Steuern in Marokko
Steuerlicher Wohnsitz: Mehr als 183 Tage in beliebiger Zeitraum von 365 Tagen. Sonderregime für Neuzugezogene: 80% Steuerermäßigung auf ausländische Renten, die in Dirham transferiert werden.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Steuerlicher Wohnsitz
- Mehr als 183 Tage in beliebiger Zeitraum von 365 Tagen · Aufenthalte in Marokko von mehr als 183 Tagen begründen den steuerlichen Wohnsitz; ständige Wohnung oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen sind alternative Voraussetzungen.
- Der steuerliche Wohnsitz nach Art. 23-II entscheidet über die Besteuerung des Welteinkommens bzw. der marokkanischen Einkünfte; Doppelbesteuerungsabkommen mit Tie-Breaker-Regeln können dies überschreiben.
Sonderregime für Neuzugezogene
Sonderregelung
Marokko: 80% Steuerermäßigung auf ausländische Renten, die in Dirham transferiert werden
Steuererleichterung
Details
- Auf: Auf die ausländische Rente geschuldete Einkommensteuer für die dauerhaft in nicht konvertierbaren Dirham transferierten Beträge
- Wer: Steuerlicher Wohnsitz in Marokko im Sinne des Art. 23
Eine Steuerpflichtige bzw. ein Steuerpflichtiger mit steuerlichem Wohnsitz in Marokko, die bzw. der eine ausländische Altersrente (oder Hinterbliebenenrente) bezieht, erhält eine Ermäßigung von 80% der auf diese Rente geschuldeten Einkommensteuer, für dauerhaft in nicht konvertierbaren Dirham transferierte Beträge. 1
Besteuert wird
Auf die ausländische Rente geschuldete Einkommensteuer für die dauerhaft in nicht konvertierbaren Dirham transferierten Beträge; die Ermäßigung beträgt 80% dieser Steuer (Art. 76).
Für wen es gilt
- Steuerlicher Wohnsitz in Marokko im Sinne des Art. 23.
- Inhaberin bzw. Inhaber einer ausländischen Altersrente oder eine anspruchsberechtigte Hinterbliebene bzw. ein anspruchsberechtigter Hinterbliebener.
- Die Voraussetzungen des Art. 82-III gelten für die Geltendmachung der Ermäßigung.
Ausschlüsse
- Die Ermäßigung gilt nur für die Steuer auf die Rente und für dauerhaft in nicht konvertierbaren Dirham transferierte Beträge.
Tage im Land
- Mehr als 183 Tage in beliebiger Zeitraum von 365 Tagen · Eine Alternative des steuerlichen Wohnsitzes nach Art. 23-II, die für die Ermäßigung erforderlich ist.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für Steuerpflichtige mit steuerlichem Wohnsitz in Marokko; andere ausländische Einkünfte einer solchen Steuerpflichtigen werden auf Welteinkommensbasis besteuert.
Visa
Knüpft an den steuerlichen Wohnsitz an, nicht an ein Visum oder eine Karte.
Weitere Steuern
Die verbleibenden 20% der Steuer sind nach dem Tarif des Art. 73 zu zahlen.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Standardregeln und Auslandseinkünfte
Allgemeine Regeln
Marokko: Einkommensteuer 0-37%; Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert
37% Steuer
Details
- Auf: Gesamtes Nettoeinkommen aus allen Einkunftsarten, einschließlich Einkünften aus ausländischen Quellen
- Grenze: MAD 40k/Jahr ≈ $4,120
Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Marokko werden auf marokkanische und ausländische Einkünfte besteuert; der Tarif beginnt bei 0% bis MAD 40,000 (≈ $4,120) und steigt auf 37% über MAD 180,000 (≈ $18,500). Personen ohne steuerlichen Wohnsitz werden auf Einkünfte aus marokkanischen Quellen besteuert. 1
Besteuert wird
Gesamtes Nettoeinkommen aus allen Einkunftsarten, einschließlich Einkünften aus ausländischen Quellen (Art. 25), vorbehaltlich von Abkommen und der Anrechnung ausländischer Steuern (Art. 77). Tarif (Art. 73-I): bis MAD 40,000 (≈ $4,120) steuerfrei; 10% auf 40,001-60,000; 20% auf 60,001-80,000; 30% auf 80,001-100,000; 34% auf 100,001-180,000; 37% darüber.
Für wen es gilt
- Steuerlicher Wohnsitz (Art. 23-II): ständige Wohnung in Marokko, Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Marokko oder Aufenthalt in Marokko von mehr als 183 Tagen in einem beliebigen Zeitraum von 365 Tagen.
Ausschlüsse
- Ausländische Kapitaleinkünfte, die einem bestimmten Quellensteuersatz unterliegen, sind von der Bemessungsgrundlage des Gesamteinkommens ausgenommen.
- Gezahlte ausländische Steuern sind nach einem Abkommen anrechenbar, begrenzt auf den Anteil, der auf ausländische Einkünfte entfällt (Art. 77).
Grenzen
- MAD 40,000 im Jahr (≈ $4,120) · Einkommen bis zu diesem Betrag ist steuerfrei.
- MAD 180,000 im Jahr (≈ $18,500) · Einkommen über diesem Betrag wird mit 37% besteuert.
Tage im Land
- Mehr als 183 Tage in beliebiger Zeitraum von 365 Tagen · Aufenthalte in Marokko von mehr als 183 Tagen begründen den steuerlichen Wohnsitz; ständige Wohnung oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen sind alternative Voraussetzungen.
Steuerliche Ansässigkeit
Der steuerliche Wohnsitz nach Art. 23-II entscheidet über die Besteuerung des Welteinkommens bzw. der marokkanischen Einkünfte; Doppelbesteuerungsabkommen mit Tie-Breaker-Regeln können dies überschreiben.
Visa
Aufenthaltskarten begründen keinen steuerlichen Wohnsitz; dies regelt Art. 23.
Weitere Steuern
Sozialabgaben, Mehrwertsteuer und lokale Steuern gelten gesondert.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und andere Steuern
- Sozialabgaben, Mehrwertsteuer und lokale Steuern gelten gesondert.
- Die verbleibenden 20% der Steuer sind nach dem Tarif des Art. 73 zu zahlen.
Häufige Fragen
Wann wird man in Marokko steuerlich ansässig?
Mehr als 183 Tage in beliebiger Zeitraum von 365 Tagen (Aufenthalte in Marokko von mehr als 183 Tagen begründen den steuerlichen Wohnsitz; ständige Wohnung oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen sind alternative Voraussetzungen). Der steuerliche Wohnsitz nach Art.
Für wen gilt 80% Steuerermäßigung auf ausländische Renten, die in Dirham transferiert werden?
Steuerlicher Wohnsitz in Marokko im Sinne des Art. Knüpft an den steuerlichen Wohnsitz an, nicht an ein Visum oder eine Karte.
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Quellen (1)
Amtliche Quellen
- Code général des impôts 2026 · Direction Générale des Impôts, Maroc · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026