Regeländerung · 1. Januar 2027
Japan: Für Einkommen, das ab dem 1
Für Einkommen, das ab dem 1. Januar 2027 anfällt, sinkt die besondere Einkommensteuer für den Wiederaufbau von 2.1% auf 1.1% der Basis-Einkommensteuer; zusammen damit wird eine besondere Verteidigungssteuer von 1% der einzubehaltenden Einkommensteuer erhoben (NTA-Steuerauskunft Nr. 2260).
- In Kraft ab
- 1. Januar 2027
- Erfasst
- 11. Oktober 2026
- Offizielle Quelle
- National Tax Agency Japan
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