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Dänemark · Arbeit

Dänemark Gastforscher

Erster Aufenthalt: 3 J.

Guest researcher residence and work permit

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Gastforscher ist eine Route (arbeit) für Dänemark. Arbeit vor Ort: mit genehmigung. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
DKK 6,810 ≈ $1,020
Bearbeitung
30–60 Tage
Erster Aufenthalt
3 J.

Für den Antrag: Behördengebühr DKK 6,810 ≈ $1,020; Entscheidung: 30–60 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

BehördengebührenDKK 6,810 ≈ $1,020
  • DKK 6,810 (≈ $1,020)Bearbeitungsgebühr; normale Bearbeitung 1 Monat, bis zu 2 Monate.
Nachzuweisen, nicht ausgegebenDKK 13k+/Monat ≈ $1,910
  • DKK 12,770 im Monat (≈ $1,910)Pro Monat in Dänemark ohne Familie (Stand 2025); DKK 25,540 (≈ $3,820) mit Ehepartner, DKK 29,742 (≈ $4,450) mit Ehepartner und Kindern, DKK 16,972 (≈ $2,540) mit Kindern, aber ohne Ehepartner.
VerlängerungVerlängerbar, höchstens 3 Jahre

Insgesamt für bis zu 3 Jahre erteilt; ein kürzeres Projekt kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden.

Danish Agency for International Recruitment and Integration

Bearbeitung30–60 Tage

Die normale Bearbeitungszeit beträgt 1 Monat; bis zu 2 Monate, wenn weitere Informationen erforderlich sind.

Danish Agency for International Recruitment and Integration

AnwesenheitsregelnAufenthaltsregel

Eine dänische Genehmigung erlischt, wenn Sie Ihre dänische Adresse aufgeben oder mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate außerhalb Dänemarks leben.

Danish Agency for International Recruitment and Integration

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 3 Jahre begrenzt
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Dänemark
  • Für eine Beschäftigung ist eine gesonderte Arbeitserlaubnis nötig
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann3

  • Die antragstellende Person hat eine Ausbildung auf Masterniveau abgeschlossen.
  • Eine dänische Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen lädt die antragstellende Person ein und stellt ihr Forschungseinrichtungen zur Verfügung.
  • Die antragstellende Person ist in Dänemark nicht angestellt.

Was nachzuweisen ist3

  • Die Mittel betragen DKK 12,770 (≈ $1,910) pro Monat in Dänemark ohne Familie (Stand 2025).
  • Die Mittel betragen DKK 25,540 (≈ $3,820) mit Ehepartner, DKK 29,742 (≈ $4,450) mit Ehepartner und Kindern und DKK 16,972 (≈ $2,540) nur mit Kindern.
  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt DKK 6,810 (≈ $1,020).

Unterlagen1

  • Ein Kontoauszug oder ein Gehaltsnachweis eines Arbeitgebers im Heimatland belegt den Unterhalt für den gesamten Zeitraum.

Schritte1

  1. Für einen Aufenthalt von 90 Tagen oder weniger ist unter Umständen keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich; Aufenthalte über 90 Tage erfordern eine Genehmigung, die auch die ersten 90 Tage abdeckt.

Nach der Ankunft2

  • Die Genehmigung ist bis zu 3 Jahre gültig, kann insgesamt nicht über 3 Jahre hinaus verlängert werden und läuft 14 Tage nach Ende der Einladung ab.
  • Die Genehmigung erlischt, wenn der Inhaber die dänische Adresse aufgibt oder sich mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufhält.

Wie Dänemark die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Einkünfte aus ausländischen Quellen

Persönliches Einkommen nach Arbeitsmarktbeitrag; volle Steuerpflicht auf das Welteinkommen (einschließlich ausländischer Einkünfte).

Alle Steuerregeln für Dänemark Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für einen Forschenden mit Masterabschluss, der von einer dänischen Forschungseinrichtung oder einem Unternehmen eingeladen wird, das Forschungseinrichtungen bereitstellt, ohne dänische Anstellung. 1 2

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Ersparnisse von mindestens DKK 12,770 im Monat (≈ $1,910) · Pro Monat in Dänemark ohne Familie (Stand 2025); DKK 25,540 (≈ $3,820) mit Ehepartner, DKK 29,742 (≈ $4,450) mit Ehepartner und Kindern, DKK 16,972 (≈ $2,540) mit Kindern, aber ohne Ehepartner. 1 2
  • Eine Gebühr von DKK 6,810 (≈ $1,020) · Bearbeitungsgebühr; normale Bearbeitung 1 Monat, bis zu 2 Monate. 1

