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Steuern in Mongolei

Steuerlicher Wohnsitz: Mindestens 183 Tage in 12 aufeinanderfolgende Monate. In unseren Daten gibt es kein Sonderregime für Neuzugezogene.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Allgemeine Regeln

Mongolei: Ansässigkeitstest und Besteuerung dauerhaft ansässiger Personen

Welteinkommen

Details
  • Auf: Welteinkommen dauerhaft ansässiger Personen
  • Wer: Dauerhaft ansässig: 183 Tage oder mehr in der Mongolei in 12 zusammenhängenden Monaten oder 50% oder mehr des steuerpflichtigen Einkommens aus der Mongolei oder eine Arbeit von 183 Tagen oder mehr, bestätigt durch Vertrag und Genehmigung
  • Grenze: MNT 120M/Jahr ≈ $33k

Eine dauerhaft ansässige steuerpflichtige Person (183 Tage oder mehr in 12 aufeinanderfolgenden Monaten oder 50% oder mehr des Einkommens aus der Mongolei) wird mit Einkommen aus der Mongolei und aus dem Ausland besteuert; seit dem 1. Januar 2023 wird Arbeitseinkommen bis MNT 120 Millionen (≈ $33,300) mit 10%, von 120 bis 180 Millionen mit 15% und darüber mit 20% besteuert. Ein Gesetz vom 26. Juni 2026 ändert die Staffel ab dem 1. Januar 2027. 1 2 3 4 5

Besteuert wird

Welteinkommen dauerhaft ansässiger Personen; Einkommen aus mongolischen Quellen bei nicht ansässigen Personen (pauschal 20%). Arbeitseinkommen nach Abzug von Sozial- und Krankenversicherung mit 10% / 15% / 20%.

Für wen es gilt

  • Dauerhaft ansässig: 183 Tage oder mehr in der Mongolei in 12 zusammenhängenden Monaten oder 50% oder mehr des steuerpflichtigen Einkommens aus der Mongolei oder eine Arbeit von 183 Tagen oder mehr, bestätigt durch Vertrag und Genehmigung.
  • Ab dem 1. Januar 2027 (Gesetz vom 26. Juni 2026): Einkommen bis MNT 9,504,000 (≈ $2,640) pro Jahr wird mit 0% besteuert, danach 10% bis MNT 120 Millionen (≈ $33,300), 15% bis MNT 180 Millionen (≈ $49,900) und darüber 20%. Ab dem 1. Januar 2028 gilt zwischen MNT 9,504,000 (≈ $2,640) und MNT 24,000,000 (≈ $6,660) eine Stufe von 1%.

Ausschlüsse

  • Ausländische Personen, die an diplomatische Vertretungen, Konsulate und das System der Vereinten Nationen entsandt sind, sowie ihre Familienangehörigen sind nicht dauerhaft ansässig.

Grenzen

  • MNT 120,000,000 im Jahr (≈ $33,300) · Arbeitseinkommen bis MNT 120,000,000 (≈ $33,300) mit 10% besteuert
  • MNT 180,000,000 im Jahr (≈ $49,900) · MNT 120 (≈ $0)-180 Millionen: MNT 12 Millionen (≈ $3,330) plus 15% des 120 Millionen übersteigenden Betrags; über 180 Millionen: MNT 21 Millionen (≈ $5,830) plus 20% des übersteigenden Betrags

Tage im Land

  • Mindestens 183 Tage in 12 aufeinanderfolgende Monate · Dauerhaft ansässige steuerpflichtige Person; alternativ 50% oder mehr des steuerpflichtigen Einkommens aus der Mongolei

Steuerliche Ansässigkeit

Auslandseinkommen einer dauerhaft ansässigen Person wird bis zum 15. Februar des Folgejahres erklärt und gezahlt.

Visa

Der Ansässigkeitsstatus hängt von den Aufenthaltstagen und der Einkommensquelle ab, nicht von der Art des Visums.

Weitere Steuern

Körperschaftsteuer 10% auf den Gewinn bis MNT 6 Milliarden (≈ $1,660,000) und 25% darüber; Mehrwertsteuer 10% mit Registrierung ab MNT 50 Millionen (≈ $13,900); Quellensteuer 20% auf Auslandszahlungen; Sozialversicherung der Arbeitnehmenden 9.5%, der Arbeitgeber 10.5% bis 12.5%.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Allgemeine Regeln

Für Investierende relevante Unternehmenssteuern der Mongolei

Details
  • Auf: Unternehmensgewinn
  • Wer: Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter MNT 300 Millionen (≈ $83,200) können den begünstigten Satz von 1% nutzen
  • Grenze: MNT 6B/Jahr ≈ $1.7M

Die Körperschaftsteuer beträgt 10% auf den Gewinn bis MNT 6 Milliarden (≈ $1,660,000) und 25% auf den übersteigenden Betrag, mit 1% für Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter MNT 300 Millionen (≈ $83,200); die Mehrwertsteuer beträgt 10% mit Registrierung ab einem Umsatz von MNT 50 Millionen (≈ $13,900). 5

Besteuert wird

Unternehmensgewinn; Mehrwertsteuer auf steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen.

Für wen es gilt

  • Kleinunternehmen mit einem Umsatz unter MNT 300 Millionen (≈ $83,200) können den begünstigten Satz von 1% nutzen.

Grenzen

  • MNT 6,000,000,000 im Jahr (≈ $1,660,000) · Körperschaftsteuer 10% bis zu diesem Gewinn, darüber 25%
  • MNT 300,000,000 im Jahr (≈ $83,200) · Umsatzgrenze für den Kleinunternehmenssatz von 1%
  • MNT 50,000,000 im Jahr (≈ $13,900) · Schwelle für die verpflichtende Mehrwertsteuerregistrierung

Visa

Die steuerliche Behandlung ist für jede Visaart dieselbe.

Weitere Steuern

Quellensteuer 20% auf Auslandszahlungen (durch Abkommen ermäßigbar); Stabilisierungsbescheinigungen legen die Sätze für Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Zoll und Lizenzgebühren für 5 bis 15 Jahre fest.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Wann wird man in Mongolei steuerlich ansässig?

Mindestens 183 Tage in 12 aufeinanderfolgende Monate (Dauerhaft ansässige steuerpflichtige Person; alternativ 50% oder mehr des steuerpflichtigen Einkommens aus der Mongolei). Auslandseinkommen einer dauerhaft ansässigen Person wird bis zum 15.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

Quellen (5)

Amtliche Quellen

  1. Personal Income Tax manual (Mongolian Tax Authority, Tax Education 2022) · Mongolian Tax Authority · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2022
  2. Constitutional Court conclusion No. 05 on article 21.1 of the Law on Personal Income Tax · Constitutional Court of Mongolia (legalinfo.mn) · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2025-05-16
  3. Law on Personal Income Tax (revised version), current Mongolian text · legalinfo.mn, Ministry of Justice and Home Affairs of Mongolia · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2026-06-26
  4. Law on Personal Income Tax of Mongolia (revised version, 22 March 2019, English text on legalinfo.mn) · Legal information portal of Mongolia (legalinfo.mn) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2019-03-22
  5. Company Registration Guide 2026 — FIC share and investment evidence · Investment and Trade Agency of Mongolia · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026