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Israel · Arbeit

Israel Dozent oder Forscher B/1

Erster Aufenthalt: 2 J.

B/1 work visa for a lecturer or researcher at a higher education institute

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtAngabe berichtigt am 12. Okt. 2026Änderungsprotokoll

Dozent oder Forscher B/1 ist eine Route (arbeit) für Israel. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
ILS 1,420 ≈ $460
Erster Aufenthalt
2 J.
BehördengebührenILS 1,420 ≈ $460
  • ILS 1,420 (≈ $460)Antragsgebühr für die Genehmigung zur Beschäftigung eines ausländischen Dozenten oder Forschers (über den Dienst für Expertengenehmigungen abgewickelt), vom Arbeitgeber am Ende des Online-Antrags zu zahlen. Die Dienstseite nennt NIS 1,420 für alle Experten außer Köchen und NIS 1,060 für Expertenköche.
VerlängerungVerlängerbar

Die Genehmigung gilt jeweils bis zu zwei Jahre und kann verlängert werden.

Population and Immigration Authority, Israel

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Nachdem die Population and Immigration Authority den Antrag des Arbeitgebers genehmigt hat, nehmen Sie an einem persönlichen Gespräch bei einer israelischen Vertretung in dem Land teil, in dem Sie leben.

Ministry of Foreign Affairs of Israel, Consulate General in Los Angeles

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Israel gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Israel

Wer beantragen kann1

  • Eine anerkannte israelische Hochschule beantragt die Beschäftigung des Dozenten oder Forschers.

Was nachzuweisen ist1

  • Die Antragsgebühr beträgt NIS 1,420 für alle Experten außer Köchen (NIS 1,060 für Expertenköche) und wird vom Arbeitgeber gezahlt.

Unterlagen1

  • Bestätigung des Council for Higher Education, dass die Einrichtung geeignet ist, mit den üblichen Arbeitgeberunterlagen sowie Lebenslauf und Diplomen der Person.

Schritte2

  1. Der Arbeitgeber beantragt online, fügt von einem Anwalt oder Wirtschaftsprüfer verifizierte Unterlagen bei und zahlt die Gebühr am Ende des Antrags.
  2. Der Commissioner entscheidet nach seinem Ermessen über den Antrag.

Nach der Ankunft1

  • Jede Genehmigung gilt höchstens zwei Jahre, vorbehaltlich der Entscheidung des Commissioner.

Wie Israel die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 2 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mindestens 183 Tage in SteuerjahrVermutung, dass der Lebensmittelpunkt in Israel liegt, wenn sich die Person im Steuerjahr 183 Tage oder mehr in Israel aufhielt (Income Tax Ordinance s. 1, Definition des in Israel Ansässigen, Abs. (a)(2)(a)).
  • Mindestens 30 Tage in SteuerjahrVermutung der Ansässigkeit, wenn sich die Person im Steuerjahr 30 Tage oder mehr aufhielt und auch die Gesamtsumme von 425 Tagen über drei Jahre erreicht ist (Abs. (a)(2)(b)).
  • Mindestens 425 Tage in Steuerjahr und die zwei vorangegangenen JahreEin Gesamtaufenthalt in Israel von 425 Tagen oder mehr im Steuerjahr und den zwei vorangegangenen Jahren, zusammen mit mindestens 30 Tagen im Steuerjahr, ergibt die Ansässigkeitsvermutung.
Einkünfte aus ausländischen Quellen

In Israel Ansässige werden mit in Israel oder im Ausland angefallenem oder erzieltem Einkommen besteuert, mit progressiven Sätzen von 10%, 14%, 20%, 31%, 35% und 47% auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, mit einem Zuschlag von 3% auf hohes Einkommen (und weiteren 2% auf Kapitaleinkommen) und einer Gutschrift von zwei Credit Points für jede ansässige Person; eine Person gilt als ansässig mit 183 Tagen im Steuerjahr oder 30 Tagen im Jahr und 425 Tagen über das Jahr und die zwei Jahre davor.

