Brasilien
Brasilien Mercosur-Aufenthalt
Erster Aufenthalt: 2 J.
Mercosur residence agreement (Mercosur and associated-state nationals)
Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Die wichtigsten Fakten
Mercosur-Aufenthalt ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Brasilien. Eine Beschäftigung vor Ort ist erlaubt. Am 2026-10-10 anhand der amtlichen Quelle geprüft.
- Erster Aufenthalt
- 2 J.
Warum diese Route möglicherweise nicht passt
Vor dem Antrag zu prüfen.
- Nur für Pässe aus 8 Ländern
Was Sie brauchen
Wer beantragen kann2
- Der Antragsteller ist Staatsangehöriger von Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru oder Uruguay.
- Eingebürgerte Staatsangehörige zählen, wenn sie die Staatsangehörigkeit seit mindestens 5 Jahren besitzen.
Unterlagen3
- Ein Reisedokument oder amtliches Ausweisdokument sowie eine Geburts- oder Heiratsurkunde, falls diese keine Abstammung ausweist.
- Führungszeugnisse nach den Vorgaben des Abkommens, die das Herkunftsland und die Orte abdecken, an denen man in den letzten 5 Jahren gelebt hat.
- Ein ausgefülltes Antragsformular, 2 Fotos und Zahlungsnachweis der Gebühren, soweit sie anfallen.
Schritte1
- Antrag bei der Bundespolizei auf die Aufenthaltsgenehmigung und die nationale Migrationsregisterkarte (CRNM).
Nach der Ankunft2
- Der befristete Aufenthalt dauert bis zu 2 Jahre und kann in einen Daueraufenthalt umgewandelt werden.
- Der Antrag auf Daueraufenthalt wird in den 90 Tagen vor Ablauf des befristeten Aufenthalts gestellt.
Ab wann man steuerlich ansässig wird
Wie Brasilien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.
- Aufenthalt auf dieser Route
Zunächst 2 Jahre
- Steuerliche Ansässigkeit
- Mindestens 184 Tage in bis zu 12 Monate, Inhaber eines befristeten VisumsAnwesenheit in Brasilien, zusammenhängend oder nicht, macht einen Inhaber eines befristeten Visums an dem Tag ansässig, an dem der 184. Tag vollendet wird
- Einkünfte aus ausländischen Quellen
Steuerlich in Brasilien Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen zu progressiven Sätzen von bis zu 27.5% besteuert, wobei Einkünfte aus ausländischen Quellen über den Carnê-Leão gemeldet werden; seit dem 1 Januar 2026 hebt eine Ermäßigung die Steuer auf zu versteuerndes Monatseinkommen bis R$5,000 auf.
Alle Steuerregeln für Brasilien Steuerangaben geprüft am
Vollständiger amtlicher Text
Staatsangehörige von Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru und Uruguay können in Brasilien gegen Nachweis der Staatsangehörigkeit einen befristeten Aufenthalt von bis zu 2 Jahren und danach den Daueraufenthalt erhalten. 1 2 3
Anforderungen
- Der Antragsteller ist Staatsangehöriger von Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru oder Uruguay. 1
- Eingebürgerte Staatsangehörige zählen, wenn sie die Staatsangehörigkeit seit mindestens 5 Jahren besitzen. 3
- Ein Reisedokument oder amtliches Ausweisdokument sowie eine Geburts- oder Heiratsurkunde, falls diese keine Abstammung ausweist. 2
- Führungszeugnisse nach den Vorgaben des Abkommens, die das Herkunftsland und die Orte abdecken, an denen man in den letzten 5 Jahren gelebt hat. 3
- Ein ausgefülltes Antragsformular, 2 Fotos und Zahlungsnachweis der Gebühren, soweit sie anfallen. 2
- Antrag bei der Bundespolizei auf die Aufenthaltsgenehmigung und die nationale Migrationsregisterkarte (CRNM). 2
- Der befristete Aufenthalt dauert bis zu 2 Jahre und kann in einen Daueraufenthalt umgewandelt werden. 3
- Der Antrag auf Daueraufenthalt wird in den 90 Tagen vor Ablauf des befristeten Aufenthalts gestellt. 3
Aufenthalt
- Befristeter Aufenthalt von bis zu 2 Jahren; Daueraufenthalt auf Antrag vor dessen Ablauf.
