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Bangladesch · Investition

Bangladesch Investorenvisum

Investor visa (PI)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Investorenvisum ist eine Route (investition) für Bangladesch. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

VerlängerungVerlängerbar, höchstens 5 Jahre

Ausgestellt für bis zu einem Jahr; das Department of Immigration and Passports kann es bis zu fünf Jahre verlängern.

Embassy of Bangladesh in Washington, DCDepartment of Immigration and Passports, Government of Bangladesh

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Ausgestellt von einer Botschaft oder einem High Commission Bangladeschs im Ausland auf Empfehlung von BIDA, BEPZA oder BEZA, dann in Bangladesch verlängert.

Department of Immigration and Passports, Government of Bangladesh

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 5 Jahre begrenzt
  • Der Antrag wird von außerhalb von Bangladesch gestellt, nicht nach der Einreise

Wer beantragen kann1

  • Antragstellende sind ausländische Kapitalinvestoren, die in Bangladesch eine Investition oder ein Geschäfts- oder Handelsunternehmen betreiben.

Unterlagen1

  • Eine Empfehlung von BIDA, BEPZA oder BEZA (Bangladesh Economic Zones Authority) erklärt die Antragstellenden zu echten Investoren.

Schritte1

  1. Füllen Sie das Online-Antragsformular auf visa.gov.bd aus und stellen Sie den Antrag bei einer Auslandsvertretung Bangladeschs.

Nach der Ankunft1

  • Für die Verlängerung des Visums sind eine Sicherheitsüberprüfung, ein Schreiben der Organisation und eine Empfehlung von BIDA, BEPZA oder BEZA vorzulegen, die bestätigt, dass die Investition weiterhin besteht.

Wie Bangladesch die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 5 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in EinkommensjahrEine Person, die sich im Einkommensjahr 183 Tage oder mehr in Bangladesch aufhält, ist ansässig.
  • Mindestens 90 Tage in Einkommensjahr, mit 365 Tagen in den vier vorangegangenen JahrenEine Person, die sich im Einkommensjahr 90 Tage oder mehr und in den vier vorangegangenen Jahren 365 Tage oder mehr aufgehalten hat, ist ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

In Bangladesch Ansässige werden mit Einkommen aus allen Quellen im In- und Ausland besteuert, nach einer Staffel von null bis BDT 400,000, (≈ $3,250) dann 10%, 15%, 20%, 25% und 30% (Steuerjahre 2026-27 und 2027-28), mit einer Mindeststeuer von BDT 5,000, (≈ $41) sobald das Einkommen den steuerfreien Betrag übersteigt; ein Drittel der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, bis zu BDT 500,000, (≈ $4,060) ist befreit.

Alle Steuerregeln für Bangladesch Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Visum für ausländische Kapitalinvestoren in ein bestehendes, neues oder geplantes Industrie- oder Handelsunternehmen, ausgestellt auf Empfehlung von BIDA, BEPZA oder BEZA, für bis zu einem Jahr mit Verlängerungen bis zu fünf Jahren. 1 2 3 4

Anforderungen

  • Antragstellende sind ausländische Kapitalinvestoren, die in Bangladesch eine Investition oder ein Geschäfts- oder Handelsunternehmen betreiben. 1
  • Eine Empfehlung von BIDA, BEPZA oder BEZA (Bangladesh Economic Zones Authority) erklärt die Antragstellenden zu echten Investoren. 1 2 3
  • Füllen Sie das Online-Antragsformular auf visa.gov.bd aus und stellen Sie den Antrag bei einer Auslandsvertretung Bangladeschs. 2
  • Für die Verlängerung des Visums sind eine Sicherheitsüberprüfung, ein Schreiben der Organisation und eine Empfehlung von BIDA, BEPZA oder BEZA vorzulegen, die bestätigt, dass die Investition weiterhin besteht. 1 3

Aufenthalt

  • Investor-Visum (PI), ausgestellt für bis zu einem Jahr mit einfacher, doppelter oder mehrfacher Einreise; das Department of Immigration and Passports kann es bis zu fünf Jahre verlängern.
  • Gültigkeit des Visums: 12 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Ausländische Staatsangehörige mit einem Visum für Bangladesch; die Regeln zur Visumbefreiung und zum Visum bei Ankunft hängen von der Staatsangehörigkeit ab.

Arbeit

Investition und Geschäftstätigkeit im Unternehmen, in das investiert wurde.

Familie

Ehepartner und unterhaltsberechtigte Familienangehörige beantragen das passende Familienvisum mit Nachweis der Beziehung.

Geprüft am 2026-10-11 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Types and Essential Documents of Visa · Department of Immigration and Passports, Government of Bangladesh · geprüft am 2026-10-11
  2. Requirements for visa · Embassy of the People's Republic of Bangladesh, Berlin · geprüft am 2026-10-11
  3. Investor visa (PI) · Embassy of Bangladesh in Washington, DC · geprüft am 2026-10-11
  4. Visa processing fees · Embassy of Bangladesh in Washington, DC · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Investorenvisum–––
LTR · Wealthy Global Citizen ThailandVerlangt eine Investition von $500k+5 J., verlängerbarJa
Golden Visa · Portfolio $350k IndonesienVerlangt eine Investition ab $350k5 J., verlängerbar–
Golden · AED 2M Einlage Vereinigte Arabische EmirateVerlangt eine Investition von AED 2M+ ≈ $545k10 J., verlängerbar–
Global Investor Programme SingapurVerlangt eine Investition ab SGD 10M ≈ $7.8M––

Wie lange ist der Aufenthalt mit Investorenvisum möglich?

Investor-Visum (PI), ausgestellt für bis zu einem Jahr mit einfacher, doppelter oder mehrfacher Einreise; das Department of Immigration and Passports kann es bis zu fünf Jahre verlängern.

Ist mit Investorenvisum Arbeit erlaubt?

Investition und Geschäftstätigkeit im Unternehmen, in das investiert wurde.

Können Familienangehörige mit Investorenvisum nachziehen?

Ehepartner und unterhaltsberechtigte Familienangehörige beantragen das passende Familienvisum mit Nachweis der Beziehung.

Wie werden Inhaber von Investorenvisum in Bangladesch besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Investorenvisum gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: In Bangladesch Ansässige werden mit Einkommen aus allen Quellen im In- und Ausland besteuert, nach einer Staffel von null bis BDT 400,000, (≈ $3,250) dann 10%, 15%, 20%, 25% und 30% (Steuerjahre 2026-27 und 2027-28), mit einer Mindeststeuer von BDT 5,000, (≈ $41) sobald das Einkommen den steuerfreien Betrag übersteigt; ein Drittel der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, bis zu BDT 500,000, (≈ $4,060) ist befreit.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Types and Essential Documents of Visa · Department of Immigration and Passports, Government of Bangladesh · geprüft am 2026-10-11
  2. Requirements for visa · Embassy of the People's Republic of Bangladesh, Berlin · geprüft am 2026-10-11
  3. Investor visa (PI) · Embassy of Bangladesh in Washington, DC · geprüft am 2026-10-11
  4. Visa processing fees · Embassy of Bangladesh in Washington, DC · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.