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Lettland · Arbeit

Lettland Visum für Saisonarbeit

Nötiges Einkommen: ab €1,516 im Monat ≈ $1,690

Long-stay visa (D) for seasonal work

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Visum für Saisonarbeit ist eine Route (arbeit) für Lettland. Antragstellende benötigen ein Einkommen ab €1,516 im Monat ≈ $1,690. Aufenthalt: 6 Mon., verlängerbar. Arbeit vor Ort: eingeschränkt. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Nötiges Geld
ab €1,516 im Monat ≈ $1,690
Behördengebühren
€90 ≈ $100
Bearbeitung
15–60 Tage
Erster Aufenthalt
6 Mon.

Für den Antrag: Behördengebühr €90 ≈ $100; nachzuweisendes Einkommen ab €1,516/Monat ≈ $1,690; Entscheidung: 15–60 tage. Kosten für Anwalt oder Agentur sind nicht enthalten.

Behördengebühren€90 ≈ $100
  • EUR 90 (≈ $100)Staatsgebühr für das nationale Langzeitvisum (D).
Nachzuweisen, nicht ausgegeben€1,516+/Monat ≈ $1,690 · +3 weitere
  • EUR 1,516 im Monat (≈ $1,690)Saisonbeschäftigte in Landwirtschaft, Jagd und damit verbundenen Unterstützungstätigkeiten: nicht weniger als der durchschnittliche Bruttolohn der Branche im Vorjahr.
  • EUR 1,933 im Monat (≈ $2,160)Saisonbeschäftigte in der Forstwirtschaft und Holzeinschlag: nicht weniger als der durchschnittliche Bruttolohn der Branche im Vorjahr.
  • EUR 1,990 im Monat (≈ $2,220)Saisonbeschäftigte in der Fischerei: nicht weniger als der durchschnittliche Bruttolohn der Branche im Vorjahr.
  • EUR 1,815 im Monat (≈ $2,030)Andere Branchen: der durchschnittliche Bruttomonatslohn der Branche oder der Mindestlohn laut branchenweitem Tarifvertrag; liegt der Branchendurchschnitt über dem nationalen Durchschnitt, mindestens EUR 1,815 (≈ $2,030).
VerlängerungVerlängerbar, höchstens 6 Monate

Bis zu sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten; ein Visum für weniger als sechs Monate kann ohne Ausreise aus Lettland verlängert werden.

Office of Citizenship and Migration Affairs

Bearbeitung15–60 Tage

Eine Entscheidung über ein Langzeitvisum ist innerhalb von 15 Tagen fällig; 60 Tage, wenn zusätzliche Prüfungen erforderlich sind.

Saeima of the Republic of Latvia

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Die Zeit auf dieser Route ist insgesamt auf 6 Monate begrenzt
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Lettland
  • Arbeitsrechte sind eingeschränkt
  • Nicht offen für Pässe aus EU, EWR oder Schweiz

Wer beantragen kann1

  • Der Ausländer wird von einer Arbeitgeberin bzw. einem Arbeitgeber für eine Saisonarbeit in einem aufgeführten Saisonsektor eingeladen.

Was nachzuweisen ist3

  • Das Gehalt in der Landwirtschaft beträgt mindestens EUR 1,516 (≈ $1,690) pro Monat, in der Forstwirtschaft EUR 1,933 (≈ $2,160) und in der Fischerei EUR 1,990 (≈ $2,220).
  • In anderen Branchen beträgt das Gehalt mindestens den Branchendurchschnitt oder den Mindestlohn laut Branchenvereinbarung; liegt der Branchendurchschnitt über EUR 1,815, (≈ $2,030) mindestens EUR 1,815 (≈ $2,030).
  • Die Visumgebühr beträgt EUR 90 (≈ $100); die einladende Person zahlt EUR 17 (≈ $19) (online EUR 10 (≈ $11)) sowie EUR 85 (≈ $95) für das Beschäftigungsrecht.

Schritte2

  1. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber holt eine Stellungnahme der staatlichen Arbeitsagentur ein und lässt eine Einladung von der Behörde für Staatsbürgerschaft und Migration genehmigen.
  2. Der Ausländer stellt den Antrag bei der lettischen Vertretung im Ausland, die Visaanträge bearbeitet.

Nach der Ankunft2

  • Ein Visum für weniger als sechs Monate innerhalb der letzten 12 Monate kann ohne Ausreise aus Lettland verlängert werden, wenn der Antrag drei Arbeitstage vor Ablauf gestellt wird.
  • Die Arbeitskraft darf nur für die einladende Arbeitgeberin bzw. den einladenden Arbeitgeber arbeiten und muss Änderungen der Position oder des Gehalts innerhalb von drei Arbeitstagen bei der Behörde melden.

