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Guatemala · Arbeit

Guatemala Forscheraufenthalt

Erster Aufenthalt: 5 J.

Temporary residence — intellectuals, researchers and scientists

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Forscheraufenthalt ist eine Route (arbeit) für Guatemala. Am 2026-10-12 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Behördengebühren
$25 · $200
Erster Aufenthalt
5 J.
Behördengebühren$25 · $200
  • $25Bei Einreichung der Akte gezahlte Antragsgebühr (Acuerdo IGM-039-2025).
  • $200Statusgebühr: 1 Jahr US$200, 2 Jahre US$300, 3 bis 5 Jahre US$500.
VerlängerungVerlängerbar

Sie können den befristeten Aufenthalt um weitere Zeiträume von 1 bis 5 Jahren verlängern. Die Verlängerung vor Ablauf einreichen, sonst müssen Sie einen neuen Aufenthalt beantragen.

Instituto Guatemalteco de Migración

DaueraufenthaltNach 5 Jahre Aufenthalt

Nach 5 ununterbrochenen Jahren befristeten Aufenthalts können Sie den Daueraufenthalt beantragen. Mittelamerikaner können nach 1 Jahr beantragen.

Instituto Guatemalteco de Migración

EinbürgerungAllgemeine Regel: 5 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigter

Die Einbürgerung kann nach 5 ununterbrochenen Jahren als Daueraufenthaltsberechtigter beantragt werden (für Mittelamerikaner auf diesem Weg nicht möglich).

Instituto Guatemalteco de Migración

Wo zu beantragenWo zu beantragen

Die Antragsakte wird persönlich bei der Ausländerabteilung (Subdirección de Extranjería) des Guatemaltekischen Migrationsinstituts eingereicht.

Instituto Guatemalteco de Migración

Was nachzuweisen und zu zahlen ist2

  • Eine Gebühr von $25 · Bei Einreichung der Akte gezahlte Antragsgebühr (Acuerdo IGM-039-2025).
  • Eine Gebühr von $200 · Statusgebühr: 1 Jahr US$200, 2 Jahre US$300, 3 bis 5 Jahre US$500.

Unterlagen4

  • Ein gültiger Reisepass mit legalisierter Kopie und dem letzten Einreisestempel ist erforderlich.
  • Ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland oder den letzten zwei Jahren Aufenthalt (6 Monate gültig) ist erforderlich.
  • Ein Migrationsbewegungszeugnis ist erforderlich.
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühr ist erforderlich.

Wie Guatemala die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 5 Jahre, verlängerbar

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in KalenderjahrDie Anwesenheit in Guatemala, ununterbrochen oder nicht, macht eine Person ansässig (Art. 6 Nr. 1 lit. a)
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Territorial

Sonderregelung

Territoriale Einkommensteuer in Guatemala · Steuererleichterung

Alle Steuerregeln für Guatemala Steuerangaben geprüft am

  • Beglaubigte Übersetzung

    Ein gültiger Reisepass mit legalisierter Kopie und dem letzten Einreisestempel ist erforderlich

  • Führungszeugnis und Personenstandsurkunden

    Ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland oder den letzten zwei Jahren Aufenthalt (6 Monate gültig) ist erforderlich

Aus den Anforderungen dieser Route oben übernommen. Maßgeblich ist die Liste der Behörde.

Vollständiger amtlicher Text

Kategorie des befristeten Aufenthalts für Intellektuelle, Forschende und Wissenschaftler, die von Einrichtungen in Guatemala beschäftigt werden, mit eigenem Antragsformular. 1

Was nachzuweisen und zu zahlen ist

  • Eine Gebühr von $25 · Bei Einreichung der Akte gezahlte Antragsgebühr (Acuerdo IGM-039-2025). 1
  • Eine Gebühr von $200 · Statusgebühr: 1 Jahr US$200, 2 Jahre US$300, 3 bis 5 Jahre US$500. 1

Anforderungen

  • Ein gültiger Reisepass mit legalisierter Kopie und dem letzten Einreisestempel ist erforderlich. 1
  • Ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland oder den letzten zwei Jahren Aufenthalt (6 Monate gültig) ist erforderlich. 1
  • Ein Migrationsbewegungszeugnis ist erforderlich. 1
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühr ist erforderlich. 1

Aufenthalt

  • Je nach Genehmigung für 1 bis 5 Jahre erteilt; Verlängerung in Zeiträumen von 1 bis 5 Jahren.
  • Erster Aufenthalt: 12 bis 60 Monate, Entscheidung im Einzelfall.
  • Verlängerbar, nach den zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Bedingungen.

Arbeit

Wissenschaftliche, Forschungs- oder akademische Tätigkeit für die beauftragende Einrichtung in Guatemala.

Geprüft am 2026-10-12 · teilweise bestätigt

Amtliche Quellen

  1. Residencias Temporales (categorías, costos, requisitos) · Instituto Guatemalteco de Migración · geprüft am 2026-10-12
  2. Residencias Permanentes (categorías, costos, requisitos) · Instituto Guatemalteco de Migración · geprüft am 2026-10-10
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Forscheraufenthalt–5 J., verlängerbar–
Arbeitsaufenthalt–5 J., verlängerbar–
Aufenthalt mit Stellenangebot Mexiko–4 J.–
Internationalisierungsvisum M Kolumbien–3 J.–
Genehmigung für Wissenschaftler/Fachkräfte Costa Rica–2 J., verlängerbar–

Wie viel Geld ist für Forscheraufenthalt nötig?

