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Indien Freizügigkeit durch Vertrag

India-Nepal treaty: Nepali citizens in India

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Freizügigkeit durch Vertrag ist eine Route (langzeitaufenthalt) für Indien. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Nur für Pässe aus Nepal

Wer beantragen kann2

  • Die antragstellende Person ist eine nepalesische Staatsangehörige bzw. ein nepalesischer Staatsangehöriger, die bzw. der über die Grenze zu Nepal auf dem Land- oder Luftweg nach Indien einreist.
  • Der Vertrag von 1950 sieht gegenseitige Vorrechte für die Staatsangehörigen beider Länder beim Aufenthalt, beim Eigentum, im Handel und bei der Bewegungsfreiheit vor.

Unterlagen3

  • Ein von der Regierung anerkannter Ausweis mit Foto, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, ausstellender Behörde und Gültigkeit ist erforderlich.
  • Ein gültiger Reisepass ist erforderlich, wenn Sie nach Indien einreisen oder von dort ausreisen, und zwar von oder nach einem anderen Ort als Nepal oder Bhutan.
  • Ein Reisepass und ein indisches Visum sind erforderlich, wenn Sie aus China, Macau, Hongkong oder Pakistan nach Indien einreisen.

Schritte1

  1. Kein indisches Visum erforderlich; nepalesische Staatsangehörige sind von der Registrierung bei der Ausländerregistrierungsbehörde befreit.

Wie Indien die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben SteuerjahreAnwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.
  • Mindestens 182 Tage in Steuerjahr (1. April bis 31. März)In Indien ansässig
  • Mindestens 60 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Ansässigkeitstest
  • Mindestens 120 Tage in Steuerjahr, zusammen mit 365 Tagen oder mehr in den vorangegangenen vier SteuerjahrenAlternativer Test für Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft mit indischen Einkünften von über INR 15 (≈ $0) Lakh
Einkünfte aus ausländischen Quellen

RNOR-Entlastung

Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Indien Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Nepalesische Staatsangehörige, die von Nepal aus auf dem Land- oder Luftweg nach Indien einreisen, benötigen weder Reisepass noch Visum und sind von der Registrierung befreit. Der Indien-Nepal-Vertrag von 1950 sieht gegenseitige Vorrechte beim Aufenthalt, beim Eigentum, im Handel und bei der Bewegungsfreiheit vor. 1 2 3 4 5

Anforderungen

  • Die antragstellende Person ist eine nepalesische Staatsangehörige bzw. ein nepalesischer Staatsangehöriger, die bzw. der über die Grenze zu Nepal auf dem Land- oder Luftweg nach Indien einreist. 1 3
  • Der Vertrag von 1950 sieht gegenseitige Vorrechte für die Staatsangehörigen beider Länder beim Aufenthalt, beim Eigentum, im Handel und bei der Bewegungsfreiheit vor. 4
  • Ein von der Regierung anerkannter Ausweis mit Foto, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, ausstellender Behörde und Gültigkeit ist erforderlich. 1
  • Ein gültiger Reisepass ist erforderlich, wenn Sie nach Indien einreisen oder von dort ausreisen, und zwar von oder nach einem anderen Ort als Nepal oder Bhutan. 1 3
  • Ein Reisepass und ein indisches Visum sind erforderlich, wenn Sie aus China, Macau, Hongkong oder Pakistan nach Indien einreisen. 1 3
  • Kein indisches Visum erforderlich; nepalesische Staatsangehörige sind von der Registrierung bei der Ausländerregistrierungsbehörde befreit. 1 2 3

Aufenthalt

  • Kein indisches Visum und keine Registrierung für Einreise und Aufenthalt erforderlich.

Staatsangehörigkeit

Staatsangehörige Nepals. Offen für: Nepal.

Arbeit

Der Indien-Nepal-Vertrag von 1950 gewährt den Staatsangehörigen beider Länder gegenseitige Vorrechte beim Aufenthalt, beim Eigentum, im Handel und bei der Bewegungsfreiheit.

Geprüft am 2026-10-12 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Visa-free regime: citizens of Nepal and Bhutan · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-10
  2. Registration requirements for foreign nationals · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-10
  3. The Immigration and Foreigners (Exemption) Order, 2025 · Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2025-09-02
  4. Treaty of Peace and Friendship between India and Nepal, 1950 (UN Treaty Series No. 1302) · United Nations Treaty Series · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 1951
  5. India-Nepal bilateral brief · Ministry of External Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Freizügigkeit durch Vertrag–––
Freizügigkeit durch Vertrag–––
GCC-Bürger Vereinigte Arabische Emirate–––
Visumfreier Aufenthalt (6 Monate) Sonderverwaltungsregion Hongkong–6 Mon.Nein
Freizügigkeit durch Vertrag Australien–––

Wie lange ist der Aufenthalt mit Freizügigkeit durch Vertrag möglich?

