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China · Arbeit

China Z-Arbeitsvisum

Erster Aufenthalt: 5 J.

Z Visa and Work-Type Residence Permit (work permit classes A, B, C)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Z-Arbeitsvisum ist eine Route (arbeit) für China. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
CNY 400 ≈ $60 · +2 weitere
Bearbeitung
15 Tage (Arbeitstage)
Erster Aufenthalt
5 J.

Für den Antrag: 3 Behördengebühren unten aufgeführt; Entscheidung: 15 tage (arbeitstage). Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

BehördengebührenCNY 400 ≈ $60 · +2 weitere
  • CNY 400 (≈ $60)Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für weniger als 1 Jahr.
  • CNY 800 (≈ $120)Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 1 Jahr bis unter 3 Jahre.
  • CNY 1,000 (≈ $150)Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 3 bis 5 Jahre.
VerlängerungVerlängerbar

Aufenthaltsgenehmigungen können über die Ein- und Ausreiseabteilung verlängert werden. Sie können für bis zu 5 Jahre für Talente, 2 Jahre für eingetragene Einrichtungen mit gutem Ruf und 1 Jahr für sonstiges Personal ausgestellt werden.

National Immigration Administration of China

DaueraufenthaltNach 4 Jahre Aufenthalt

Leitende Führungskräfte, Beschäftigte mit Titeln auf der Ebene eines stellvertretenden Senior-Titels oder höher oder solche mit gleichwertiger Vergütung können nach 4 aufeinanderfolgenden Jahren in der Position einen Antrag stellen, wenn sie sich innerhalb dieser 4 Jahre insgesamt mindestens 3 Jahre in China aufgehalten haben und gute Steuernachweise vorliegen.

National Immigration Administration of China

Bearbeitung15 Tage (Arbeitstage)

Die Annahmebestätigung für einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ist höchstens 15 Arbeitstage ab Annahme gültig; innerhalb dieser Frist wird entschieden.

National Immigration Administration of China

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie das Z-Visum im Ausland; nach der Einreise beantragen Sie die arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von 30 Tagen bei der Ein- und Ausreiseabteilung.

National Immigration Administration of China

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von China gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in China
  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt
  • Bei manchen Zugängen gilt eine Altersgrenze

Wer beantragen kann5

  • Die antragstellende Person ist mindestens 18 Jahre alt, gesund und hat keine Vorstrafen.
  • Die antragstellende Person hat einen bestätigten Arbeitgeber in China sowie berufliche Fähigkeiten oder Kenntnisse, die für die Tätigkeit benötigt werden.
  • Klasse A: Spitzentalente ohne Alters-, Abschluss- oder Erfahrungsgrenzen, einschließlich 85 oder mehr Punkten.
  • Klasse B: Fachkräfte mit Bachelorabschluss, 2 oder mehr Jahren Erfahrung und einem Alter bis 60 Jahre, oder andere aufgeführte Gruppen, einschließlich 60 oder mehr Punkten.
  • Klasse C: sonstiges Personal und Kurzzeitarbeit von bis zu 90 Tagen, unter Quote.

Was nachzuweisen und zu zahlen ist3

  • Eine Gebühr von CNY 400 (≈ $60) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für weniger als 1 Jahr.
  • Eine Gebühr von CNY 800 (≈ $120) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 1 Jahr bis unter 3 Jahre.
  • Eine Gebühr von CNY 1,000 (≈ $150) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 3 bis 5 Jahre.

Unterlagen2

  • Antragstellende für das Z-Visum reichen die Arbeitserlaubnis und weitere Bescheinigungen ein.
  • Der Antrag auf die arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigung umfasst die Arbeitserlaubnis und die Bescheinigung des Arbeitgebers.

Schritte1

  1. Beantragen Sie die arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise innerhalb von 30 Tagen.

Nach der Ankunft4

  • Arbeitserlaubnisse der Klasse A können für bis zu 5 Jahre erteilt werden.
  • Arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigungen gelten bis zu 5 Jahre für hochrangige Talente, dringend benötigte Fachkräfte und Investierende.
  • Sie gelten bis zu 2 Jahre für Personen, die in eingetragenen Einrichtungen mit gutem Ruf arbeiten, und bis zu 1 Jahr für sonstiges Personal.
  • Wer zwei aufeinanderfolgende Genehmigungen von mehr als 1 Jahr ohne Verstöße hatte, kann beim dritten Antrag bis zu 5 Jahre erhalten.

