Regeländerung · 1. April 2026
Sonderverwaltungsregion Hongkong: Ab dem Veranlagungsjahr 2026/27 steigt der Grundfreibetrag von HK$132,000 auf HK$145,000 und der Freibetrag für verheiratete Personen von HK$264,000 auf HK$290,000, mit Erhöhungen für Alleinerziehende, Kinder, Neugeborene und unterhaltsberechtigte Eltern sowie einer höheren Abzugsgrenze für Kosten der stationären Pflege älterer Menschen
Ab dem Veranlagungsjahr 2026/27 steigt der Grundfreibetrag von HK$132,000 auf HK$145,000 und der Freibetrag für verheiratete Personen von HK$264,000 auf HK$290,000, mit Erhöhungen für Alleinerziehende, Kinder, Neugeborene und unterhaltsberechtigte Eltern sowie einer höheren Abzugsgrenze für Kosten der stationären Pflege älterer Menschen.
- In Kraft ab
- 1. April 2026
- Amtliche Bekanntmachung
- 25. Februar 2026
- Erfasst
- 11. Oktober 2026
- Offizielle Quelle
- Inland Revenue Department Hong Kong, Hong Kong SAR Government
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