- Erster zulässiger Aufenthalt: 24 Monate.
- Befristeter Aufenthalt bis zu 24 Monate: Nachweis der Staatsangehörigkeit und unbescholtenes Führungszeugnis.
- Daueraufenthalt: Antrag in den 90 Tagen vor Ende des befristeten Aufenthalts gestellt.
Staatsangehörigkeit
Staatsangehörige von Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru und Uruguay. Offen für: Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru, Uruguay.
Arbeit
Aufenthaltsberechtigte nach dem Abkommen können als Angestellte oder Selbstständige zu denselben Bedingungen wie brasilianische Staatsangehörige arbeiten.
Familie
Familienmitglieder, die nicht Staatsangehörige eines erfassten Staates sind, erhalten einen Aufenthalt mit derselben Gültigkeit wie der Hauptinhaber.
Amtliche Quellen
- Dúvidas Frequentes (FAQ) - Migração · Polícia Federal, Brasil · geprüft am 2026-10-10
- Autorização de Residência · Ministério da Justiça e Segurança Pública, Brasil · geprüft am 2026-10-10
- Decreto 6.975/2009 - Acordo sobre Residência para Nacionais dos Estados Partes do Mercosul, Bolívia e Chile · Presidência da República, Brasil · geprüft am 2026-10-10
Mercosur-Aufenthalt und Alternativen
| Route | Nötiges Geld | Aufenthalt | Arbeit |
|---|---|---|---|
| Mercosur-Aufenthalt | – | 2 J. | Ja |
| Freizügigkeit durch Vertrag | – | – | – |
| Visumfreier Aufenthalt Mexiko | – | 6 Mon. | Nein |
| Andine Freizügigkeit Kolumbien | – | 2 J. | Ja |
| Mercosur-Aufenthalt Argentinien | – | 2 J., verlängerbar | Ja |
Häufige Fragen
Wie lange ist der Aufenthalt mit Mercosur-Aufenthalt möglich?
Befristeter Aufenthalt von bis zu 2 Jahren; Daueraufenthalt auf Antrag vor dessen Ablauf.
Ist mit Mercosur-Aufenthalt Arbeit erlaubt?
Ja. Aufenthaltsberechtigte nach dem Abkommen können als Angestellte oder Selbstständige zu denselben Bedingungen wie brasilianische Staatsangehörige arbeiten.
Können Familienangehörige mit Mercosur-Aufenthalt nachziehen?
Familienmitglieder, die nicht Staatsangehörige eines erfassten Staates sind, erhalten einen Aufenthalt mit derselben Gültigkeit wie der Hauptinhaber.
Wer kann Mercosur-Aufenthalt beantragen?
Staatsangehörige von Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru und Uruguay. Offen für: Argentinien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru, Uruguay.
Wie werden Inhaber von Mercosur-Aufenthalt in Brasilien besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Mercosur-Aufenthalt gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Steuerlich in Brasilien Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen zu progressiven Sätzen von bis zu 27.5% besteuert, wobei Einkünfte aus ausländischen Quellen über den Carnê-Leão gemeldet werden; seit dem 1 Januar 2026 hebt eine Ermäßigung die Steuer auf zu versteuerndes Monatseinkommen bis R$5,000 auf. Nach Lei 15.270 vom 26 November 2025 gilt die Mindeststeuer auf Gesamteinkommen über R$600,000 für im Kalenderjahr 2026 bezogene Einkünfte und wird in der im Jahr 2027 eingereichten Jahreserklärung (exercício 2027) festgesetzt.
Ähnliche Visa anderswo
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
KI zu dieser Route fragen AI
Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.
So wurde geprüft
Am 2026-10-10 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.
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- Dúvidas Frequentes (FAQ) - Migração · Polícia Federal, Brasil · geprüft am 2026-10-10
- Autorização de Residência · Ministério da Justiça e Segurança Pública, Brasil · geprüft am 2026-10-10
- Decreto 6.975/2009 - Acordo sobre Residência para Nacionais dos Estados Partes do Mercosul, Bolívia e Chile · Presidência da República, Brasil · geprüft am 2026-10-10
Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.