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Bangladesch · Arbeit

Bangladesch Forschungs- und Ausbildungsvisum

Research, training and internship visa (R)

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Forschungs- und Ausbildungsvisum ist eine Route (arbeit) für Bangladesch. Eine Beschäftigung vor Ort ist nicht erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

VerlängerungVerlängerbar, höchstens 3 Jahre

Das Department of Immigration and Passports kann das Visum bis zu drei Jahre verlängern.

Embassy of Bangladesh in Washington, DCDepartment of Immigration and Passports, Government of Bangladesh

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 3 Jahre begrenzt
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Bangladesch
  • Arbeit ist auf dieser Route nicht erlaubt

Wer beantragen kann1

  • Antragstellende nehmen an einem Praktikum, an Forschung oder an einer Ausbildung bei einer anerkannten Organisation oder Einrichtung teil.

Unterlagen3

  • Ein Antrag der betreffenden Einrichtung oder Organisation und eine Empfehlung des zuständigen Ministeriums.
  • Ein Schreiben der Einrichtung in Bangladesch und eines der Einrichtung der Antragstellenden, die jeweils den Zweck des Besuchs angeben.
  • Ein Zustimmungsschreiben des zuständigen Ministeriums der Regierung von Bangladesch.

Nach der Ankunft1

  • Für die Verlängerung des Visums sind die Empfehlung der Anstellungsbehörde und ein positiver Überprüfungsbericht der Polizei und des National Security Intelligence vorzulegen.

Wie Bangladesch die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Insgesamt bis zu 3 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in EinkommensjahrEine Person, die sich im Einkommensjahr 183 Tage oder mehr in Bangladesch aufhält, ist ansässig.
  • Mindestens 90 Tage in Einkommensjahr, mit 365 Tagen in den vier vorangegangenen JahrenEine Person, die sich im Einkommensjahr 90 Tage oder mehr und in den vier vorangegangenen Jahren 365 Tage oder mehr aufgehalten hat, ist ansässig.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

In Bangladesch Ansässige werden mit Einkommen aus allen Quellen im In- und Ausland besteuert, nach einer Staffel von null bis BDT 400,000, (≈ $3,250) dann 10%, 15%, 20%, 25% und 30% (Steuerjahre 2026-27 und 2027-28), mit einer Mindeststeuer von BDT 5,000, (≈ $41) sobald das Einkommen den steuerfreien Betrag übersteigt; ein Drittel der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, bis zu BDT 500,000, (≈ $4,060) ist befreit.

Alle Steuerregeln für Bangladesch Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Visum für Teilnehmende an Praktika, Forschung oder Ausbildung bei einer anerkannten Organisation oder Einrichtung in Bangladesch, ausgestellt auf Antrag der Einrichtung und mit Empfehlung eines Ministeriums. 1 2 3 4

Anforderungen

  • Antragstellende nehmen an einem Praktikum, an Forschung oder an einer Ausbildung bei einer anerkannten Organisation oder Einrichtung teil. 1
  • Ein Antrag der betreffenden Einrichtung oder Organisation und eine Empfehlung des zuständigen Ministeriums. 1
  • Ein Schreiben der Einrichtung in Bangladesch und eines der Einrichtung der Antragstellenden, die jeweils den Zweck des Besuchs angeben. 2
  • Ein Zustimmungsschreiben des zuständigen Ministeriums der Regierung von Bangladesch. 2
  • Für die Verlängerung des Visums sind die Empfehlung der Anstellungsbehörde und ein positiver Überprüfungsbericht der Polizei und des National Security Intelligence vorzulegen. 1

Aufenthalt

  • Forschungsvisum (R), ausgestellt für bis zu drei Monate mit einfacher, doppelter oder mehrfacher Einreise und Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Besuch; das Department of Immigration and Passports kann es bis zu drei Jahre verlängern.
  • Gültigkeit des Visums: 3 Monate. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem das Visum genutzt werden kann, nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Ausländische Staatsangehörige mit einem Visum für Bangladesch; die Regeln zur Visumbefreiung und zum Visum bei Ankunft hängen von der Staatsangehörigkeit ab.

Arbeit

Bezahlte oder unbezahlte Beschäftigung ist untersagt.

Familie

Ehepartner und unterhaltsberechtigte Familienangehörige beantragen das passende Familienvisum mit Nachweis der Beziehung.

Geprüft am 2026-10-10 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Types and Essential Documents of Visa · Department of Immigration and Passports, Government of Bangladesh · geprüft am 2026-10-11
  2. Requirements for visa · Embassy of the People's Republic of Bangladesh, Berlin · geprüft am 2026-10-11
  3. Research visa (R) · Embassy of Bangladesh in Washington, DC · geprüft am 2026-10-11
  4. Visa processing fees · Embassy of Bangladesh in Washington, DC · geprüft am 2026-10-11
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Forschungs- und Ausbildungsvisum––Nein
Arbeitsvisum–1 J., verlängerbar–
LTR · Highly Skilled ThailandVerlangt Einkommen von $80k+ im Jahr5 J., verlängerbar–
Visum Engineer/Specialist Japan–5 J., verlängerbarEingeschränkt
Golden Visa · Vertretungsleiter $25M IndonesienVerlangt eine Investition ab $25M5 J., verlängerbar–

Wie lange ist der Aufenthalt mit Forschungs- und Ausbildungsvisum möglich?

Forschungsvisum (R), ausgestellt für bis zu drei Monate mit einfacher, doppelter oder mehrfacher Einreise und Aufenthalten von bis zu 90 Tagen pro Besuch; das Department of Immigration and Passports kann es bis zu drei Jahre verlängern.

Ist mit Forschungs- und Ausbildungsvisum Arbeit erlaubt?

Nein. Bezahlte oder unbezahlte Beschäftigung ist untersagt.

Können Familienangehörige mit Forschungs- und Ausbildungsvisum nachziehen?

Ehepartner und unterhaltsberechtigte Familienangehörige beantragen das passende Familienvisum mit Nachweis der Beziehung.

Wie werden Inhaber von Forschungs- und Ausbildungsvisum in Bangladesch besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Forschungs- und Ausbildungsvisum gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: In Bangladesch Ansässige werden mit Einkommen aus allen Quellen im In- und Ausland besteuert, nach einer Staffel von null bis BDT 400,000, (≈ $3,250) dann 10%, 15%, 20%, 25% und 30% (Steuerjahre 2026-27 und 2027-28), mit einer Mindeststeuer von BDT 5,000, (≈ $41) sobald das Einkommen den steuerfreien Betrag übersteigt; ein Drittel der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, bis zu BDT 500,000, (≈ $4,060) ist befreit.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-10 anhand von 4 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Types and Essential Documents of Visa · Department of Immigration and Passports, Government of Bangladesh · geprüft am 2026-10-11
  2. Requirements for visa · Embassy of the People's Republic of Bangladesh, Berlin · geprüft am 2026-10-11
  3. Research visa (R) · Embassy of Bangladesh in Washington, DC · geprüft am 2026-10-11
  4. Visa processing fees · Embassy of Bangladesh in Washington, DC · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.