Wie Lettland die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Diese Route

Insgesamt bis zu 6 Monate, kürzer als die unten genannte 183-Tage-Schwelle.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in jeder 12-Monats-Zeitraum, der im Steuerjahr beginnt oder endetWer sich 183 Tage oder mehr in Lettland aufhält, ist steuerlich ansässig; ein angemeldeter Wohnsitz in Lettland begründet ebenfalls die Ansässigkeit.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert: 25.5% auf das Jahreseinkommen bis EUR105,300 (≈ $118,000) und 33% darüber, zuzüglich eines zusätzlichen Satzes von 3% auf das Jahreseinkommen über EUR200,000 (≈ $223,000); nicht steuerpflichtiges Minimum EUR550 (≈ $610) pro Monat im Jahr 2026.

Alle Steuerregeln für Lettland Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Nationales Langzeitvisum für Saisonarbeit, ausgestellt für bis zu sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, mit Arbeitsrecht bei der einladenden Arbeitgeberin bzw. dem einladenden Arbeitgeber. Ein Visum für weniger als sechs Monate kann ohne Ausreise aus Lettland verlängert werden, innerhalb der Sechs-Monats-Grenze. 1 2 3 4 5 6

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Einkommen von mindestens EUR 1,516 im Monat (≈ $1,690) · Saisonbeschäftigte in Landwirtschaft, Jagd und damit verbundenen Unterstützungstätigkeiten: nicht weniger als der durchschnittliche Bruttolohn der Branche im Vorjahr. 1
  • Einkommen von mindestens EUR 1,933 im Monat (≈ $2,160) · Saisonbeschäftigte in der Forstwirtschaft und Holzeinschlag: nicht weniger als der durchschnittliche Bruttolohn der Branche im Vorjahr. 1
  • Einkommen von mindestens EUR 1,990 im Monat (≈ $2,220) · Saisonbeschäftigte in der Fischerei: nicht weniger als der durchschnittliche Bruttolohn der Branche im Vorjahr. 1
  • Einkommen von mindestens EUR 1,815 im Monat (≈ $2,030) · Andere Branchen: der durchschnittliche Bruttomonatslohn der Branche oder der Mindestlohn laut branchenweitem Tarifvertrag; liegt der Branchendurchschnitt über dem nationalen Durchschnitt, mindestens EUR 1,815 (≈ $2,030). 1
  • Eine Gebühr von EUR 90 (≈ $100) · Staatsgebühr für das nationale Langzeitvisum (D). 3

Anforderungen

  • Der Ausländer wird von einer Arbeitgeberin bzw. einem Arbeitgeber für eine Saisonarbeit in einem aufgeführten Saisonsektor eingeladen. 1 2
  • Das Gehalt in der Landwirtschaft beträgt mindestens EUR 1,516 (≈ $1,690) pro Monat, in der Forstwirtschaft EUR 1,933 (≈ $2,160) und in der Fischerei EUR 1,990 (≈ $2,220). 1
  • In anderen Branchen beträgt das Gehalt mindestens den Branchendurchschnitt oder den Mindestlohn laut Branchenvereinbarung; liegt der Branchendurchschnitt über EUR 1,815, (≈ $2,030) mindestens EUR 1,815 (≈ $2,030). 1
  • Die Visumgebühr beträgt EUR 90 (≈ $100); die einladende Person zahlt EUR 17 (≈ $19) (online EUR 10 (≈ $11)) sowie EUR 85 (≈ $95) für das Beschäftigungsrecht. 3
  • Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber holt eine Stellungnahme der staatlichen Arbeitsagentur ein und lässt eine Einladung von der Behörde für Staatsbürgerschaft und Migration genehmigen. 2
  • Der Ausländer stellt den Antrag bei der lettischen Vertretung im Ausland, die Visaanträge bearbeitet. 2
  • Ein Visum für weniger als sechs Monate innerhalb der letzten 12 Monate kann ohne Ausreise aus Lettland verlängert werden, wenn der Antrag drei Arbeitstage vor Ablauf gestellt wird. 1 5
  • Die Arbeitskraft darf nur für die einladende Arbeitgeberin bzw. den einladenden Arbeitgeber arbeiten und muss Änderungen der Position oder des Gehalts innerhalb von drei Arbeitstagen bei der Behörde melden. 1

Aufenthalt

  • Visum für bis zu sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 6 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Staatsangehörigkeit

Drittstaatsangehörige; Anträge von russischen und belarussischen Staatsangehörigen werden nur für die Gruppen angenommen, die in der Kabinettsverordnung Nr. 123 festgelegt sind. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Arbeit

Saisonarbeit ausschließlich für die einladende Arbeitgeberin bzw. den einladenden Arbeitgeber.