Wie China die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 5 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in Kalendersteuerjahr (und jedes der sechs vorangegangenen Jahre)Eine Person ohne Domizil ist für ein Jahr mit 183 Tagen oder mehr Aufenthalt ansässig; von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen ist befreit, es sei denn, jedes der sechs vorangegangenen Jahre hatte 183 Tage oder mehr, ohne eine einzelne Ausreise von über 30 Tagen.
  • Mehr als 30 Tage in einzelne Ausreise in einem der sechs vorangegangenen JahreEine einzelne Ausreise aus China von mehr als 30 Tagen unterbricht die Sechs-Jahres-Kette.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Non-Dom (Sechs-Jahres-Regel)

Eine Person ohne Domizil, die in China steuerlich ansässig ist (183 Tage oder mehr im Steuerjahr), wird auf von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen nur besteuert, wenn jedes der sechs vorangegangenen Jahre 183 oder mehr Aufenthaltstage hatte, ohne eine einzelne Ausreise von mehr als 30 Tagen.

Sonderregelung

Von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen: Befreiung für Personen ohne Domizil vor sechs aufeinanderfolgenden Jahren mit 183 Tagen · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für China Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Z-Visum für Personen, die in China arbeiten möchten; die Arbeit erfordert eine Arbeitserlaubnis für Ausländer der Klasse A (Spitzentalente), B (Fachkräfte) oder C (sonstige), gefolgt von einer arbeitsbezogenen Aufenthaltsgenehmigung. 1 2 3 4 5

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von CNY 400 (≈ $60) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für weniger als 1 Jahr. 5
  • Eine Gebühr von CNY 800 (≈ $120) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 1 Jahr bis unter 3 Jahre. 5
  • Eine Gebühr von CNY 1,000 (≈ $150) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 3 bis 5 Jahre. 5

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist mindestens 18 Jahre alt, gesund und hat keine Vorstrafen. 4
  • Die antragstellende Person hat einen bestätigten Arbeitgeber in China sowie berufliche Fähigkeiten oder Kenntnisse, die für die Tätigkeit benötigt werden. 4
  • Klasse A: Spitzentalente ohne Alters-, Abschluss- oder Erfahrungsgrenzen, einschließlich 85 oder mehr Punkten. 3 4
  • Klasse B: Fachkräfte mit Bachelorabschluss, 2 oder mehr Jahren Erfahrung und einem Alter bis 60 Jahre, oder andere aufgeführte Gruppen, einschließlich 60 oder mehr Punkten. 3 4
  • Klasse C: sonstiges Personal und Kurzzeitarbeit von bis zu 90 Tagen, unter Quote. 3 4
  • Antragstellende für das Z-Visum reichen die Arbeitserlaubnis und weitere Bescheinigungen ein. 1 2
  • Der Antrag auf die arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigung umfasst die Arbeitserlaubnis und die Bescheinigung des Arbeitgebers. 1 2
  • Beantragen Sie die arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigung nach der Einreise innerhalb von 30 Tagen. 1 2
  • Arbeitserlaubnisse der Klasse A können für bis zu 5 Jahre erteilt werden. 4
  • Arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigungen gelten bis zu 5 Jahre für hochrangige Talente, dringend benötigte Fachkräfte und Investierende. 2 6
  • Sie gelten bis zu 2 Jahre für Personen, die in eingetragenen Einrichtungen mit gutem Ruf arbeiten, und bis zu 1 Jahr für sonstiges Personal. 2 6
  • Wer zwei aufeinanderfolgende Genehmigungen von mehr als 1 Jahr ohne Verstöße hatte, kann beim dritten Antrag bis zu 5 Jahre erhalten. 2 6

Aufenthalt

  • Arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigung bis zu 5 Jahre (Talente, dringend benötigte Fachkräfte), bis zu 2 Jahre (angesehene eingetragene Einrichtungen) oder bis zu 1 Jahr (sonstiges Personal); Einreisegültigkeit und Aufenthalt des Z-Visums wie vermerkt.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 60 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Arbeit

Die Beschäftigung ist auf den Arbeitgeber und den Umfang beschränkt, die durch die Arbeitserlaubnis und die arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigung genehmigt sind.

