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China · Studium

China Studentenvisum (X1/X2)

X1 / X2 Student Visa and Student-Type Residence Permit

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Studentenvisum (X1/X2) ist eine Route (studium) für China. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
CNY 400 ≈ $60 · +2 weitere
Bearbeitung
15 Tage (Arbeitstage)

Für den Antrag: 3 Behördengebühren unten aufgeführt; Entscheidung: 15 tage (arbeitstage). Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

BehördengebührenCNY 400 ≈ $60 · +2 weitere
  • CNY 400 (≈ $60)Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für weniger als 1 Jahr.
  • CNY 800 (≈ $120)Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 1 Jahr bis unter 3 Jahre.
  • CNY 1,000 (≈ $150)Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 3 bis 5 Jahre.
VerlängerungVerlängerbar

Aufenthaltserlaubnisse können über die Ein- und Ausreisebehörde verlängert werden.

National Immigration Administration of China

Bearbeitung15 Tage (Arbeitstage)

Die Annahmebestätigung für einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ist höchstens 15 Arbeitstage ab Annahme gültig; innerhalb dieser Frist wird entschieden.

National Immigration Administration of China

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Beantragen Sie das X1-Visum im Ausland; nach der Einreise beantragen Sie die studienbezogene Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von 30 Tagen.

National Immigration Administration of China

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von China gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert einen Platz an einer Schule oder Hochschule in China
  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt

Was nachzuweisen und zu zahlen ist3

  • Eine Gebühr von CNY 400 (≈ $60) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für weniger als 1 Jahr.
  • Eine Gebühr von CNY 800 (≈ $120) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 1 Jahr bis unter 3 Jahre.
  • Eine Gebühr von CNY 1,000 (≈ $150) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 3 bis 5 Jahre.

Unterlagen4

  • Antragstellende für X1 reichen die Zulassungsmitteilung der aufnehmenden Einrichtung und Bescheinigungen der zuständigen Behörde ein.
  • Nach der Einreise reichen Studierende mit X1 für die studienbezogene Aufenthaltsgenehmigung ein Schreiben der Schule zur Studiendauer sowie das Zulassungs- oder Immatrikulationsschreiben ein.
  • Antragstellende für X2 reichen die Zulassungsmitteilung ein.
  • Für eine Aufenthaltsverlängerung von bis zu 180 Tagen ist eine Bescheinigung der chinesischen Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung erforderlich.

Schritte1

  1. Ein Wechsel zu X2 kann ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr für die Einreise mit Aufenthalten von bis zu 180 Tagen ergeben.

Nach der Ankunft2

  • Teilzeitarbeit oder ein Praktikum außerhalb der Schule bedarf der Genehmigung der Schule.
  • Außerdem ist ein Vermerk in der Aufenthaltsgenehmigung mit Angabe von Ort und Dauer erforderlich; ohne den Vermerk ist es nicht erlaubt.

Wie China die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in Kalendersteuerjahr (und jedes der sechs vorangegangenen Jahre)Eine Person ohne Domizil ist für ein Jahr mit 183 Tagen oder mehr Aufenthalt ansässig; von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen ist befreit, es sei denn, jedes der sechs vorangegangenen Jahre hatte 183 Tage oder mehr, ohne eine einzelne Ausreise von über 30 Tagen.
  • Mehr als 30 Tage in einzelne Ausreise in einem der sechs vorangegangenen JahreEine einzelne Ausreise aus China von mehr als 30 Tagen unterbricht die Sechs-Jahres-Kette.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Non-Dom (Sechs-Jahres-Regel)

Eine Person ohne Domizil, die in China steuerlich ansässig ist (183 Tage oder mehr im Steuerjahr), wird auf von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen nur besteuert, wenn jedes der sechs vorangegangenen Jahre 183 oder mehr Aufenthaltstage hatte, ohne eine einzelne Ausreise von mehr als 30 Tagen.

Sonderregelung

Von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen: Befreiung für Personen ohne Domizil vor sechs aufeinanderfolgenden Jahren mit 183 Tagen · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für China Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

X1 für ein Langzeitstudium (über 180 Tage), das zu einer studienbezogenen Aufenthaltsgenehmigung führt; X2 für ein Kurzzeitstudium von bis zu 180 Tagen. 1 2 3 4 5

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von CNY 400 (≈ $60) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für weniger als 1 Jahr. 5
  • Eine Gebühr von CNY 800 (≈ $120) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 1 Jahr bis unter 3 Jahre. 5
  • Eine Gebühr von CNY 1,000 (≈ $150) · Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 3 bis 5 Jahre. 5