Anforderungen

  • Die antragstellende Person hat eine Ausbildung auf Masterniveau abgeschlossen. 1
  • Eine dänische Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen lädt die antragstellende Person ein und stellt ihr Forschungseinrichtungen zur Verfügung. 1
  • Die antragstellende Person ist in Dänemark nicht angestellt. 1
  • Die Mittel betragen DKK 12,770 (≈ $1,910) pro Monat in Dänemark ohne Familie (Stand 2025). 1
  • Die Mittel betragen DKK 25,540 (≈ $3,820) mit Ehepartner, DKK 29,742 (≈ $4,450) mit Ehepartner und Kindern und DKK 16,972 (≈ $2,540) nur mit Kindern. 1
  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt DKK 6,810 (≈ $1,020). 1
  • Ein Kontoauszug oder ein Gehaltsnachweis eines Arbeitgebers im Heimatland belegt den Unterhalt für den gesamten Zeitraum. 1
  • Für einen Aufenthalt von 90 Tagen oder weniger ist unter Umständen keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich; Aufenthalte über 90 Tage erfordern eine Genehmigung, die auch die ersten 90 Tage abdeckt. 1
  • Die Genehmigung ist bis zu 3 Jahre gültig, kann insgesamt nicht über 3 Jahre hinaus verlängert werden und läuft 14 Tage nach Ende der Einladung ab. 1
  • Die Genehmigung erlischt, wenn der Inhaber die dänische Adresse aufgibt oder sich mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufhält. 1

Aufenthalt

  • Insgesamt bis zu 3 Jahre oder die Dauer der Einladung, falls kürzer; ein kürzeres Projekt kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 36 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Laut Quelle nicht verlängerbar.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige; EU-/EWR-Bürger benötigen den Titel nicht. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Arbeit als Gastforschender in der genannten Einrichtung oder dem genannten Unternehmen; Nebentätigkeiten für andere Arbeitgeber erfordern keine gesonderte Arbeitserlaubnis.

Familie

Ehepartner, eingetragener oder zusammenlebender Partner und zu Hause lebende Kinder unter 18 Jahren können als mitreisende Familienangehörige Aufenthaltsgenehmigungen erhalten.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Guest researcher · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-11
  2. Financial self-support on specific SIRI schemes · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-11
  3. Researcher · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Gastforscher–3 J.Mit Genehmigung
Fast-Track · Bildung–4 J., verlängerbarNein
Fast-Track · GehaltsgrenzeVerlangt Einkommen von DKK 552k+ im Jahr ≈ $83k4 J., verlängerbarEingeschränkt
Fast-Track · Forscher–4 J., verlängerbarMit Genehmigung
Genehmigung für Betriebsleiter in der LandwirtschaftVerlangt Einkommen von DKK 36k+ im Monat ≈ $5,3404 J., verlängerbarMit Genehmigung

Wie viel Geld ist für Gastforscher nötig?

Ersparnisse von mindestens DKK 12,770 im Monat (≈ $1,910). Pro Monat in Dänemark ohne Familie (Stand 2025); DKK 25,540 (≈ $3,820) mit Ehepartner, DKK 29,742 (≈ $4,450) mit Ehepartner und Kindern, DKK 16,972 (≈ $2,540) mit Kindern, aber ohne Ehepartner. Eine Gebühr von DKK 6,810 (≈ $1,020). Bearbeitungsgebühr; normale Bearbeitung 1 Monat, bis zu 2 Monate.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Gastforscher möglich?

Insgesamt bis zu 3 Jahre oder die Dauer der Einladung, falls kürzer; ein kürzeres Projekt kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Gastforscher?

Die normale Bearbeitungszeit beträgt 1 Monat; bis zu 2 Monate, wenn weitere Informationen erforderlich sind.

Ist mit Gastforscher Arbeit erlaubt?

Mit Genehmigung. Arbeit als Gastforschender in der genannten Einrichtung oder dem genannten Unternehmen; Nebentätigkeiten für andere Arbeitgeber erfordern keine gesonderte Arbeitserlaubnis.

Können Familienangehörige mit Gastforscher nachziehen?

Ehepartner, eingetragener oder zusammenlebender Partner und zu Hause lebende Kinder unter 18 Jahren können als mitreisende Familienangehörige Aufenthaltsgenehmigungen erhalten.

Wer kann Gastforscher beantragen?

Drittstaatsangehörige; EU-/EWR-Bürger benötigen den Titel nicht. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Wie werden Inhaber von Gastforscher in Dänemark besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Gastforscher gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: 8% Arbeitsmarktbeitrag auf das Gehalt, Steuer der untersten Stufe 12.01%, zuzüglich einer Gemeindesteuer von durchschnittlich 25.049% und einer Kirchensteuer von durchschnittlich 0.639% für alle Steuerpflichtigen (0.867% für Kirchenmitglieder) im Jahr 2026; mittlere Stufe 7.5% über DKK 641,200, (≈ $95,900) obere Stufe 7.5% über DKK 777,900, (≈ $116,000) zusätzliche obere Stufe 5% über DKK 2,592,700 (≈ $388,000).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Guest researcher · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-11
  2. Financial self-support on specific SIRI schemes · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-11
  3. Researcher · Danish Agency for International Recruitment and Integration (SIRI) · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.