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Uruguay · Ruhestand oder Leben von Ersparnissen

Uruguay Daueraufenthalt für Ruheständler (Gesetz 16.340)

Nötiges Einkommen: $1,500+ im Monat

Beneficio Ley 16.340 — jubilados que obtienen residencia permanente

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Daueraufenthalt für Ruheständler (Gesetz 16.340) ist eine Route (ruhestand oder leben von ersparnissen) für Uruguay. Antragstellende benötigen ein Einkommen von $1,500+ im Monat. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
$1,500+ im Monat
Nachzuweisen, nicht ausgegeben$100k+ · $1,500+/Monat
  • $100,000In Uruguay erworbene Immobilie im Wert von mindestens US$100,000, die 10 Jahre nicht verkauft werden darf; Alternative: uruguayische Staatsanleihen mit einem Nennwert von mindestens US$100,000, die 10 Jahre oder länger bei der Banco de la República verwahrt werden.
  • $1,500 im MonatMonatliches Mindesteinkommen aus Rente oder anderen im Ausland erzielten Einkünften, nachgewiesen durch Belege.
EinbürgerungAllgemeine Regel: 5 Jahre Aufenthalt

Für die Einbürgerung sind 5 Jahre gewöhnlicher Aufenthalt in Uruguay erforderlich, bei 3 Jahren, wenn eine Familie im Land sowie Kapital, Eigentum oder einen Beruf nachweisbar ist.

Centro de Información Oficial (IMPO), Uruguay

Wer beantragen kann1

  • Ausländische Ruheständler, die sich für einen dauerhaften Wohnsitz in Uruguay entscheiden, qualifizieren sich für die Vergünstigung nach Gesetz 16.340.

Was nachzuweisen ist3

  • Rente oder andere im Ausland erzielte Einkünfte von mindestens US$1,500 pro Monat.
  • Eine in Uruguay erworbene Immobilie im Wert von mindestens US$100,000, die 10 Jahre nicht verkauft werden darf.
  • Alternativ werden uruguayische Staatsanleihen mit einem Nennwert von mindestens US$100,000 10 Jahre oder länger bei der Banco de la República verwahrt.

Unterlagen2

  • Der Rentenbezug ist durch Belege nachzuweisen.
  • Unterlagen aus dem Ausland müssen übersetzt und legalisiert werden.

Schritte1

  1. Aus dem Ausland beantragen Sie beim nächstgelegenen uruguayischen Konsulat; in Uruguay bei einer Dienststelle der Dirección Nacional de Migración.

Nach der Ankunft1

  • Die Vergünstigung erlaubt die Einfuhr von Haushaltsgegenständen und einem Kraftfahrzeug, das 4 Jahre lang nicht verkauft werden darf und versichert sein muss.

Wie Uruguay die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in KalenderjahrNatürliche Personen sind steuerlich ansässig, wenn sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr aufhalten oder wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten oder ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen in Uruguay liegt.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Neuansässige, 11 Jahre

Eine Person, die ab dem 1. Januar 2026 steuerlich in Uruguay ansässig wird, kann einmal wählen, für ausländische Kapitaleinkünfte und Gewinne für das Jahr des Wechsels des Wohnsitzes und die folgenden 10 Steuerjahre wie eine Nichtansässige bzw. ein Nichtansässiger besteuert zu werden (IRNR); danach laufen zwei IRPF-Optionen für bis zu 20 weitere Steuerjahre.

Sonderregelung

Optionen für neu Ansässige vor 2026 bei ausländischen Kapitaleinkünften: steuerliche Befreiung nach IRNR oder 7% IRPF · 7% Steuer

Personen, die von 2020 bis 2025 steuerlich in Uruguay ansässig wurden, konnten einmalig und nur bis zum 31. Dezember 2025 wählen, für das Jahr des Wechsels und die folgenden zehn Steuerjahre die Nichtansässigenssteuer (IRNR) zu zahlen, sodass ausländische Kapitaleinkünfte in dieser Zeit keiner uruguayischen Steuer unterliegen; alternativ konnten sie die Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) mit 7% statt 12% ohne Zeitbegrenzung zahlen. Wer gewählt hat, behält die Option; Personen, die ab dem 1. Januar 2026 ansässig werden, unterliegen stattdessen dem Regime für Zuwanderer (Art. 24-BIS), das keine 7%-Option kennt.