Sonderregelung

10-jährige Befreiung von Einkommen ausländischer Herkunft für neue und langjährige Rückkehrer · Steuererleichterung

Eine Person, die erstmals in Israel ansässig wird, oder ein langjähriger Rückkehrer ist zehn Jahre lang von der Steuer auf Einkommen ausländischer Herkunft aus den Quellen der Abschnitte 2, 2A und 3 befreit, sofern sie nicht anders wählt; ein Rückkehrer hat eine fünfjährige Befreiung für bestimmtes passives Einkommen ausländischer Herkunft.

Alle Steuerregeln für Israel Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Genehmigung für eine israelische Hochschule, einen ausländischen Dozenten oder Forscher zu beschäftigen, jeweils für bis zu zwei Jahre gültig. 1 2 3

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von ILS 1,420 (≈ $460) · Antragsgebühr für die Genehmigung zur Beschäftigung eines ausländischen Dozenten oder Forschers (über den Dienst für Expertengenehmigungen abgewickelt), vom Arbeitgeber am Ende des Online-Antrags zu zahlen. Die Dienstseite nennt NIS 1,420 für alle Experten außer Köchen und NIS 1,060 für Expertenköche. 3

Anforderungen

  • Eine anerkannte israelische Hochschule beantragt die Beschäftigung des Dozenten oder Forschers. 1
  • Die Antragsgebühr beträgt NIS 1,420 für alle Experten außer Köchen (NIS 1,060 für Expertenköche) und wird vom Arbeitgeber gezahlt. 3
  • Bestätigung des Council for Higher Education, dass die Einrichtung geeignet ist, mit den üblichen Arbeitgeberunterlagen sowie Lebenslauf und Diplomen der Person. 1
  • Der Arbeitgeber beantragt online, fügt von einem Anwalt oder Wirtschaftsprüfer verifizierte Unterlagen bei und zahlt die Gebühr am Ende des Antrags. 3
  • Der Commissioner entscheidet nach seinem Ermessen über den Antrag. 1
  • Jede Genehmigung gilt höchstens zwei Jahre, vorbehaltlich der Entscheidung des Commissioner. 1

Aufenthalt

  • Jeweils bis zu zwei Jahre.
  • Erster Aufenthalt: bis zu 24 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Arbeit

Lehre oder Forschung für die sponsernde Einrichtung.

Geprüft am 2026-10-12 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Application for a permit to employ a foreign national expert (form and guidelines) · Population and Immigration Authority, Israel · geprüft am 2026-10-11
  2. Application for work visa in Israel · Ministry of Foreign Affairs of Israel, Consulate General in Los Angeles · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2026-06-15
  3. Apply for a permit to employ an expert foreign worker · Population and Immigration Authority, Israel · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2026-06-04
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Dozent oder Forscher B/1–2 J., verlängerbar–
Arbeitsvisum B/1–––
Ausländischer Experte B/1–2 J., verlängerbarEingeschränkt
Manager eines ausländischen Unternehmens B/1–2 J., verlängerbarEingeschränkt
LTR · Highly Skilled ThailandVerlangt Einkommen von $80k+ im Jahr5 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Dozent oder Forscher B/1 nötig?

Eine Gebühr von ILS 1,420 (≈ $460). Antragsgebühr für die Genehmigung zur Beschäftigung eines ausländischen Dozenten oder Forschers (über den Dienst für Expertengenehmigungen abgewickelt), vom Arbeitgeber am Ende des Online-Antrags zu zahlen.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Dozent oder Forscher B/1 möglich?

Jeweils bis zu zwei Jahre.

Ist mit Dozent oder Forscher B/1 Arbeit erlaubt?

Lehre oder Forschung für die sponsernde Einrichtung.

Gibt es für Inhaber von Dozent oder Forscher B/1 in Israel eine Steuererleichterung?

