Steuern in Republik Moldau
Steuerlicher Wohnsitz: Mehr als 183 Tage in Steuerjahr. 2 Sonderregime für Neuzugezogene: Einzelsteuer für selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer: 15% bis MDL 1.2 Millionen, 35% darüber und Ansässige des IT-Parks: Einzelsteuer von 7%.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Steuerlicher Wohnsitz
- Mehr als 183 Tage in Steuerjahr · Der Aufenthalt in Moldau von insgesamt mehr als 183 Tagen im Steuerjahr macht eine ausländische Staatsangehörige bzw. einen ausländischen Staatsangehörigen ansässig.
- Die Ansässigkeit richtet sich nach dem ständigen Wohnsitz oder nach einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr; die Staatliche Steuerverwaltung stellt Ansässigkeitsbescheinigungen auf Nachweis von Ein- und Ausreisen aus.
Sonderregime für Neuzugezogene
Sonderregelung
Einzelsteuer für selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer: 15% bis MDL 1.2 Millionen, 35% darüber
15% Steuer
Details
- Auf: Einkünfte aus selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit im Dienstleistungsbereich während des Steuerzeitraums
- Grenze: MDL 1.2M/Jahr ≈ $67k
Ab dem 1. Januar 2026 zahlen registrierte selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer, die aufgeführte Dienstleistungen erbringen, eine Einzelsteuer von 15% der Einkünfte bis MDL 1,200,000 (≈ $67,100) pro Jahr und 35% auf den Überschuss. 2
Besteuert wird
Einkünfte aus selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit im Dienstleistungsbereich während des Steuerzeitraums.
Für wen es gilt
- Selbstständige Unternehmerin bzw. selbstständiger Unternehmer, registriert bei der Agentur für öffentliche Dienste in einem Tätigkeitsbereich, der im Anhang zu Kapitel 104 des Titels II aufgeführt ist.
- Die Einzelsteuer umfasst Einkommensteuer, staatliche Sozialbeiträge, Beiträge zur verpflichtenden Krankenversicherung und lokale Steuern.
Ausschlüsse
- Einkünfte über MDL 1,200,000 (≈ $67,100) pro Jahr werden mit 35% besteuert.
Grenzen
- MDL 1,200,000 im Jahr (≈ $67,100) · Jährliche Einkünfte, bis zu denen der Satz von 15% gilt
- MDL 2,572 im Jahr (≈ $140) · Fester Betrag der Krankenversicherungsbeiträge für 2026; ein Fehlbetrag wird gesondert gezahlt.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für in Moldau registrierte Unternehmerinnen und Unternehmer.
Visa
Für Ausländerinnen und Ausländer ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, die selbstständige Tätigkeit erlaubt.
Weitere Steuern
Unternehmerinnen und Unternehmer führen keine Bücher, müssen aber eine Registrierkasse verwenden; die Steuerbehörde stellt monatliche Zahlungsaufforderungen aus.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Sonderregelung
Ansässige des IT-Parks: Einzelsteuer von 7%
7% Steuer
Details
- Auf: Umsatz des im IT-Park ansässigen Unternehmens
- Wer: Das Unternehmen ist Ansässiges eines Informationstechnologieparks
- Grenze: MDL 5,220/Monat ≈ $290
Ansässige des Moldova Innovation Technology Park zahlen eine Einzelsteuer von 7% auf den Umsatz, die die verpflichtenden staatlichen Sozialversicherungsbeiträge einschließt. 7 6 8 9
Besteuert wird
Umsatz des im IT-Park ansässigen Unternehmens.
Für wen es gilt
- Das Unternehmen ist Ansässiges eines Informationstechnologieparks.
- Beschäftigte im Rahmen der IT-Visa-Wege arbeiten für eine solche Ansässige bzw. einen solchen Ansässigen.
Ausschlüsse
- Tätigkeiten außerhalb der nach dem Gesetz 77/2016 zulässigen sind nicht erfasst.
Grenzen
- MDL 5,220 im Monat (≈ $290) · Mindestens zu zahlende Einzelsteuer je Beschäftigtem: 30% des prognostizierten durchschnittlichen Monatsgehalts (30% x MDL 17,400 (≈ $970) für 2026).
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für registrierte im IT-Park ansässige Unternehmen.
Visa
Verbunden mit den IT-Visa-Wegen, die eine im IT-Park ansässige Arbeitgeberin bzw. einen solchen Arbeitgeber voraussetzen.
Weitere Steuern
Die Einzelsteuer wird auf der Einzelsteuererklärung gemeldet; Ansässige reichen weiterhin die Quellensteuererklärung für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit ein und zahlen Sozialbeiträge nach den allgemeinen Regeln für Einkünfte von Personen, die auf Grundlage eines Zivilvertrags arbeiten.
Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
Für welche Visa die Regime gelten
- Ansässige des IT-Parks: Einzelsteuer von 7%: IT Visa · Spezialist, IT Visa · Manager. Verbunden mit den IT-Visa-Wegen, die eine im IT-Park ansässige Arbeitgeberin bzw. einen solchen Arbeitgeber voraussetzen.
Standardregeln und Auslandseinkünfte
Allgemeine Regeln
Einkommensteuer für natürliche Personen: 12% des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens, persönlicher Freibetrag MDL 29,700 im Jahr 2026
Details
- Auf: Jährliches steuerpflichtiges Einkommen natürlicher Personen
- Grenze: MDL 360k/Jahr ≈ $20k
Ansässige natürliche Personen zahlen Einkommensteuer von 12% des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens nach einem persönlichen Freibetrag von MDL 29,700 (≈ $1,660) pro Jahr im Jahr 2026; Beschäftigte zahlen eine verpflichtende Gesundheitsabgabe von 9% vom Bruttogehalt, und die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Sozialabgaben. Ansässige werden auf Einkünfte aus moldauischen Quellen und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen für ihre Tätigkeit in Moldau besteuert. 1 2 3 4 5 6 7
Besteuert wird
Jährliches steuerpflichtiges Einkommen natürlicher Personen; ansässige ausländische Staatsangehörige, die in Moldau arbeiten, werden auf Einkünfte aus moldauischen Quellen und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen für ihre Tätigkeit in Moldau besteuert, mit Ausnahme ausländischer Investitions- und Finanzeinkünfte.
Für wen es gilt
- Eine natürliche Person ist ansässig mit ständigem Wohnsitz in Moldau oder durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr in Moldau.
- Ansässige können den persönlichen Freibetrag innerhalb der jährlichen Obergrenze des steuerpflichtigen Einkommens von MDL 360,000 (≈ $20,100) geltend machen: MDL 29,700 (≈ $1,660) pro Jahr im Jahr 2026 (MDL 2,475 (≈ $140) pro Monat) oder MDL 34,620 (≈ $1,940) pro Jahr für den erhöhten persönlichen Freibetrag.
- Die Einkommensteuer auf das Gehalt beträgt 12% des steuerpflichtigen Einkommens, also des Bruttogehalts abzüglich der Gesundheitsabgabe von 9% und der Befreiungen.
- Beschäftigte zahlen nur die verpflichtende Gesundheitsabgabe von 9%, die die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber vom Bruttogehalt einbehält; die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt die staatlichen Sozialversicherungsbeiträge, 24% im Privatsektor (29% bei aus dem Haushalt finanzierten Arbeitgebern).
Ausschlüsse
- Gebietsfremde werden nur auf Einkünfte aus Quellen in Moldau besteuert.
- Diplomatinnen und Diplomaten, Beamtinnen und Beamte internationaler Organisationen sowie Personen, die ausschließlich zur Behandlung, zum Urlaub, zum Studium, zu einer Geschäftsreise oder zum Transit anwesend sind, gelten durch ihre Anwesenheit nicht als ansässig.
Grenzen
- MDL 360,000 im Jahr (≈ $20,100) · Jährliche Obergrenze des steuerpflichtigen Einkommens für die Nutzung des persönlichen Freibetrags
- MDL 29,700 im Jahr (≈ $1,660) · Persönlicher Freibetrag für 2026 (MDL 2,475 (≈ $140) pro Monat)
- MDL 34,620 im Jahr (≈ $1,940) · Erhöhter persönlicher Freibetrag für 2026
Tage im Land
- Mehr als 183 Tage in Steuerjahr · Der Aufenthalt in Moldau von insgesamt mehr als 183 Tagen im Steuerjahr macht eine ausländische Staatsangehörige bzw. einen ausländischen Staatsangehörigen ansässig.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Ansässigkeit richtet sich nach dem ständigen Wohnsitz oder nach einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr; die Staatliche Steuerverwaltung stellt Ansässigkeitsbescheinigungen auf Nachweis von Ein- und Ausreisen aus.
Visa
Der Einwanderungsstatus begründet für sich allein keine steuerliche Ansässigkeit.