Alle Steuerregeln für Uruguay Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Einfuhrvergünstigung für ausländische Ruheständler, die einen Daueraufenthalt nehmen: Haushaltsgegenstände und ein Fahrzeug dürfen eingeführt werden; das Fahrzeug darf 4 Jahre lang nicht verkauft werden. 1

Was nachzuweisen ist

  • Vermögen von mindestens $100,000 · In Uruguay erworbene Immobilie im Wert von mindestens US$100,000, die 10 Jahre nicht verkauft werden darf; Alternative: uruguayische Staatsanleihen mit einem Nennwert von mindestens US$100,000, die 10 Jahre oder länger bei der Banco de la República verwahrt werden. 1
  • Einkommen von mindestens $1,500 im Monat · Monatliches Mindesteinkommen aus Rente oder anderen im Ausland erzielten Einkünften, nachgewiesen durch Belege. 1

Anforderungen

  • Ausländische Ruheständler, die sich für einen dauerhaften Wohnsitz in Uruguay entscheiden, qualifizieren sich für die Vergünstigung nach Gesetz 16.340. 1
  • Rente oder andere im Ausland erzielte Einkünfte von mindestens US$1,500 pro Monat. 1
  • Eine in Uruguay erworbene Immobilie im Wert von mindestens US$100,000, die 10 Jahre nicht verkauft werden darf. 1
  • Alternativ werden uruguayische Staatsanleihen mit einem Nennwert von mindestens US$100,000 10 Jahre oder länger bei der Banco de la República verwahrt. 1
  • Der Rentenbezug ist durch Belege nachzuweisen. 1
  • Unterlagen aus dem Ausland müssen übersetzt und legalisiert werden. 1
  • Aus dem Ausland beantragen Sie beim nächstgelegenen uruguayischen Konsulat; in Uruguay bei einer Dienststelle der Dirección Nacional de Migración. 1
  • Die Vergünstigung erlaubt die Einfuhr von Haushaltsgegenständen und einem Kraftfahrzeug, das 4 Jahre lang nicht verkauft werden darf und versichert sein muss. 1

Aufenthalt

  • Die Vergünstigung ist an den Daueraufenthalt gebunden; keine Gebühr.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Beneficio para extranjeros jubilados que obtengan residencia permanente (Ley 16.340) · Ministerio del Interior — Dirección Nacional de Migración · geprüft am 2026-10-10
  2. Constitución de la República Oriental del Uruguay, art. 75 · Centro de Información Oficial (IMPO), Uruguay · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Daueraufenthalt für Ruheständler (Gesetz 16.340)Verlangt Einkommen von $1,500+ im Monat––
Rentista- / Ruheständleraufenthalt–––
Daueraufenthalt für Ruheständler MexikoVerlangt Einkommen von MXN 134k+ im Monat ≈ $7,310–Ja
Pensionärsvisum M KolumbienVerlangt Einkommen von COP 5.3M+ im Monat ≈ $1,6403 J.Ja
Pensionado-Aufenthalt Costa RicaVerlangt Einkommen von $1,000+ im Monat2 J., verlängerbarEingeschränkt

Wie viel Geld ist für Daueraufenthalt für Ruheständler (Gesetz 16.340) nötig?

Vermögen von mindestens $100,000. In Uruguay erworbene Immobilie im Wert von mindestens US$100,000, die 10 Jahre nicht verkauft werden darf; Alternative: uruguayische Staatsanleihen mit einem Nennwert von mindestens US$100,000, die 10 Jahre oder länger bei der Banco de la República verwahrt werden. Einkommen von mindestens $1,500 im Monat. Monatliches Mindesteinkommen aus Rente oder anderen im Ausland erzielten Einkünften, nachgewiesen durch Belege.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Daueraufenthalt für Ruheständler (Gesetz 16.340) möglich?

Die Vergünstigung ist an den Daueraufenthalt gebunden; keine Gebühr.

Gibt es für Inhaber von Daueraufenthalt für Ruheständler (Gesetz 16.340) in Uruguay eine Steuererleichterung?

