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Norwegen · Unternehmen / Start-up

Norwegen Genehmigung für Selbstständige

Nötiges Einkommen: NOK 341k+ im Jahr ≈ $36k

Residence permit for self-employed persons with a company in Norway

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Genehmigung für Selbstständige ist eine Route (unternehmen / start-up) für Norwegen. Antragstellende benötigen ein Einkommen von NOK 341k+ im Jahr ≈ $36k. Aufenthalt: 1 J., verlängerbar. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
NOK 341k+ im Jahr ≈ $36k
Behördengebühren
NOK 6,300 ≈ $660
Erster Aufenthalt
1 J.

Für den Antrag: Behördengebühr NOK 6,300 ≈ $660; nachzuweisendes Einkommen NOK 341k+/Jahr ≈ $36k. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

BehördengebührenNOK 6,300 ≈ $660
  • NOK 6,300 (≈ $660)Antragsgebühr für eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis (Einwanderungsgesetz §§ 23 bis 26), einschließlich Verlängerungen; Antragstellende unter 18 zahlen die Hälfte.
Nachzuweisen, nicht ausgegebenNOK 341k+/Jahr ≈ $36k
  • NOK 341,373 im Jahr (≈ $35,700)Voraussichtliches Unternehmenseinkommen (Gewinn) vor Steuern.
VerlängerungVerlängerbar

Jeweils für ein Jahr erteilt.

Norwegian Directorate of Immigration

DaueraufenthaltNach 3 Jahre Aufenthalt

Der Daueraufenthalt kann nach drei Jahren ununterbrochenen Aufenthalts mit einer qualifizierenden Genehmigung beantragt werden.

Norwegian Directorate of Immigration

EinbürgerungNach 8 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 8 Jahre Aufenthalt in Norwegen innerhalb der letzten 11 Jahre.

Norwegian Directorate of Immigration

AnwesenheitsregelnHöchstens 7 Monate insgesamt abwesend

Für den Daueraufenthalt dürfen Sie sich in den 3 Jahren insgesamt nicht mehr als 7 Monate außerhalb Norwegens aufgehalten haben. Die längere Toleranz von 15 Monaten für Arbeitsreisen von Fachkräften gilt nicht für Genehmigungen für Selbstständige.

Norwegian Directorate of Immigration

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann5

  • Die antragstellende Person hat eine mindestens dreijährige Berufsausbildung auf Sekundarstufe II, einen Universitäts- oder Hochschulabschluss oder besondere Qualifikationen.
  • Der Inhaber muss in Norwegen leben und aktiv an der Führung des Unternehmens teilnehmen.
  • Das Unternehmen ist normalerweise ein Einzelunternehmen und keine Kapitalgesellschaft, und der Inhaber darf nur in diesem Unternehmen arbeiten, auch keine Remote-Arbeit.
  • Die Arbeit im Unternehmen erfordert die Fachkraft-Qualifikationen des Inhabers.
  • Jede Genehmigung, die das Unternehmen nach anderen Rechtsvorschriften benötigt, liegt vor, oder die Behörde bestätigt, dass sie erteilt wird.

Was nachzuweisen ist2

  • Der erwartete Unternehmensgewinn beträgt mindestens NOK 341,373 (≈ $35,700) pro Jahr vor Steuern.
  • Die Antragsgebühr beträgt NOK 6,300 (≈ $660).

Unterlagen4

  • Ein Nachweis von Kompetenz und Rolle wird eingereicht.
  • Eine Beschreibung des Unternehmens sowie Finanzierungs- und Budgetpläne werden eingereicht.
  • Etwaige Jahresabschlüsse werden eingereicht.
  • Vorabbestätigungen, dass andere Behörden erforderliche Genehmigungen erteilen werden, werden eingereicht.

Nach der Ankunft2

  • Die Genehmigung ist jeweils ein Jahr gültig und an das konkrete Unternehmen gebunden.
  • Der Daueraufenthalt kann nach drei Jahren beantragt werden.

Wie Norwegen die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 1 Jahr, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in beliebiger Zeitraum von 12 MonatenEine Anwesenheit in Norwegen von mehr als 183 Tagen in einem oder mehreren Zeiträumen macht eine Person für das Einkommensjahr, in dem die Grenze überschritten wird, ansässig.
  • Mehr als 270 Tage in beliebiger 36-Monats-ZeitraumEine Anwesenheit in Norwegen von mehr als 270 Tagen in einem beliebigen 36-Monats-Zeitraum macht eine Person ebenfalls ansässig, außer bei Personen mit Wohnsitz auf Svalbard.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

In Norwegen steuerlich Ansässige werden auf Welteinkommen und Vermögen besteuert: 22% auf das allgemeine Einkommen plus Stufensteuer von 1.7% bis 17.8% auf das persönliche Einkommen über NOK 226,100, (≈ $23,600) und Arbeitnehmer zahlen 7.6% Beiträge zur Volksversicherung.

