische Immobilien, Gesellschaftsanteile, Finanzinstrumente, Staatsanleihen, Lebensversicherungen oder Einlagen bei der AFA. 3
  • Investitionen in Immobilien in Andorra müssen für jede gekaufte Wohneinheit EUR 800,000 (≈ $894,000) übersteigen. 3
  • Eine nicht erstattungsfähige Zahlung an die andorranische Finanzaufsicht von EUR 50,000, (≈ $55,900) zuzüglich EUR 12,000 (≈ $13,400) für jede unterhaltsberechtigte Person. 3
  • Jährliche Mittel von mehr als 300% des jährlichen Mindestlohns für die Hauptantragstellende bzw. den Hauptantragsteller, etwa EUR 56,472.12 (≈ $63,100), zuzüglich 100% für jede unterhaltsberechtigte Person. 4 2 7
  • Ausstellungsgebühr EUR 3,000 (≈ $3,350) für die Hauptantragstellende bzw. den Hauptantragsteller und EUR 1,000 (≈ $1,120) für jede unterhaltsberechtigte Person. 6
  • Reisepass, Führungszeugnisse aus dem Heimat- und Wohnsitzland sowie eine eidesstattliche Erklärung zum Führungszeugnis. 1 4
  • Nachweis des Eigentums oder der Miete einer Wohnung oder des Beginns des Kaufs einer Wohnung, die innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung fertig wird. 1 4
  • Kranken-, Invaliditäts- und Altersversicherung, die in Andorra gilt und 100% der medizinischen Kosten für den gesamten Genehmigungszeitraum abdeckt. 1 4
  • Antragstellende verpflichten sich bei der Einreichung, die Investition innerhalb von sechs Monaten abzuschließen; diese Frist kann bei höherer Gewalt um sechs Monate verlängert werden. 3
  • Anträge werden persönlich nach Terminvereinbarung eingereicht; die maximale Entscheidungsdauer beträgt 2 Monate. 2
  • Melden Sie sich innerhalb von drei Monaten nach der Erteilung beim Gemeinderat (Comú) an. 2

Aufenthalt

  • Erste Genehmigung für 2 Jahre, erste Verlängerung für 2 Jahre, zweite Verlängerung für 3 Jahre, spätere Verlängerungen für 10 Jahre; Staatsangehörige von Staaten mit einem Abkommen mit Andorra erhalten Laufzeiten von 2, 3 und dann 10 Jahren.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Erteilt in chronologischer Reihenfolge innerhalb des Kontingents, mit Vorrang für Staatsangehörige von Staaten mit einem Abkommen mit Andorra, danach für Staatsangehörige der EU und des EWR, danach für andere.

Arbeit

Keine Arbeit oder berufliche Tätigkeit in Andorra.

Familie

Ehegatte oder Partnerin bzw. Partner und unterhaltsberechtigte Kinder können als Angehörige einbezogen werden; für jede Person gelten EUR 12,000 (≈ $13,400) als nicht erstattungsfähige Zahlung und EUR 1,000 (≈ $1,120) als Ausstellungsgebühr.

Kleingedrucktes

Das Kontingent des Dekrets 74/2026 (11. März 2026) ist eine feste Zahl von Plätzen ohne Enddatum, nicht eine jährliche Zahl; das frühere Kontingent von 600 Plätzen, festgelegt am 1. März 2023, ist ausgeschöpft.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. D.1 Residència sense treball: autorització inicial · Government of Andorra (Immigration Service) · geprüft am 2026-10-11
  2. D.1 Residència sense treball: autorització inicial (e-Tràmits) · Government of Andorra (e-Tràmits) · geprüft am 2026-10-11
  3. Llei 2/2026, del 22 de gener, de continuïtat i consolidació de les mesures per al creixement sostenible · Butlletí Oficial del Principat d'Andorra · geprüft am 2026-10-11
  4. Decret 407/2025, d'aprovació del Reglament de les autoritzacions d'immigració de residència sense treball · Butlletí Oficial del Principat d'Andorra · geprüft am 2026-10-11
  5. Decret 74/2026, Reglament de quota de les autoritzacions d'immigració de residència sense treball · Butlletí Oficial del Principat d'Andorra · geprüft am 2026-10-11
  6. Tarifes d'immigració · Government of Andorra (Immigration Service) · geprüft am 2026-10-11
  7. Increment extraordinari del salari mínim fins als 1.568,67 euros mensuals · Government of Andorra · geprüft am 2026-10-11
  8. Adquisicio de la nacionalitat andorrana · Government of Andorra (Ministry of Justice and Interior) · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Passiver Aufenthalt · €1mVerlangt eine Investition von €1M+ ≈ $1.1M2 J., verlängerbarNein
Passiver Aufenthalt · €400k FondsVerlangt eine Investition von €400k+ ≈ $447k2 J., verlängerbarNein
Golden Visa · €250k Kunst PortugalVerlangt eine Investition von €250k+ ≈ $279k2 J., verlängerbar–
D5 · Immobilie über $150k GeorgienVerlangt Vermögen von $150k+1 J., verlängerbarNein
Investor Visa · €1M Spende ItalienVerlangt eine Investition von €1M+ ≈ $1.1M2 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Passiver Aufenthalt · €1m nötig?

