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Dänemark · Arbeit

Dänemark Forschergenehmigung

Erster Aufenthalt: 4 J.

Researcher residence and work permit

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Forschergenehmigung ist eine Route (arbeit) für Dänemark. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
DKK 6,810 ≈ $1,020
Bearbeitung
30–60 Tage
Erster Aufenthalt
4 J.

Für den Antrag: Behördengebühr DKK 6,810 ≈ $1,020; Entscheidung: 30–60 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

BehördengebührenDKK 6,810 ≈ $1,020
  • DKK 6,810 (≈ $1,020)Bearbeitungsgebühr.
VerlängerungVerlängerbar

Die 4-jährige Genehmigung kann verlängert werden.

Danish Agency for International Recruitment and Integration

DaueraufenthaltNach 8 Jahre Aufenthalt

Daueraufenthalt nach 8 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts oder nach 4 Jahren, wenn Sie alle 4 ergänzenden Voraussetzungen erfüllen (einschließlich des Dänischtests 3). Arbeits-, Studien- und Familiengenehmigungen zählen.

Danish Agency for International Recruitment and Integration

EinbürgerungNach 9 Jahre Aufenthalt

Die Einbürgerung erfordert 9 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in Dänemark und eine Daueraufenthaltsgenehmigung, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Einbürgerungsgesetzes mindestens 2 Jahre bestand.

Life in Denmark (borger.dk), Danish public sector portal

Bearbeitung30–60 Tage

Die normale Bearbeitungszeit beträgt 1 Monat; bis zu 2 Monate, wenn weitere Informationen erforderlich sind.

Danish Agency for International Recruitment and Integration

AnwesenheitsregelnAufenthaltsregel

Genehmigungen für Forschende sind von der Regel ausgenommen, nach der eine dänische Genehmigung erlischt, wenn man mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate außerhalb Dänemarks lebt.

Danish Agency for International Recruitment and Integration

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Dänemark
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann4

  • Antragstellende haben eine bezahlte Forschendenstelle an einem Forschungsinstitut oder Unternehmen in Dänemark.
  • Der Hauptzweck des Aufenthalts ist Forschung.
  • Die Stelle ist eng mit der Person verbunden.
  • Gehalt und Beschäftigungsbedingungen sind den dänischen Standards im Fachgebiet nicht unterlegen.

Was nachzuweisen ist1

  • Bearbeitungsgebühr DKK 6,810 (≈ $1,020) (einmalig).

Unterlagen1

  • Ein Arbeitsvertrag oder Stellenangebot mit allen Bedingungen und eine Kopie aller Reisepassseiten werden eingereicht.

Schritte1

  1. Arbeitgeber und antragstellende Person füllen jeweils einen Teil des Formulars AR1 aus, oder der Arbeitgeber reicht AR6 mit Vollmacht ein.

Nach der Ankunft2

  • Eine Genehmigung für eine Beschäftigung von 4 Jahren oder mehr ist normalerweise 4 Jahre gültig und wird bei verlängerter Beschäftigung verlängert.
  • Genehmigungen für Forschende sind von den Regeln ausgenommen, nach denen eine Genehmigung nach 6 aufeinanderfolgenden Monaten im Ausland erlischt.

Wie Dänemark die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst 4 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 30 Tage in KalenderjahrIst der Arbeitnehmer in Dänemark steuerlich ansässig, darf das Besteuerungsrecht im Kalenderjahr nicht für mehr als 30 Tage an ein anderes Land übergehen.
  • Mehr als 183 Tage in 12 MonateTypische Situation, in der das Besteuerungsrecht ins Ausland übergeht: Der Arbeitnehmer hält sich innerhalb von 12 Monaten mehr als 183 Tage im anderen Land auf.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Persönliches Einkommen nach Arbeitsmarktbeitrag; volle Steuerpflicht auf das Welteinkommen (einschließlich ausländischer Einkünfte).

An diese Route gebundene Regelung

Steuerregelung für Forschende und hochbezahlte Arbeitnehmer · 27% Steuer

Das Brutto-Erwerbseinkommen wird für bis zu 7 Jahre (84 Monate) mit pauschal 32.84% besteuert (27% plus 8% Arbeitsmarktbeitrag).