Alle Steuerregeln für Norwegen Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Für eine qualifizierte selbstständige Person, die in Norwegen ein Einzelunternehmen führt (keine Kapitalgesellschaft); das Unternehmen muss voraussichtlich einen Gewinn von mindestens NOK 341,373 (≈ $35,700) pro Jahr vor Steuern erzielen; andere Arbeit, einschließlich Remote-Arbeit, ist nicht erlaubt. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens NOK 341,373 im Jahr (≈ $35,700) · Voraussichtliches Unternehmenseinkommen (Gewinn) vor Steuern. 1
  • Eine Gebühr von NOK 6,300 (≈ $660) · Antragsgebühr für eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis (Einwanderungsgesetz §§ 23 bis 26), einschließlich Verlängerungen; Antragstellende unter 18 zahlen die Hälfte. 2

Anforderungen

  • Die antragstellende Person hat eine mindestens dreijährige Berufsausbildung auf Sekundarstufe II, einen Universitäts- oder Hochschulabschluss oder besondere Qualifikationen. 1
  • Der Inhaber muss in Norwegen leben und aktiv an der Führung des Unternehmens teilnehmen. 1 3
  • Das Unternehmen ist normalerweise ein Einzelunternehmen und keine Kapitalgesellschaft, und der Inhaber darf nur in diesem Unternehmen arbeiten, auch keine Remote-Arbeit. 1
  • Die Arbeit im Unternehmen erfordert die Fachkraft-Qualifikationen des Inhabers. 1 3
  • Jede Genehmigung, die das Unternehmen nach anderen Rechtsvorschriften benötigt, liegt vor, oder die Behörde bestätigt, dass sie erteilt wird. 1 3
  • Der erwartete Unternehmensgewinn beträgt mindestens NOK 341,373 (≈ $35,700) pro Jahr vor Steuern. 1
  • Die Antragsgebühr beträgt NOK 6,300 (≈ $660). 2
  • Ein Nachweis von Kompetenz und Rolle wird eingereicht. 3
  • Eine Beschreibung des Unternehmens sowie Finanzierungs- und Budgetpläne werden eingereicht. 3
  • Etwaige Jahresabschlüsse werden eingereicht. 3
  • Vorabbestätigungen, dass andere Behörden erforderliche Genehmigungen erteilen werden, werden eingereicht. 3
  • Die Genehmigung ist jeweils ein Jahr gültig und an das konkrete Unternehmen gebunden. 1 3
  • Der Daueraufenthalt kann nach drei Jahren beantragt werden. 1 3

Aufenthalt

  • Jeweils ein Jahr; der Daueraufenthalt kann nach drei Jahren beantragt werden.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 12 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige; EU-/EWR-Bürger benötigen den Titel nicht. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Nur im eigenen Unternehmen.

Familie

Familienangehörige können einen Antrag stellen.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Skilled workers, assignments, athletes, religious leaders, self-employed · Norwegian Directorate of Immigration (UDI) · geprüft am 2026-10-12
  2. Regulation on foreigners' entry and residence (utlendingsforskriften), section 17-10: processing fees for residence permits · Lovdata (Norwegian regulation text) · geprüft am 2026-10-11
  3. Immigration Regulations (utlendingsforskriften), chapters 6 and 10 · Lovdata (Norwegian legislation) · geprüft am 2026-10-10
  4. The residence period for permanent residence permits · Norwegian Directorate of Immigration (UDI) · geprüft am 2026-10-12
  5. Shorter residence requirement for certain groups: Citizenship (main rule 8 of the last 11 years) · Norwegian Directorate of Immigration (UDI) · geprüft am 2026-10-12
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Genehmigung für SelbstständigeVerlangt Einkommen von NOK 341k+ im Jahr ≈ $36k1 J., verlängerbarEingeschränkt
Selbstständig · Auftrag–2 J., verlängerbarEingeschränkt
Startup Visa PortugalVerlangt Ersparnisse von €6,446+ ≈ $7,2002 J., verlängerbar–
Unternehmervisum Spanien–3 J., verlängerbar–
Startup Visa ItalienVerlangt Ersparnisse von €50k+ ≈ $56k1 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Genehmigung für Selbstständige nötig?

Einkommen von mindestens NOK 341,373 im Jahr (≈ $35,700). Voraussichtliches Unternehmenseinkommen (Gewinn) vor Steuern. Eine Gebühr von NOK 6,300 (≈ $660). Antragsgebühr für eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis (Einwanderungsgesetz §§ 23 bis 26), einschließlich Verlängerungen; Antragstellende unter 18 zahlen die Hälfte.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Genehmigung für Selbstständige möglich?

Jeweils ein Jahr; der Daueraufenthalt kann nach drei Jahren beantragt werden.

Ist mit Genehmigung für Selbstständige Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Nur im eigenen Unternehmen.

Können Familienangehörige mit Genehmigung für Selbstständige nachziehen?

Familienangehörige können einen Antrag stellen.

Wer kann Genehmigung für Selbstständige beantragen?

Drittstaatsangehörige; EU-/EWR-Bürger benötigen den Titel nicht. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Genehmigung für Selbstständige zum Daueraufenthalt in Norwegen?

Die Zeit mit Genehmigung für Selbstständige wird für den Daueraufenthalt in Norwegen angerechnet, der nach den Regeln nach 3 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Genehmigung für Selbstständige wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 8 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Wie werden Inhaber von Genehmigung für Selbstständige in Norwegen besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Genehmigung für Selbstständige gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: In Norwegen steuerlich Ansässige werden auf Welteinkommen und Vermögen besteuert: 22% auf das allgemeine Einkommen plus Stufensteuer von 1.7% bis 17.8% auf das persönliche Einkommen über NOK 226,100, (≈ $23,600) und Arbeitnehmer zahlen 7.6% Beiträge zur Volksversicherung.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Skilled workers, assignments, athletes, religious leaders, self-employed · Norwegian Directorate of Immigration (UDI) · geprüft am 2026-10-12
  2. Regulation on foreigners' entry and residence (utlendingsforskriften), section 17-10: processing fees for residence permits · Lovdata (Norwegian regulation text) · geprüft am 2026-10-11
  3. Immigration Regulations (utlendingsforskriften), chapters 6 and 10 · Lovdata (Norwegian legislation) · geprüft am 2026-10-10
  4. The residence period for permanent residence permits · Norwegian Directorate of Immigration (UDI) · geprüft am 2026-10-12
  5. Shorter residence requirement for certain groups: Citizenship (main rule 8 of the last 11 years) · Norwegian Directorate of Immigration (UDI) · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.