Eine Investition von mindestens EUR 1,000,000 (≈ $1,120,000). Mindestinvestition auf Dauer durch die Hauptantragstellenden in andorranische Immobilien, Gesellschaftsanteile, andorranische Finanzinstrumente (bis zu 36 Monaten), Staatsanleihen, Lebensversicherungen bei andorranischen Gesellschaften oder unverzinsliche Einlagen bei der andorranischen Finanzaufsicht. Einkommen von über EUR 56,472.12 im Jahr (≈ $63,100). Jährliche Mittel von mehr als 300% des jährlichen Mindestlohns für die Hauptantragstellende bzw. Eine Gebühr von EUR 50,000 (≈ $55,900). Nicht erstattungsfähige Zahlung an die andorranische Finanzaufsicht für die Hauptantragstellende bzw. Eine Gebühr von EUR 3,000 (≈ $3,350). Ausstellungsgebühr für die Hauptantragstellende bzw.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Passiver Aufenthalt · €1m möglich?

Erste Genehmigung für 2 Jahre, erste Verlängerung für 2 Jahre, zweite Verlängerung für 3 Jahre, spätere Verlängerungen für 10 Jahre; Staatsangehörige von Staaten mit einem Abkommen mit Andorra erhalten Laufzeiten von 2, 3 und dann 10 Jahren.

Ist mit Passiver Aufenthalt · €1m Arbeit erlaubt?

Nein. Keine Arbeit oder berufliche Tätigkeit in Andorra.

Können Familienangehörige mit Passiver Aufenthalt · €1m nachziehen?

Ehegatte oder Partnerin bzw.

Wie werden Inhaber von Passiver Aufenthalt · €1m in Andorra besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Passiver Aufenthalt · €1m (≈ $1,120,000) gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Steuerlich Ansässige zahlen IRPF mit 10% auf Einkommen über einem persönlichen Freibetrag von EUR 24,000 (≈ $26,800) (EUR 30,000 (≈ $33,500) bei anerkannter Behinderung); ein Bonus für Erwerbseinkommen senkt die Steuer um 50%, bis zu EUR 800 (≈ $890).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 8 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. D.1 Residència sense treball: autorització inicial · Government of Andorra (Immigration Service) · geprüft am 2026-10-11
  2. D.1 Residència sense treball: autorització inicial (e-Tràmits) · Government of Andorra (e-Tràmits) · geprüft am 2026-10-11
  3. Llei 2/2026, del 22 de gener, de continuïtat i consolidació de les mesures per al creixement sostenible · Butlletí Oficial del Principat d'Andorra · geprüft am 2026-10-11
  4. Decret 407/2025, d'aprovació del Reglament de les autoritzacions d'immigració de residència sense treball · Butlletí Oficial del Principat d'Andorra · geprüft am 2026-10-11
  5. Decret 74/2026, Reglament de quota de les autoritzacions d'immigració de residència sense treball · Butlletí Oficial del Principat d'Andorra · geprüft am 2026-10-11
  6. Tarifes d'immigració · Government of Andorra (Immigration Service) · geprüft am 2026-10-11
  7. Increment extraordinari del salari mínim fins als 1.568,67 euros mensuals · Government of Andorra · geprüft am 2026-10-11
  8. Adquisicio de la nacionalitat andorrana · Government of Andorra (Ministry of Justice and Interior) · geprüft am 2026-10-11

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