Alle Steuerregeln für Dänemark Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Für eine Stelle als Forschender mit besonderen forschungsbezogenen Gründen; Gehalt und Bedingungen müssen den dänischen Standards entsprechen; Gastforschende und Doktoranden nutzen andere Seiten. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von DKK 6,810 (≈ $1,020) · Bearbeitungsgebühr. 1

Anforderungen

  • Antragstellende haben eine bezahlte Forschendenstelle an einem Forschungsinstitut oder Unternehmen in Dänemark. 1
  • Der Hauptzweck des Aufenthalts ist Forschung. 1
  • Die Stelle ist eng mit der Person verbunden. 1
  • Gehalt und Beschäftigungsbedingungen sind den dänischen Standards im Fachgebiet nicht unterlegen. 1
  • Bearbeitungsgebühr DKK 6,810 (≈ $1,020) (einmalig). 1
  • Ein Arbeitsvertrag oder Stellenangebot mit allen Bedingungen und eine Kopie aller Reisepassseiten werden eingereicht. 1
  • Arbeitgeber und antragstellende Person füllen jeweils einen Teil des Formulars AR1 aus, oder der Arbeitgeber reicht AR6 mit Vollmacht ein. 1
  • Eine Genehmigung für eine Beschäftigung von 4 Jahren oder mehr ist normalerweise 4 Jahre gültig und wird bei verlängerter Beschäftigung verlängert. 1
  • Genehmigungen für Forschende sind von den Regeln ausgenommen, nach denen eine Genehmigung nach 6 aufeinanderfolgenden Monaten im Ausland erlischt. 1

Aufenthalt

  • 4 Jahre, verlängerbar; Zeit der Arbeitssuche 6 Monate; von den Erlöschensregeln ausgenommen.
  • Erster zulässiger Aufenthalt: 48 Monate.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige; EU-/EWR-Bürger benötigen den Titel nicht. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Die Stelle kann innerhalb derselben Universität oder desselben Unternehmens wechseln; Nebentätigkeiten ohne gesonderte Genehmigung erlaubt.

Familie

Ehepartner, eingetragener oder zusammenlebender Partner und zu Hause lebende Kinder unter 18 Jahren können als mitreisende Familienangehörige Aufenthaltsgenehmigungen erhalten. Ihre Genehmigungen sind von den Erlöschensregeln ausgenommen, sodass sie sich länger als 6 aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufhalten dürfen.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Researcher · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-10
  2. Work schemes in SIRI: an overview · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-10
  3. Permanent residence permit · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-10
  4. Conditions for foreign citizens' acquisition of Danish citizenship · Life in Denmark (borger.dk), Danish public sector portal · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Forschergenehmigung–4 J., verlängerbarJa
Fast-Track · Bildung–4 J., verlängerbarNein
Fast-Track · GehaltsgrenzeVerlangt Einkommen von DKK 552k+ im Jahr ≈ $83k4 J., verlängerbarEingeschränkt
Fast-Track · Forscher–4 J., verlängerbarMit Genehmigung
Gastforscher–3 J.Mit Genehmigung

Wie viel Geld ist für Forschergenehmigung nötig?

Eine Gebühr von DKK 6,810 (≈ $1,020). Bearbeitungsgebühr.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Forschergenehmigung möglich?

4 Jahre, verlängerbar; Zeit der Arbeitssuche 6 Monate; von den Erlöschensregeln ausgenommen.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Forschergenehmigung?

Die normale Bearbeitungszeit beträgt 1 Monat; bis zu 2 Monate, wenn weitere Informationen erforderlich sind.

Ist mit Forschergenehmigung Arbeit erlaubt?

Ja. Die Stelle kann innerhalb derselben Universität oder desselben Unternehmens wechseln; Nebentätigkeiten ohne gesonderte Genehmigung erlaubt.

Können Familienangehörige mit Forschergenehmigung nachziehen?

Ehepartner, eingetragener oder zusammenlebender Partner und zu Hause lebende Kinder unter 18 Jahren können als mitreisende Familienangehörige Aufenthaltsgenehmigungen erhalten.

