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Ungarn

Ungarn Visumfreier Aufenthalt (6 Monate)

Erster Aufenthalt: 6 Mon.

Visa-free stay in Hungary: additional 90 days under a bilateral agreement

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Visumfreier Aufenthalt (6 Monate) ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Ungarn. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Erster Aufenthalt
6 Mon.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nicht verlängerbar
  • Nur für Pässe aus 19 Ländern

Wer beantragen kann2

  • Staatsangehörige eines Landes mit einem bilateralen Abkommen, das zusätzliche 90 Tage in Ungarn gewährt.
  • Der vorherige Aufenthalt muss visumfrei oder mit einem Aufenthaltstitel erfolgt sein, der nicht entzogen wurde.

Schritte2

  1. Im zusätzlichen Zeitraum nur in Ungarn einreisen und bleiben und nicht in einen anderen Schengen-Staat reisen.
  2. Am letzten Tag des zusätzlichen Zeitraums den Schengen-Raum direkt von Ungarn aus verlassen, ohne Transit durch einen anderen EU- oder Schengen-Staat.

Nach der Ankunft1

  • Die zusätzlichen 90 Tage gelten nur in Ungarn und nicht in anderen EU- oder Schengen-Staaten.

Wie Ungarn die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

15% auf das Welteinkommen

In Ungarn ansässige natürliche Personen zahlen eine pauschale Einkommensteuer von 15% auf alle Einkünfte, die in Ungarn oder im Ausland erzielt werden; nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland steuerpflichtige Einkünfte (in der Regel außer Dividenden) sind in Ungarn befreit, und im Ausland auf Dividenden gezahlte Steuer ist von der Dividendensteuer von 15% abzugsfähig.

Alle Steuerregeln für Ungarn Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Staatsangehörige von Ländern mit einem bilateralen Abkommen mit Ungarn dürfen nach dem visumfreien Schengen-Aufenthalt von 90 Tagen (oder nach Ablauf eines Aufenthaltstitels eines EU- oder Schengen-Staates) zusätzliche 90 Tage ohne Visum in Ungarn bleiben. 1

Anforderungen

  • Staatsangehörige eines Landes mit einem bilateralen Abkommen, das zusätzliche 90 Tage in Ungarn gewährt. 1
  • Der vorherige Aufenthalt muss visumfrei oder mit einem Aufenthaltstitel erfolgt sein, der nicht entzogen wurde. 1
  • Im zusätzlichen Zeitraum nur in Ungarn einreisen und bleiben und nicht in einen anderen Schengen-Staat reisen. 1
  • Am letzten Tag des zusätzlichen Zeitraums den Schengen-Raum direkt von Ungarn aus verlassen, ohne Transit durch einen anderen EU- oder Schengen-Staat. 1
  • Die zusätzlichen 90 Tage gelten nur in Ungarn und nicht in anderen EU- oder Schengen-Staaten. 1

Aufenthalt

  • 90 zusätzliche Tage in Ungarn zusätzlich zum visumfreien Schengen-Aufenthalt von 90 Tagen.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 6 Monate.
  • Laut Quelle nicht verlängerbar.
  • Visumfreier Schengen-Aufenthalt bis zu 90 Tage: Innerhalb von 180 Tagen.
  • Zusätzlicher Aufenthalt in Ungarn bis zu 90 Tage: Nach dem bilateralen Abkommen nur Ungarn.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige der Länder mit einem bilateralen Abkommen mit Ungarn über 90 zusätzliche Tage. Offen für: Vereinigte Staaten, Andorra, Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Südkorea, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Israel, Japan, Kanada, MO, Malaysia, Mexiko, Panama, Paraguay, Neuseeland, Uruguay, Venezuela.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Bilateral agreement-based continued stay of persons entitled to visa-free stay · Hungarian Immigration and Asylum Office (OIF) · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Visumfreier Aufenthalt (6 Monate)–6 Mon.–
EU-Freizügigkeit––Ja
Visumfreier Aufenthalt (4 Monate)–4 Mon.–
EU-Freizügigkeit Portugal––Ja
Freizügigkeit durch Vertrag Spanien–5 J.Ja

Wie lange ist der Aufenthalt mit Visumfreier Aufenthalt (6 Monate) möglich?

90 zusätzliche Tage in Ungarn zusätzlich zum visumfreien Schengen-Aufenthalt von 90 Tagen.

Wer kann Visumfreier Aufenthalt (6 Monate) beantragen?

Staatsangehörige der Länder mit einem bilateralen Abkommen mit Ungarn über 90 zusätzliche Tage. Offen für: Vereinigte Staaten, Andorra, Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Südkorea, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Israel, Japan, Kanada, MO, Malaysia, Mexiko, Panama, Paraguay, Neuseeland, Uruguay, Venezuela.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

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Am 2026-10-10 anhand von 1 offiziellen Quelle geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Bilateral agreement-based continued stay of persons entitled to visa-free stay · Hungarian Immigration and Asylum Office (OIF) · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.