Eine Gebühr von $25. Bei Einreichung der Akte gezahlte Antragsgebühr (Acuerdo IGM-039-2025). Eine Gebühr von $200. Statusgebühr: 1 Jahr US$200, 2 Jahre US$300, 3 bis 5 Jahre US$500.

Wie lange ist der Aufenthalt mit Forscheraufenthalt möglich?

Je nach Genehmigung für 1 bis 5 Jahre erteilt; Verlängerung in Zeiträumen von 1 bis 5 Jahren.

Ist mit Forscheraufenthalt Arbeit erlaubt?

Wissenschaftliche, Forschungs- oder akademische Tätigkeit für die beauftragende Einrichtung in Guatemala.

Führt Forscheraufenthalt zum Daueraufenthalt in Guatemala?

Die Zeit mit Forscheraufenthalt wird für den Daueraufenthalt in Guatemala angerechnet, der nach den Regeln nach 5 Jahre Aufenthalt möglich ist. Die allgemeine Regel für die Einbürgerung lautet 5 Jahre als Daueraufenthaltsberechtigter.

Gibt es für Inhaber von Forscheraufenthalt in Guatemala eine Steuererleichterung?

Territoriale Einkommensteuer in Guatemala (rentas obtenidas en territorio nacional): Der Impuesto Sobre la Renta Guatemalas gilt nur für im Staatsgebiet erzieltes Einkommen (Art. Sie gilt unabhängig vom Visum und hat eigene Bedingungen.

Sonderregelung

Territoriale Einkommensteuer in Guatemala (rentas obtenidas en territorio nacional)

Steuererleichterung

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Territorial
Details
  • Wer: Gilt für Ansässige und Nicht-Ansässige gleichermaßen
  • Grenze: GTQ 300k/Jahr ≈ $39k

Der Impuesto Sobre la Renta Guatemalas gilt nur für im Staatsgebiet erzieltes Einkommen (Art. 3, Decreto 10-2012), unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Empfängers; Einkommen aus guatemaltekischer Quelle wird in Art. 4 definiert.

Besteuert wird

Im guatemaltekischen Staatsgebiet erzieltes Einkommen nach Kategorie (Gewinntätigkeiten, Erwerbseinkommen, Kapitaleinkommen); Erwerbseinkommen von Einzelpersonen wird mit 5% bis Q300,000 des steuerpflichtigen Einkommens und Q15,000 plus 7% auf den Mehrbetrag besteuert (Art. 73 in der 2012 erlassenen Fassung).

Für wen es gilt

  • Gilt für Ansässige und Nicht-Ansässige gleichermaßen; die Quellenregeln in Art. 4 entscheiden, was besteuert wird. Außerhalb Guatemalas erzieltes Einkommen ist nach Art. 3 und 4 kein Einkommen aus guatemaltekischer Quelle.
  • Einzelpersonen sind steuerlich ansässig, wenn sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage aufhalten (Ununterbrochenheit nicht erforderlich) oder wenn der Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen Interessen in Guatemala liegt, es sei denn, sie weisen die steuerliche Ansässigkeit anderswo durch eine Bescheinigung der Steuerbehörde dieses Landes nach (Art. 6).

Ausschlüsse

  • Einkommen aus in Guatemala ausgeübten Tätigkeiten, in Guatemala belegenen Vermögenswerten und Kapitaleinkommen wie Gewinnen aus Anteilen an Einheiten, deren Vermögen guatemaltekische Immobilien sind, stammt aus guatemaltekischer Quelle (Art. 4).
  • Nicht-Ansässige mit Einkommen aus guatemaltekischer Quelle werden nach Titel V des Gesetzes besteuert.

Grenzen

  • GTQ 300,000 im Jahr (≈ $39,200) · Tarif für Erwerbseinkommen: 5% gelten für steuerpflichtiges Einkommen bis Q300,000; darüber Q15,000 plus 7% des Mehrbetrags (Art. 73, Text von 2012)

Tage im Land

  • Mehr als 183 Tage in Kalenderjahr · Die Anwesenheit in Guatemala, ununterbrochen oder nicht, macht eine Person ansässig (Art. 6 Nr. 1 lit. a)

Steuerliche Ansässigkeit

Die steuerliche Ansässigkeit ist nicht an den Einwanderungsstatus gebunden; der alternative Test ist der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen in Guatemala.

Visa

Das Territorialprinzip gilt unabhängig von Visum oder Aufenthaltsgenehmigung.

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-12 anhand von 2 offiziellen Quellen geprüft. Status: teilweise geprüft; die Seite kennzeichnet die Fakten, die eine offizielle Quelle nicht vollständig bestätigt.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Residencias Temporales (categorías, costos, requisitos) · Instituto Guatemalteco de Migración · geprüft am 2026-10-12
  2. Residencias Permanentes (categorías, costos, requisitos) · Instituto Guatemalteco de Migración · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.