Wer kann Forschergenehmigung beantragen?

Drittstaatsangehörige; EU-/EWR-Bürger benötigen den Titel nicht. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Führt Forschergenehmigung zum Daueraufenthalt in Dänemark?

Die Zeit mit Forschergenehmigung wird für den Daueraufenthalt in Dänemark angerechnet, der nach den Regeln nach 8 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die Zeit mit Forschergenehmigung wird für die Einbürgerung angerechnet, die nach den Regeln nach 9 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Gibt es für Inhaber von Forschergenehmigung in Dänemark eine Steuererleichterung?

Steuerregelung für Forschende und hochbezahlte Arbeitnehmer (27% + 8%): Das Brutto-Erwerbseinkommen wird für bis zu 7 Jahre (84 Monate) mit pauschal 32.84% besteuert (27% plus 8% Arbeitsmarktbeitrag). Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Steuerregelung für Forschende und hochbezahlte Arbeitnehmer (27% + 8%)

27% Steuer

Details
  • Auf: Bruttogehalt des Forschenden oder Schlüsselmitarbeiters
  • Grenze: DKK 65k/Monat ≈ $9,780

Das Brutto-Erwerbseinkommen wird für bis zu 7 Jahre (84 Monate) mit pauschal 32.84% besteuert (27% plus 8% Arbeitsmarktbeitrag).

Besteuert wird

Bruttogehalt des Forschenden oder Schlüsselmitarbeiters; keine Abzüge oder Freibeträge (außer verpflichtenden ausländischen Sozialbeiträgen).

Für wen es gilt

  • Forschende mit einem forschungsqualifizierenden Abschluss mindestens auf Promotionsniveau, die nach den geltenden Regeln akzeptiert werden, oder hochbezahlte Schlüsselmitarbeiter mit einem garantierten Monatsgehalt von mindestens DKK 65,400 (≈ $9,780) (2026), im Kalenderjahr gemittelt.
  • Beschäftigt bei einem dänischen Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung; Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfüllen die Bedingungen, und der Arbeitnehmer ist nach § 48 E-F des Quellensteuergesetzes registriert.
  • In den vorangegangenen 10 Jahren in Dänemark nicht steuerpflichtig; die Bedingungen müssen während des gesamten Zeitraums erfüllt sein.

Ausschlüsse

  • Nur einmal im Leben nutzbar (die 7 Jahre können in Zeiträume aufgeteilt werden).
  • Das Besteuerungsrecht darf in einem Kalenderjahr nicht für mehr als 30 Tage an ein anderes Land übergehen.

Grenzen

  • DKK 65,400 im Monat (≈ $9,780) · Mindest-Garantiemonatsgehalt für hochbezahlte Arbeitnehmer im Jahr 2026; Durchschnitt über das Kalenderjahr, unbezahlter Urlaub zählt.

Tage im Land

  • Mehr als 30 Tage in Kalenderjahr · Ist der Arbeitnehmer in Dänemark steuerlich ansässig, darf das Besteuerungsrecht im Kalenderjahr nicht für mehr als 30 Tage an ein anderes Land übergehen.
  • Mehr als 183 Tage in 12 Monate · Typische Situation, in der das Besteuerungsrecht ins Ausland übergeht: Der Arbeitnehmer hält sich innerhalb von 12 Monaten mehr als 183 Tage im anderen Land auf.

Steuerliche Ansässigkeit

Das Besteuerungsrecht kann ins Ausland übergehen, wenn der Arbeitgeber dort steuerpflichtig ist oder sich der Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten mehr als 183 Tage im Ausland aufhält.

Visa

Getrennt von der Arbeitserlaubnis; Registrierung nach § 48E des Quellensteuergesetzes.

Weitere Steuern

Der Arbeitsmarktbeitrag von 8% ist Teil der 32.84%.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Researcher · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-10
  2. Work schemes in SIRI: an overview · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-10
  3. Permanent residence permit · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-10
  4. Conditions for foreign citizens' acquisition of Danish citizenship · Life in Denmark (borger.dk), Danish public sector portal · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.