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Regeländerung · 1. Januar 2025

Belgien: Steuerregelung für Inpatriates: Die Gehaltsgrenze für Beschäftigte liegt bei EUR 70,000 (vor 2025: EUR 75,000), und wiederkehrende Kosten können 35% der Vergütung erreichen, ohne Obergrenze von EUR 90,000

Steuerregelung für Inpatriates: Die Gehaltsgrenze für Beschäftigte liegt bei EUR 70,000 (vor 2025: EUR 75,000), und wiederkehrende Kosten können 35% der Vergütung erreichen, ohne Obergrenze von EUR 90,000.

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