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Regeländerung · 1. Januar 2024

Thailand: Aus ausländischen Quellen stammende steuerpflichtige Einkünfte, die ab dem 1

Aus ausländischen Quellen stammende steuerpflichtige Einkünfte, die ab dem 1. Januar 2024 von einer in Thailand steuerlich ansässigen Person erzielt werden (180 Tage oder mehr im Steuerjahr der Erzielung), werden in dem Jahr besteuert, in dem sie nach Thailand überwiesen werden, unabhängig davon, welches Jahr das ist; vor 2024 erzielte Einkünfte werden bei Überweisung nicht besteuert (Anordnungen des Revenue Department Por. 161/2566 und 162/2566).

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