Anforderungen

  • Antragstellende für X1 reichen die Zulassungsmitteilung der aufnehmenden Einrichtung und Bescheinigungen der zuständigen Behörde ein. 1 2
  • Nach der Einreise reichen Studierende mit X1 für die studienbezogene Aufenthaltsgenehmigung ein Schreiben der Schule zur Studiendauer sowie das Zulassungs- oder Immatrikulationsschreiben ein. 1 2
  • Antragstellende für X2 reichen die Zulassungsmitteilung ein. 1 3 4
  • Für eine Aufenthaltsverlängerung von bis zu 180 Tagen ist eine Bescheinigung der chinesischen Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung erforderlich. 1 3 4
  • Ein Wechsel zu X2 kann ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr für die Einreise mit Aufenthalten von bis zu 180 Tagen ergeben. 1 3 4
  • Teilzeitarbeit oder ein Praktikum außerhalb der Schule bedarf der Genehmigung der Schule. 2
  • Außerdem ist ein Vermerk in der Aufenthaltsgenehmigung mit Angabe von Ort und Dauer erforderlich; ohne den Vermerk ist es nicht erlaubt. 2

Aufenthalt

  • X1: studienbezogene Aufenthaltsgenehmigung entsprechend der Studiendauer; die Aufenthaltsgenehmigung wird innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise beantragt. X2: Aufenthalt bis zu 180 Tage.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Arbeit

Nur Studium; Teilzeitarbeit oder Praktikum außerhalb des Campus mit Genehmigung der Schule und einem Vermerk in der Aufenthaltsgenehmigung.

Familie

Angehörige beantragen ein Visum der Kategorien S.

Geprüft am 2026-10-10

Amtliche Quellen

  1. Regulations on the Administration of the Entry and Exit of Foreigners, visa types, short/long stay and admission rules · National Immigration Administration / State Council of China · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2013-07-12; current NIA legal text
  2. NIA service guide for foreign residence permits: work, study, family, investors and 30-day application rule · National Immigration Administration of China · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2021-04-01
  3. NIA guide for visa changes/extensions and category-specific stay limits · National Immigration Administration of China · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2021-04-01
  4. Entry-Exit and Stay (Residence) of Foreigners · National Immigration Administration of the People’s Republic of China · geprüft am 2026-10-12
  5. Residence permit: charge standard · Beijing Municipal People’s Government · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Studentenvisum (X1/X2)––Eingeschränkt
Studienvisum (ED) Thailand–3 Mon., verlängerbarNein
Studentenvisum Japan–4.3 J., verlängerbarEingeschränkt
Studentenvisum · Non-formale Bildung Indonesien–4 J., verlängerbarNein
Studentenvisum Vereinigte Arabische Emirate–––

Wie viel Geld ist für Studentenvisum (X1/X2) nötig?

Eine Gebühr von CNY 400 (≈ $60). Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für weniger als 1 Jahr. Eine Gebühr von CNY 800 (≈ $120). Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 1 Jahr bis unter 3 Jahre. Eine Gebühr von CNY 1,000 (≈ $150). Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis pro antragstellender Person, Erlaubnis gültig für 3 bis 5 Jahre.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Studentenvisum (X1/X2) möglich?

X1: studienbezogene Aufenthaltsgenehmigung entsprechend der Studiendauer; die Aufenthaltsgenehmigung wird innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise beantragt.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Studentenvisum (X1/X2)?

Die Annahmebestätigung für einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ist höchstens 15 Arbeitstage ab Annahme gültig; innerhalb dieser Frist wird entschieden.

Ist mit Studentenvisum (X1/X2) Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Nur Studium; Teilzeitarbeit oder Praktikum außerhalb des Campus mit Genehmigung der Schule und einem Vermerk in der Aufenthaltsgenehmigung.

Können Familienangehörige mit Studentenvisum (X1/X2) nachziehen?

Angehörige beantragen ein Visum der Kategorien S.

Gibt es für Inhaber von Studentenvisum (X1/X2) in China eine Steuererleichterung?

Von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen: Befreiung für Personen ohne Domizil vor sechs aufeinanderfolgenden Jahren mit 183 Tagen: Eine Person ohne Domizil, die in China steuerlich ansässig ist (183 Tage oder mehr im Steuerjahr), wird auf von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen nur besteuert, wenn jedes der sechs vorangegangenen Jahre 183 oder mehr Aufenthaltstage hatte, ohne eine einzelne Ausreise von mehr als 30 Tagen. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen: Befreiung für Personen ohne Domizil vor sechs aufeinanderfolgenden Jahren mit 183 Tagen

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Non-Dom (Sechs-Jahres-Regel)
Details
  • Wer: Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr

Eine Person ohne Domizil, die in China steuerlich ansässig ist (183 Tage oder mehr im Steuerjahr), wird auf von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen nur besteuert, wenn jedes der sechs vorangegangenen Jahre 183 oder mehr Aufenthaltstage hatte, ohne eine einzelne Ausreise von mehr als 30 Tagen.