Familie

Angehörige beantragen ein Visum der Kategorien S; Familienvisa berechtigen nicht zur Arbeit.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Regulations on the Administration of the Entry and Exit of Foreigners, visa types, short/long stay and admission rules · National Immigration Administration / State Council of China · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2013-07-12; current NIA legal text
  2. NIA service guide for foreign residence permits: work, study, family, investors and 30-day application rule · National Immigration Administration of China · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2021-04-01
  3. Notice on fully implementing the Foreigners Work Permit system, with classification standard and points table (SAFEA, MOHRSS, MFA, MPS, 外专发〔2017〕40号) · SAFEA / MOHRSS / MFA / MPS · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2017
  4. Service guide for Foreigners Work Permits (SAFEA, 2024) · SAFEA · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-05-27
  5. Residence permit: charge standard · Beijing Municipal People’s Government · geprüft am 2026-10-11
  6. Entry-Exit and Stay (Residence) of Foreigners · National Immigration Administration of the People’s Republic of China · geprüft am 2026-10-12
  7. NIA guide for visa changes/extensions and category-specific stay limits · National Immigration Administration of China · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2021-04-01
  8. Guidelines for Approval of Foreign Nationals’ Eligibility for Permanent Residence in China · National Immigration Administration of China · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2023-03-27
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Z-Arbeitsvisum–5 J., verlängerbarEingeschränkt
R-Visum · Hochqualifizierte–5 J.–
LTR · Highly Skilled ThailandVerlangt Einkommen von $80k+ im Jahr5 J., verlängerbar–
Visum Engineer/Specialist Japan–5 J., verlängerbarEingeschränkt
Golden Visa · Vertretungsleiter $25M IndonesienVerlangt eine Investition ab $25M5 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Z-Arbeitsvisum nötig?

Eine Gebühr von CNY 400 (≈ $60). Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für weniger als 1 Jahr. Eine Gebühr von CNY 800 (≈ $120). Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 1 Jahr bis unter 3 Jahre. Eine Gebühr von CNY 1,000 (≈ $150). Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 3 bis 5 Jahre.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Z-Arbeitsvisum möglich?

Arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigung bis zu 5 Jahre (Talente, dringend benötigte Fachkräfte), bis zu 2 Jahre (angesehene eingetragene Einrichtungen) oder bis zu 1 Jahr (sonstiges Personal); Einreisegültigkeit und Aufenthalt des Z-Visums wie vermerkt.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Z-Arbeitsvisum?

Die Annahmebestätigung für einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ist höchstens 15 Arbeitstage ab Annahme gültig; innerhalb dieser Frist wird entschieden.

Ist mit Z-Arbeitsvisum Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Die Beschäftigung ist auf den Arbeitgeber und den Umfang beschränkt, die durch die Arbeitserlaubnis und die arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigung genehmigt sind.

Können Familienangehörige mit Z-Arbeitsvisum nachziehen?

Angehörige beantragen ein Visum der Kategorien S; Familienvisa berechtigen nicht zur Arbeit.

Führt Z-Arbeitsvisum zum Daueraufenthalt in China?

Die Zeit mit Z-Arbeitsvisum wird für den Daueraufenthalt in China angerechnet, der nach den Regeln nach 4 Jahre Aufenthalt möglich ist.

Gibt es für Inhaber von Z-Arbeitsvisum in China eine Steuererleichterung?

Von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen: Befreiung für Personen ohne Domizil vor sechs aufeinanderfolgenden Jahren mit 183 Tagen: Eine Person ohne Domizil, die in China steuerlich ansässig ist (183 Tage oder mehr im Steuerjahr), wird auf von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen nur besteuert, wenn jedes der sechs vorangegangenen Jahre 183 oder mehr Aufenthaltstage hatte, ohne eine einzelne Ausreise von mehr als 30 Tagen. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen: Befreiung für Personen ohne Domizil vor sechs aufeinanderfolgenden Jahren mit 183 Tagen

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Non-Dom (Sechs-Jahres-Regel)
Details
  • Wer: Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr

Eine Person ohne Domizil, die in China steuerlich ansässig ist (183 Tage oder mehr im Steuerjahr), wird auf von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen nur besteuert, wenn jedes der sechs vorangegangenen Jahre 183 oder mehr Aufenthaltstage hatte, ohne eine einzelne Ausreise von mehr als 30 Tagen.

Besteuert wird

Von ausländischen Einrichtungen oder Personen an eine in China ansässige Person ohne Domizil gezahltes Auslandseinkommen, mit den progressiven Sätzen von 3% bis 45%, sofern steuerpflichtig; Einkommen aus chinesischen Quellen ist stets steuerpflichtig.