Geprüft am 2026-10-12

Amtliche Quellen

  1. Seasonal work · Office of Citizenship and Migration Affairs · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-03-23
  2. Visa with the right to employment · Office of Citizenship and Migration Affairs · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-02-26
  3. State fees for the issuance of a visa and services related thereto · Office of Citizenship and Migration Affairs · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-03-18
  4. Cabinet Regulation No. 225: financial means required of foreigners · Cabinet of Ministers (likumi.lv) · geprüft am 2026-10-11
  5. Immigration Law (adopted 20 August 2026, in force 15 September 2026) · Saeima of the Republic of Latvia (likumi.lv) · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-09-01
  6. Restrictions on issuing visas to citizens of Belarus and the Russian Federation · Office of Citizenship and Migration Affairs · geprüft am 2026-10-11 · veröffentlicht am 2026-02-19
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Visum für SaisonarbeitVerlangt Einkommen ab €1,516 im Monat ≈ $1,6906 Mon., verlängerbarEingeschränkt
Blaue KarteVerlangt Einkommen ab €2,178 im Monat ≈ $2,4302 J., verlängerbar–
Arbeitsvisum (D)Verlangt Einkommen von €1,815+ im Monat ≈ $2,0301 J.Eingeschränkt
ArbeitsgenehmigungVerlangt Einkommen von €1,815+ im Monat ≈ $2,0301 J., verlängerbar–
Forschergenehmigung–2 J.Ja

Wie viel Geld ist für Visum für Saisonarbeit nötig?

Einkommen von mindestens EUR 1,516 im Monat (≈ $1,690). Saisonbeschäftigte in Landwirtschaft, Jagd und damit verbundenen Unterstützungstätigkeiten: nicht weniger als der durchschnittliche Bruttolohn der Branche im Vorjahr. Einkommen von mindestens EUR 1,933 im Monat (≈ $2,160). Saisonbeschäftigte in der Forstwirtschaft und Holzeinschlag: nicht weniger als der durchschnittliche Bruttolohn der Branche im Vorjahr. Einkommen von mindestens EUR 1,990 im Monat (≈ $2,220). Saisonbeschäftigte in der Fischerei: nicht weniger als der durchschnittliche Bruttolohn der Branche im Vorjahr. Einkommen von mindestens EUR 1,815 im Monat (≈ $2,030). Andere Branchen: der durchschnittliche Bruttomonatslohn der Branche oder der Mindestlohn laut branchenweitem Tarifvertrag; liegt der Branchendurchschnitt über dem nationalen Durchschnitt, mindestens EUR 1,815 (≈ $2,030).

Wie lange ist der Aufenthalt mit Visum für Saisonarbeit möglich?

Visum für bis zu sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Visum für Saisonarbeit?

Eine Entscheidung über ein Langzeitvisum ist innerhalb von 15 Tagen fällig; 60 Tage, wenn zusätzliche Prüfungen erforderlich sind.

Ist mit Visum für Saisonarbeit Arbeit erlaubt?

Eingeschränkt. Saisonarbeit ausschließlich für die einladende Arbeitgeberin bzw.

Wer kann Visum für Saisonarbeit beantragen?

Drittstaatsangehörige; Anträge von russischen und belarussischen Staatsangehörigen werden nur für die Gruppen angenommen, die in der Kabinettsverordnung Nr. 123 festgelegt sind. Nicht offen für: Österreich, Belgien, Bulgarien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.

Wie werden Inhaber von Visum für Saisonarbeit in Lettland besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Visum für Saisonarbeit gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert: 25.5% auf das Jahreseinkommen bis EUR105,300 (≈ $118,000) und 33% darüber, zuzüglich eines zusätzlichen Satzes von 3% auf das Jahreseinkommen über EUR200,000 (≈ $223,000); nicht steuerpflichtiges Minimum EUR550 (≈ $610) pro Monat im Jahr 2026.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 6 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

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  1. Seasonal work · Office of Citizenship and Migration Affairs · geprüft am 2026-10-11
  2. Visa with the right to employment · Office of Citizenship and Migration Affairs · geprüft am 2026-10-11
  3. State fees for the issuance of a visa and services related thereto · Office of Citizenship and Migration Affairs · geprüft am 2026-10-11
  4. Cabinet Regulation No. 225: financial means required of foreigners · Cabinet of Ministers (likumi.lv) · geprüft am 2026-10-11
  5. Immigration Law (adopted 20 August 2026, in force 15 September 2026) · Saeima of the Republic of Latvia (likumi.lv) · geprüft am 2026-10-11
  6. Restrictions on issuing visas to citizens of Belarus and the Russian Federation · Office of Citizenship and Migration Affairs · geprüft am 2026-10-11

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.