Optionen für neu Ansässige vor 2026 bei ausländischen Kapitaleinkünften: steuerliche Befreiung nach IRNR oder 7% IRPF (seit dem 31. Dezember 2025 nicht mehr neu wählbar): Personen, die von 2020 bis 2025 steuerlich in Uruguay ansässig wurden, konnten einmalig und nur bis zum 31. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Optionen für neu Ansässige vor 2026 bei ausländischen Kapitaleinkünften: steuerliche Befreiung nach IRNR oder 7% IRPF (seit dem 31. Dezember 2025 nicht mehr neu wählbar)

7% Steuer

Details

Personen, die von 2020 bis 2025 steuerlich in Uruguay ansässig wurden, konnten einmalig und nur bis zum 31. Dezember 2025 wählen, für das Jahr des Wechsels und die folgenden zehn Steuerjahre die Nichtansässigenssteuer (IRNR) zu zahlen, sodass ausländische Kapitaleinkünfte in dieser Zeit keiner uruguayischen Steuer unterliegen; alternativ konnten sie die Einkommensteuer für natürliche Personen (IRPF) mit 7% statt 12% ohne Zeitbegrenzung zahlen. Wer gewählt hat, behält die Option; Personen, die ab dem 1. Januar 2026 ansässig werden, unterliegen stattdessen dem Regime für Zuwanderer (Art. 24-BIS), das keine 7%-Option kennt.

Besteuert wird

Ausländische bewegliche Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden und Ähnliches) von nicht ansässigen Gesellschaften; andere Einkünfte wie Arbeitseinkommen bleiben nach IRPF-Kategorie II besteuert.

Für wen es gilt

  • Die Person wurde in den Steuerjahren 2020 bis 2025 steuerlich ansässig und hat die Wahl bis zum 31. Dezember 2025 getroffen (Art. 24 in der Fassung von Ley 20.446 Art. 649: Die Option konnte einmal und bis zum 31. Dezember 2025 ausgeübt werden).
  • Die Person erklärte, die Option zuvor nicht genutzt zu haben und dass im unmittelbar vorangegangenen Steuerjahr kein Wohnsitzgrund zutraf.
  • Die Option wurde einmal ausgeübt, mit Formular 0306, das bei der DGI eingereicht wurde.
  • Die Verlängerung der Option aus der Zeit vor 2020 auf 10 Jahre setzt eine Immobilie in Uruguay im Wert von mehr als 3,500,000 indexierten Einheiten (UI) voraus, die am oder nach dem 22. Januar 2021 erworben wurde.

Ausschlüsse

  • Nicht offen für Personen, die am oder nach dem 1. Januar 2026 steuerlich ansässig werden.
  • Gilt nur für ausländische bewegliche Kapitaleinkünfte.
  • Arbeitseinkommen und andere Einkünfte bleiben nach IRPF steuerpflichtig.
  • Für Ansässige vor 2020 kann die frühere Option (5 Jahre + 1) auf 10 Jahre verlängert werden, wenn die Person eine uruguayische Immobilie im Wert von mehr als 3,500,000 indexierten Einheiten besitzt, die am oder nach dem 22. Januar 2021 erworben wurde, und mindestens 60 Tage im Jahr in Uruguay verbringt.

Tage im Land

  • Mehr als 183 Tage in Kalenderjahr · Natürliche Personen sind steuerlich ansässig, wenn sie sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr aufhalten oder wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten oder ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen in Uruguay liegt.

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit beruht auf dem Test der 183 Tage oder dem Test der Interessenmittelpunkte; die Option wurde einmal bei Beginn des Aufenthalts gewählt, spätestens am 31. Dezember 2025.

Visa

Das Steuerregime ist unabhängig von der Aufenthaltskategorie; es ist seit 2026 für Neuzugänge geschlossen.

Weitere Steuern

Optionsformular 0306; Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und Steuern auf Arbeitseinkommen sind nicht erfasst.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Beneficio para extranjeros jubilados que obtengan residencia permanente (Ley 16.340) · Ministerio del Interior — Dirección Nacional de Migración · geprüft am 2026-10-10
  2. Constitución de la República Oriental del Uruguay, art. 75 · Centro de Información Oficial (IMPO), Uruguay · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.