Steuern in Bangladesch
Steuerlicher Wohnsitz: Mindestens 183 Tage in Einkommensjahr. In unseren Daten gibt es kein Sonderregime für Neuzugezogene.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Steuerlicher Wohnsitz
- Mindestens 183 Tage in Einkommensjahr · Eine Person, die sich im Einkommensjahr 183 Tage oder mehr in Bangladesch aufhält, ist ansässig.
- Mindestens 90 Tage in Einkommensjahr, mit 365 Tagen in den vier vorangegangenen Jahren · Eine Person, die sich im Einkommensjahr 90 Tage oder mehr und in den vier vorangegangenen Jahren 365 Tage oder mehr aufgehalten hat, ist ansässig.
- Die Ansässigkeit wird anhand der Aufenthaltstage in Bangladesch im Einkommensjahr geprüft, nicht anhand des Visumstatus.
Standardregeln und Auslandseinkünfte
Allgemeine Regeln
Einkommensteuer: Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert, Staffel von 0% bis 30% ab einem steuerfreien Betrag von BDT 400,000
Details
- Grenze: BDT 400k/Jahr ≈ $3,250
In Bangladesch Ansässige werden mit Einkommen aus allen Quellen im In- und Ausland besteuert, nach einer Staffel von null bis BDT 400,000, (≈ $3,250) dann 10%, 15%, 20%, 25% und 30% (Steuerjahre 2026-27 und 2027-28), mit einer Mindeststeuer von BDT 5,000, (≈ $41) sobald das Einkommen den steuerfreien Betrag übersteigt; ein Drittel der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, bis zu BDT 500,000, (≈ $4,060) ist befreit. 1 2 3
Besteuert wird
Gesamteinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung, Landwirtschaft, Gewerbe, Veräußerungsgewinnen, Finanzvermögen und sonstigen Quellen; ein Drittel der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder BDT 500,000, (≈ $4,060) je nachdem, welcher Betrag geringer ist, ist vom Gesamteinkommen befreit; die Staffel wird durch den Finance Act festgelegt (2026 für die Steuerjahre 2026-27 und 2027-28).
Für wen es gilt
- Eine Person ist für ein Einkommensjahr ansässig, wenn sie sich in diesem Jahr 183 Tage oder mehr in Bangladesch aufhält oder in diesem Jahr 90 Tage oder mehr und in den vier vorangegangenen Jahren 365 Tage oder mehr.
- Ansässige werden mit Einkommen besteuert, das in Bangladesch oder außerhalb anfällt oder entsteht, sowie mit Einkommen, das in Bangladesch oder außerhalb bezogen wird.
- Staffel für die Steuerjahre 2026-27 und 2027-28 (Finance Act 2026): erste BDT 400,000 (≈ $3,250) null; nächste BDT 300,000 (≈ $2,440) 10%; nächste BDT 400,000 (≈ $3,250) 15%; nächste BDT 500,000 (≈ $4,060) 20%; nächste BDT 2,000,000 (≈ $16,200) 25%; der Rest 30%.
- Höhere steuerfreie Beträge: BDT 450,000 (≈ $3,650) für Frauen und Steuerpflichtige ab 65 Jahren; BDT 525,000 (≈ $4,260) für Steuerpflichtige des dritten Geschlechts und Menschen mit Behinderungen; BDT 550,000 (≈ $4,460) für amtlich anerkannte kriegsverletzte Freiheitskämpfer und amtlich anerkannte Kämpfer vom Juli 2024; zuzüglich BDT 50,000 (≈ $410) für jedes behinderte Kind oder jeden behinderten Angehörigen eines Elternteils oder Vormunds.
- Mindeststeuer: BDT 5,000, (≈ $41) sobald das Gesamteinkommen den steuerfreien Betrag übersteigt (BDT 1,000 (≈ $8) für neue Steuerpflichtige), auch wenn die berechnete Steuer niedriger, null oder negativ ist.
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: ein Drittel der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, bis zu BDT 500,000, (≈ $4,060) ist vom Gesamteinkommen befreit.
