Regeländerung · 1. Januar 2025
Belgien: Steuerregelung für Inpatriates: Die Gehaltsgrenze für Beschäftigte liegt bei EUR 70,000 (vor 2025: EUR 75,000), und wiederkehrende Kosten können 35% der Vergütung erreichen, ohne Obergrenze von EUR 90,000
Steuerregelung für Inpatriates: Die Gehaltsgrenze für Beschäftigte liegt bei EUR 70,000 (vor 2025: EUR 75,000), und wiederkehrende Kosten können 35% der Vergütung erreichen, ohne Obergrenze von EUR 90,000.
- In Kraft ab
- 1. Januar 2025
- Amtliche Bekanntmachung
- 18. Dezember 2025
- Erfasst
- 11. Oktober 2026
- Offizielle Quelle
- Moniteur belge
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