Für wen es gilt

  • Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Eine Person mit Domizil in China ist eine ansässige Person; eine Person ohne Domizil ist nach 183 oder mehr Aufenthaltstagen im Steuerjahr ansässig.
  • Für eine ansässige Person ohne Domizil ist von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen bei Anmeldung befreit, wenn eines der sechs vorangegangenen Jahre weniger als 183 Aufenthaltstage hatte oder es in einem dieser Jahre eine einzelne Ausreise von mehr als 30 Tagen gab.
  • Wenn das laufende Jahr ein Ansässigkeitsjahr ist (183 oder mehr Tage) und jedes der sechs vorangegangenen Jahre 183 oder mehr Tage hatte, ohne eine einzelne Ausreise von über 30 Tagen, sind inländisches und ausländisches Einkommen in China beide steuerpflichtig. Die Zählung der sechs Jahre begann frühestens 2019.

Ausschlüsse

  • Die Befreiung gilt nur für Einkommen von außerhalb Chinas, das von einer ausländischen Stelle oder Person gezahlt wird, und setzt eine Anmeldung bei der Steuerbehörde voraus.
  • Einkommen aus chinesischen Quellen bleibt steuerpflichtig, auch wenn der Zahler oder Auftraggeber im Ausland sitzt; in China physisch erbrachte Leistungen stammen aus chinesischen Quellen.
  • Personen mit Domizil in China fallen nicht unter diese Regel.

Tage im Land

  • Mindestens 183 Tage in Kalendersteuerjahr (und jedes der sechs vorangegangenen Jahre) · Eine Person ohne Domizil ist für ein Jahr mit 183 Tagen oder mehr Aufenthalt ansässig; von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen ist befreit, es sei denn, jedes der sechs vorangegangenen Jahre hatte 183 Tage oder mehr, ohne eine einzelne Ausreise von über 30 Tagen.
  • Mehr als 30 Tage in einzelne Ausreise in einem der sechs vorangegangenen Jahre · Eine einzelne Ausreise aus China von mehr als 30 Tagen unterbricht die Sechs-Jahres-Kette.

Steuerliche Ansässigkeit

Das Domizil umfasst den gewöhnlichen Aufenthalt durch Haushaltsregistrierung, familiäre oder wirtschaftliche Interessen. Für Personen ohne Domizil verwendet der 183-Tage-Test volle Aufenthaltstage im Kalendersteuerjahr. Ein Tag zählt nur dann als Aufenthaltstag, wenn sich die Person die vollen 24 Stunden dieses Tages in China aufhält.

Visa

Ein Einwanderungsvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung macht eine Person nicht automatisch steuerlich ansässig und gewährt keine Steuerbefreiung; dies sind steuerrechtliche Tests.

Weitere Steuern

Nur Umfang der Einkommensteuer für natürliche Personen. Mehrwertsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Quellensteuer des Arbeitgebers und Abkommensentlastung gelten gesondert; ansässige Personen rechnen im Ausland gezahlte Steuer bis zur chinesischen Steuer auf dieses Einkommen an und erklären Auslandseinkommen zwischen dem 1. März und dem 30. Juni des Folgejahres.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 8 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Regulations on the Administration of the Entry and Exit of Foreigners, visa types, short/long stay and admission rules · National Immigration Administration / State Council of China · geprüft am 2026-10-10
  2. NIA service guide for foreign residence permits: work, study, family, investors and 30-day application rule · National Immigration Administration of China · geprüft am 2026-10-12
  3. Notice on fully implementing the Foreigners Work Permit system, with classification standard and points table (SAFEA, MOHRSS, MFA, MPS, 外专发〔2017〕40号) · SAFEA / MOHRSS / MFA / MPS · geprüft am 2026-10-10
  4. Service guide for Foreigners Work Permits (SAFEA, 2024) · SAFEA · geprüft am 2026-10-10
  5. Residence permit: charge standard · Beijing Municipal People’s Government · geprüft am 2026-10-11
  6. Entry-Exit and Stay (Residence) of Foreigners · National Immigration Administration of the People’s Republic of China · geprüft am 2026-10-12
  7. NIA guide for visa changes/extensions and category-specific stay limits · National Immigration Administration of China · geprüft am 2026-10-12
  8. Guidelines for Approval of Foreign Nationals’ Eligibility for Permanent Residence in China · National Immigration Administration of China · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.