Kein indisches Visum und keine Registrierung für Einreise und Aufenthalt erforderlich.

Ist mit Freizügigkeit durch Vertrag Arbeit erlaubt?

Der Indien-Nepal-Vertrag von 1950 gewährt den Staatsangehörigen beider Länder gegenseitige Vorrechte beim Aufenthalt, beim Eigentum, im Handel und bei der Bewegungsfreiheit.

Wer kann Freizügigkeit durch Vertrag beantragen?

Staatsangehörige Nepals. Offen für: Nepal.

Gibt es für Inhaber von Freizügigkeit durch Vertrag in Indien eine Steuererleichterung?

Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer: Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Nicht gewöhnlich ansässig (RNOR) Status: Einkünfte aus ausländischen Quellen weitgehend außerhalb der Steuer

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: RNOR-Entlastung
Details
  • Auf: Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf
  • Grenze: ₹1.5M/Jahr ≈ $16k

Eine ansässige natürliche Person, die in Indien „not ordinarily resident“ ist, wird auf Einkünfte besteuert, die in Indien bezogen werden oder entstehen, und auf Einkünfte aus ausländischen Quellen nur, wenn sie aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf stammen.

Besteuert wird

Einkünfte, die in Indien bezogen werden oder entstehen, sowie Einkünfte aus ausländischen Quellen aus einem in Indien kontrollierten Geschäft oder einem in Indien gegründeten Beruf.

Für wen es gilt

  • Im Steuerjahr in Indien ansässig, aber in neun der zehn vorangegangenen Jahre nicht ansässig, oder in den sieben vorangegangenen Jahren höchstens 729 Tage in Indien anwesend.
  • Indische Staatsangehörige oder Personen indischer Herkunft, die Indien für 120 bis 181 Tage besuchen und Einkünfte aus indischen Quellen von über INR 15 (≈ $0) Lakh haben, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
  • Indische Staatsangehörige, die als ansässig gelten, weil ihre indischen Einkünfte INR 15 (≈ $0) Lakh übersteigen und sie in keinem anderen Land steuerpflichtig sind, gelten als nicht gewöhnlich ansässig.
  • Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. April 2026 beginnen, gilt die Regel nach Abschnitt 6(13) und Abschnitt 5 des Income-tax Act 2025; die Kriterien entsprechen dem Gesetz von 1961.

Ausschlüsse

  • Gewöhnlich ansässige Personen (mehr als 729 Tage in den vorangegangenen sieben Jahren und ansässig in mindestens zwei der vorangegangenen zehn Jahre) werden auf ihr Welteinkommen besteuert.

Grenzen

  • INR 1,500,000 im Jahr (≈ $15,600) · Einkünfte aus indischen Quellen (nicht aus ausländischen Quellen), oberhalb derer ein Staatsangehöriger, der nirgendwo sonst besteuert wird, als RNOR ansässig gilt

Tage im Land

  • Mehr als 729 Tage in vorangegangene sieben Steuerjahre · Anwesenheit von mehr als 729 Tagen (zusammen mit Ansässigkeit in zwei der zehn vorangegangenen Jahre) macht eine Person gewöhnlich ansässig; 729 Tage oder weniger ergeben den RNOR-Status.

Steuerliche Ansässigkeit

Der RNOR-Status wird jährlich bestimmt; die Prüfungen blicken auf Jahre zurück, die dem Gesetz von 1961 unterliegen.

Visa

Der Visumstyp ist unerheblich; der Status hängt von Aufenthaltstagen und früherer Ansässigkeit ab.

Weitere Steuern

Goods and Services Tax, Zuschlag und Cess gelten gesondert.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

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Am 2026-10-12 anhand von 5 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

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  1. Visa-free regime: citizens of Nepal and Bhutan · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-10
  2. Registration requirements for foreign nationals · Bureau of Immigration, Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-10
  3. The Immigration and Foreigners (Exemption) Order, 2025 · Ministry of Home Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-12
  4. Treaty of Peace and Friendship between India and Nepal, 1950 (UN Treaty Series No. 1302) · United Nations Treaty Series · geprüft am 2026-10-10
  5. India-Nepal bilateral brief · Ministry of External Affairs, Government of India · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-11. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.