- Zuschlag auf die berechnete Steuer nach dem in der Vermögens- und Schuldenaufstellung ausgewiesenen Reinvermögen: null bis BDT 40 Million (≈ $325,000) (4 Crore); 10% darüber bis BDT 100 Million (≈ $812,000) oder für eine Person, die mehr als ein Auto oder ein Hausgrundstück von über 8,000 Quadratfuß besitzt; 20% über BDT 100 Million (≈ $812,000) bis BDT 200 Million (≈ $1,620,000); 30% über BDT 200 Million (≈ $1,620,000) bis BDT 500 Million (≈ $4,060,000); 35% über BDT 500 Million (≈ $4,060,000).
Ausschlüsse
- Nicht Ansässige werden nur mit Einkommen besteuert, das in Bangladesch anfällt, entsteht oder als dort entstanden gilt, oder in Bangladesch bezogen wird.
- Die Staffel gilt nicht für Einkommen von Herstellern von Tabakerzeugnissen aus diesem Geschäft.
Grenzen
- BDT 400,000 im Jahr (≈ $3,250) · Steuerfreier Einkommensbetrag für allgemeine Steuerpflichtige, Steuerjahre 2026-27 und 2027-28
- BDT 450,000 im Jahr (≈ $3,650) · Steuerfreier Betrag für Frauen und Steuerpflichtige ab 65 Jahren
- BDT 525,000 im Jahr (≈ $4,260) · Steuerfreier Betrag für Steuerpflichtige des dritten Geschlechts und Menschen mit Behinderungen
- BDT 550,000 im Jahr (≈ $4,460) · Steuerfreier Betrag für amtlich anerkannte kriegsverletzte Freiheitskämpfer und amtlich anerkannte Kämpfer vom Juli 2024
- BDT 5,000 im Jahr (≈ $41) · Mindeststeuer, sobald das Gesamteinkommen den steuerfreien Betrag übersteigt (BDT 1,000 (≈ $8) für neue Steuerpflichtige)
- BDT 500,000 im Jahr (≈ $4,060) · Obergrenze der Befreiung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (ein Drittel der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, je nachdem, welcher Betrag geringer ist), ab dem Steuerjahr 2025-26
Tage im Land
- Mindestens 183 Tage in Einkommensjahr · Eine Person, die sich im Einkommensjahr 183 Tage oder mehr in Bangladesch aufhält, ist ansässig.
- Mindestens 90 Tage in Einkommensjahr, mit 365 Tagen in den vier vorangegangenen Jahren · Eine Person, die sich im Einkommensjahr 90 Tage oder mehr und in den vier vorangegangenen Jahren 365 Tage oder mehr aufgehalten hat, ist ansässig.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Ansässigkeit wird anhand der Aufenthaltstage in Bangladesch im Einkommensjahr geprüft, nicht anhand des Visumstatus.
Visa
Der Einwanderungsstatus entscheidet nicht über die steuerliche Ansässigkeit.
Weitere Steuern
Der Zuschlag auf hohes Reinvermögen kommt zur Einkommensteuer hinzu; Mehrwertsteuer und Sozialbeiträge sind gesondert.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und andere Steuern
- Der Zuschlag auf hohes Reinvermögen kommt zur Einkommensteuer hinzu; Mehrwertsteuer und Sozialbeiträge sind gesondert.
Häufige Fragen
Wann wird man in Bangladesch steuerlich ansässig?
Mindestens 183 Tage in Einkommensjahr (Eine Person, die sich im Einkommensjahr 183 Tage oder mehr in Bangladesch aufhält, ist ansässig); Mindestens 90 Tage in Einkommensjahr, mit 365 Tagen in den vier vorangegangenen Jahren (Eine Person, die sich im Einkommensjahr 90 Tage oder mehr und in den vier vorangegangenen Jahren 365 Tage oder mehr aufgehalten hat, ist ansässig). Die Ansässigkeit wird anhand der Aufenthaltstage in Bangladesch im Einkommensjahr geprüft, nicht anhand des Visumstatus.
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Quellen (3)
Amtliche Quellen
- The Income Tax Act, 2023 (Authentic English Text) · National Board of Revenue, Bangladesh · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-10-16
- Income Tax Paripatra 2026-2027 (tax rates and surcharges under the Finance Act 2026), circular dated 2 September 2026 · National Board of Revenue (Bangladesh) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-09-02
- Income Tax Paripatra 2025-2026 (section 59.5: exempt part of employment income raised from BDT 450,000 to BDT 500,000) · National Board of Revenue (Bangladesh) · geprüft am 2026-10-12