Israel: 10-jährige Befreiung von Einkommen ausländischer Herkunft für neue und langjährige Rückkehrer; 5-jährige Erleichterung für Rückkehrer: Eine Person, die erstmals in Israel ansässig wird, oder ein langjähriger Rückkehrer ist zehn Jahre lang von der Steuer auf Einkommen ausländischer Herkunft aus den Quellen der Abschnitte 2, 2A und 3 befreit, sofern sie nicht anders wählt; ein Rückkehrer hat eine fünfjährige Befreiung für bestimmtes passives Einkommen ausländischer Herkunft. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Israel: 10-jährige Befreiung von Einkommen ausländischer Herkunft für neue und langjährige Rückkehrer; 5-jährige Erleichterung für Rückkehrer

Steuererleichterung

Details
  • Wer: Erstmals in Israel ansässig werden oder langjähriger Rückkehrer sein, das heißt eine Person, die nach mindestens zehn aufeinanderfolgenden Jahren als im Ausland Ansässige wieder ansässig wurde (Abschnitt 14(a))

Eine Person, die erstmals in Israel ansässig wird, oder ein langjähriger Rückkehrer ist zehn Jahre lang von der Steuer auf Einkommen ausländischer Herkunft aus den Quellen der Abschnitte 2, 2A und 3 befreit, sofern sie nicht anders wählt; ein Rückkehrer hat eine fünfjährige Befreiung für bestimmtes passives Einkommen ausländischer Herkunft.

Besteuert wird

Außerhalb Israels oder aus Vermögen außerhalb Israels erzieltes oder angefallenes Einkommen einer Person, die erstmals ansässig wurde, oder eines langjährigen Rückkehrers, für zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Ansässigkeit (Abschnitt 14(a)). Ein Rückkehrer (sechs aufeinanderfolgende Jahre oder mehr im Ausland) ist fünf Jahre lang befreit für ausländische Renten-, Lizenz-, Miet-, Zins- und Dividendeneinkünfte aus Vermögen, das nach Beendigung der Ansässigkeit im Ausland erworben wurde, sowie für Zinsen und Dividenden aus qualifizierten börsennotierten Wertpapieren auf einem Bankkonto (Abschnitt 14(c)); Betriebseinkünfte sind von der fünfjährigen Erleichterung ausgenommen.

Für wen es gilt

  • Erstmals in Israel ansässig werden oder langjähriger Rückkehrer sein, das heißt eine Person, die nach mindestens zehn aufeinanderfolgenden Jahren als im Ausland Ansässige wieder ansässig wurde (Abschnitt 14(a)).
  • Rückkehrer: wurde nach mindestens sechs aufeinanderfolgenden Jahren als im Ausland Ansässige wieder ansässig (Abschnitt 14(c)).
  • Die Person kann wählen, die Befreiung für das gesamte Einkommen oder einen Teil davon nicht in Anspruch zu nehmen.

Ausschlüsse

  • Vermögen, das der Person ab dem 1. Januar 2007 steuerfrei nach Abschnitt 97(a)(5) zugegangen ist, gilt für die Befreiung nicht als „Vermögen“.
  • Die fünfjährige Erleichterung für Rückkehrer erfasst keine Betriebseinkünfte.
  • Der Finanzminister kann mit Zustimmung des Finanzausschusses die Zeiträume bei einer bedeutenden, innerhalb von zwei Jahren in Israel getätigten Investition auf bis zu zehn Steuerjahre verlängern.

Steuerliche Ansässigkeit

Die Befreiung läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Person nach dem Test des Lebensmittelpunkts ansässig wird. In einem ersten Anpassungsjahr gilt eine Person, die die Steuerbehörde innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft benachrichtigt, für dieses Jahr nicht als ansässig, und das Jahr zählt zum Befreiungszeitraum (Abschnitt 14(b)).

Visa

Die Berechtigung hängt von der steuerlichen Ansässigkeitshistorie ab, nicht von der Visakategorie; Olim (neue Einwanderer) erhalten außerdem Credit Points über die ersten 54 Monate (Abschnitt 35).

Weitere Steuern

Einkommen israelischer Herkunft derselben Person wird nach der gewöhnlichen Staffel für Ansässige besteuert.

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

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  1. Application for a permit to employ a foreign national expert (form and guidelines) · Population and Immigration Authority, Israel · geprüft am 2026-10-11
  2. Application for work visa in Israel · Ministry of Foreign Affairs of Israel, Consulate General in Los Angeles · geprüft am 2026-10-12
  3. Apply for a permit to employ an expert foreign worker · Population and Immigration Authority, Israel · geprüft am 2026-10-12

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.