Weitere Steuern
Die Umsatzsteuerregistrierung ist ab 2026 bei jährlichen Lieferungen über MDL 1.5 Millionen (≈ $83,900) verpflichtend (zuvor MDL 1.2 Millionen (≈ $67,100)); die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt Sozialabgaben von 24% der Lohnsumme (29% bei aus dem Haushalt finanzierten Arbeitgebern); Dividenden werden mit 6% besteuert. Am 8. September 2026 genehmigte die Regierung ein steuerpolitisches Paket für 2027, das ab 2027 einen persönlichen Freibetrag von MDL 40,020 (≈ $2,240) und einen Dividendensatz von 8% für Gewinne vorschlägt; dies sind Vorschläge, und die Zahlen für 2026 in diesem Eintrag gelten, bis das Gesetz geändert wird.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und andere Steuern
- Die Umsatzsteuerregistrierung ist ab 2026 bei jährlichen Lieferungen über MDL 1.5 Millionen (≈ $83,900) verpflichtend (zuvor MDL 1.2 Millionen (≈ $67,100)); die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt Sozialabgaben von 24% der Lohnsumme (29% bei aus dem Haushalt finanzierten Arbeitgebern); Dividenden werden mit 6% besteuert. Am 8. September 2026 genehmigte die Regierung ein steuerpolitisches Paket für 2027, das ab 2027 einen persönlichen Freibetrag von MDL 40,020 (≈ $2,240) und einen Dividendensatz von 8% für Gewinne vorschlägt; dies sind Vorschläge, und die Zahlen für 2026 in diesem Eintrag gelten, bis das Gesetz geändert wird.
- Unternehmerinnen und Unternehmer führen keine Bücher, müssen aber eine Registrierkasse verwenden; die Steuerbehörde stellt monatliche Zahlungsaufforderungen aus.
- Die Einzelsteuer wird auf der Einzelsteuererklärung gemeldet; Ansässige reichen weiterhin die Quellensteuererklärung für Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit ein und zahlen Sozialbeiträge nach den allgemeinen Regeln für Einkünfte von Personen, die auf Grundlage eines Zivilvertrags arbeiten.
Häufige Fragen
Wann wird man in Republik Moldau steuerlich ansässig?
Mehr als 183 Tage in Steuerjahr (Der Aufenthalt in Moldau von insgesamt mehr als 183 Tagen im Steuerjahr macht eine ausländische Staatsangehörige bzw). Die Ansässigkeit richtet sich nach dem ständigen Wohnsitz oder nach einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Steuerjahr; die Staatliche Steuerverwaltung stellt Ansässigkeitsbescheinigungen auf Nachweis von Ein- und Ausreisen aus.
Für wen gilt Einzelsteuer für selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer: 15% bis MDL 1.2 Millionen, 35% darüber?
Selbstständige Unternehmerin bzw. Für Ausländerinnen und Ausländer ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, die selbstständige Tätigkeit erlaubt.
Für wen gilt Ansässige des IT-Parks: Einzelsteuer von 7%?
Das Unternehmen ist Ansässiges eines Informationstechnologieparks. Verbunden mit den IT-Visa-Wegen, die eine im IT-Park ansässige Arbeitgeberin bzw.
Wie werden Inhaber von Aufenthalt für digitale Nomaden in Republik Moldau besteuert?
In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Aufenthalt für digitale Nomaden gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige natürliche Personen zahlen Einkommensteuer von 12% des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens nach einem persönlichen Freibetrag von MDL 29,700 (≈ $1,660) pro Jahr im Jahr 2026; Beschäftigte zahlen eine verpflichtende Gesundheitsabgabe von 9% vom Bruttogehalt, und die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Sozialabgaben.
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Quellen (9)
Amtliche Quellen
- Consolidated tax practice: residence certificates and withholding · State Tax Service of Moldova · geprüft am 2026-10-11
- Changes to the Tax Code for 2026 · Ministry of Finance of the Republic of Moldova · geprüft am 2026-10-11
- Fiscal and customs policy for 2027 approved by the Government (current personal exemptions MDL 29,700 and MDL 34,620) · Ministry of Finance of Moldova · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-09-08
- Draft Law on the mandatory health insurance funds for 2026: premium of 9% of salary and other remuneration · Government of Moldova · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2025-12-01
- How gross salary becomes net salary: 9% health premium, 12% income tax, exemptions and employer social contributions · Ministry of Labour and Social Protection of Moldova · geprüft am 2026-10-11
- State social insurance contributions in 2026: employer rate of 24% (Law 320/2025) · National Office of Social Insurance (CNAS) of Moldova · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-07-01
- Operational costs and taxes · Invest Moldova Agency · geprüft am 2026-10-11
- Government approves the 2026 minimum wage and the average monthly wage of MDL 17,400 · Government of the Republic of Moldova · geprüft am 2026-10-11
- Draft Government decision approving the forecast average monthly salary for 2026 · Government of the Republic of Moldova · geprüft am 2026-10-11