Besteuert wird

Von ausländischen Einrichtungen oder Personen an eine in China ansässige Person ohne Domizil gezahltes Auslandseinkommen, mit den progressiven Sätzen von 3% bis 45%, sofern steuerpflichtig; Einkommen aus chinesischen Quellen ist stets steuerpflichtig.

Für wen es gilt

  • Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Eine Person mit Domizil in China ist eine ansässige Person; eine Person ohne Domizil ist nach 183 oder mehr Aufenthaltstagen im Steuerjahr ansässig.
  • Für eine ansässige Person ohne Domizil ist von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen bei Anmeldung befreit, wenn eines der sechs vorangegangenen Jahre weniger als 183 Aufenthaltstage hatte oder es in einem dieser Jahre eine einzelne Ausreise von mehr als 30 Tagen gab.
  • Wenn das laufende Jahr ein Ansässigkeitsjahr ist (183 oder mehr Tage) und jedes der sechs vorangegangenen Jahre 183 oder mehr Tage hatte, ohne eine einzelne Ausreise von über 30 Tagen, sind inländisches und ausländisches Einkommen in China beide steuerpflichtig. Die Zählung der sechs Jahre begann frühestens 2019.

Ausschlüsse

  • Die Befreiung gilt nur für Einkommen von außerhalb Chinas, das von einer ausländischen Stelle oder Person gezahlt wird, und setzt eine Anmeldung bei der Steuerbehörde voraus.
  • Einkommen aus chinesischen Quellen bleibt steuerpflichtig, auch wenn der Zahler oder Auftraggeber im Ausland sitzt; in China physisch erbrachte Leistungen stammen aus chinesischen Quellen.
  • Personen mit Domizil in China fallen nicht unter diese Regel.

Tage im Land

  • Mindestens 183 Tage in Kalendersteuerjahr (und jedes der sechs vorangegangenen Jahre) · Eine Person ohne Domizil ist für ein Jahr mit 183 Tagen oder mehr Aufenthalt ansässig; von ausländischen Zahlern gezahltes Auslandseinkommen ist befreit, es sei denn, jedes der sechs vorangegangenen Jahre hatte 183 Tage oder mehr, ohne eine einzelne Ausreise von über 30 Tagen.
  • Mehr als 30 Tage in einzelne Ausreise in einem der sechs vorangegangenen Jahre · Eine einzelne Ausreise aus China von mehr als 30 Tagen unterbricht die Sechs-Jahres-Kette.

Steuerliche Ansässigkeit

Das Domizil umfasst den gewöhnlichen Aufenthalt durch Haushaltsregistrierung, familiäre oder wirtschaftliche Interessen. Für Personen ohne Domizil verwendet der 183-Tage-Test volle Aufenthaltstage im Kalendersteuerjahr. Ein Tag zählt nur dann als Aufenthaltstag, wenn sich die Person die vollen 24 Stunden dieses Tages in China aufhält.

Visa

Ein Einwanderungsvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung macht eine Person nicht automatisch steuerlich ansässig und gewährt keine Steuerbefreiung; dies sind steuerrechtliche Tests.

Weitere Steuern

Nur Umfang der Einkommensteuer für natürliche Personen. Mehrwertsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Quellensteuer des Arbeitgebers und Abkommensentlastung gelten gesondert; ansässige Personen rechnen im Ausland gezahlte Steuer bis zur chinesischen Steuer auf dieses Einkommen an und erklären Auslandseinkommen zwischen dem 1. März und dem 30. Juni des Folgejahres.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Regulations on the Administration of the Entry and Exit of Foreigners, visa types, short/long stay and admission rules · National Immigration Administration / State Council of China · geprüft am 2026-10-10
  2. NIA service guide for foreign residence permits: work, study, family, investors and 30-day application rule · National Immigration Administration of China · geprüft am 2026-10-12
  3. NIA guide for visa changes/extensions and category-specific stay limits · National Immigration Administration of China · geprüft am 2026-10-12
  4. Entry-Exit and Stay (Residence) of Foreigners · National Immigration Administration of the People’s Republic of China · geprüft am 2026-10-12
  5. Residence permit: charge standard · Beijing Municipal People’s Government · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.