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Steuern in Tschechien

Steuerlicher Wohnsitz: Mindestens 183 Tage in Kalenderjahr. Sonderregime für Neuzugezogene: Pauschalbesteuerung für Selbstständige.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Sonderregelung

Pauschalbesteuerung für Selbstständige (paušální daň)

Steuererleichterung

Details
  • Auf: Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit des vorangegangenen Steuerzeitraums, bis zu CZK 2 Millionen (≈ $91,600)
  • Wer: Kein Mehrwertsteuerpflichtiger, Jahreseinkommen bis CZK 2 Millionen (≈ $91,600), keine Einkünfte aus Beschäftigung
  • Grenze: CZK 1M/Jahr ≈ $46k

Eine monatliche Zahlung, die Einkommensteuer sowie Sozial- und Krankenversicherung abdeckt, 2026: CZK 9,984 (≈ $460) (Stufe I), CZK 16,745 (≈ $770) (Stufe II), CZK 27,139 (≈ $1,240) (Stufe III); die Stufe hängt vom Einkommen des Vorjahres bis zu CZK 1 Million (≈ $45,800), 1.5 Millionen oder 2 Millionen ab. 3 4

Besteuert wird

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit des vorangegangenen Steuerzeitraums, bis zu CZK 2 Millionen (≈ $91,600); die Stufe hängt von diesem Einkommen und davon ab, wie viel davon aus Tätigkeiten mit pauschalen Ausgaben von 60% oder 80% stammt.

Für wen es gilt

  • Kein Mehrwertsteuerpflichtiger, Jahreseinkommen bis CZK 2 Millionen (≈ $91,600), keine Einkünfte aus Beschäftigung (außer quellenbesteuerten), nicht in Insolvenz, nicht Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder Komplementär einer Kommanditgesellschaft.
  • Stufe I: Einkommen des Vorjahres bis CZK 1 Million (≈ $45,800) aus beliebiger Tätigkeit; bis CZK 1.5 Millionen (≈ $68,700), wenn mindestens 75% des Einkommens aus Tätigkeiten mit pauschalen Ausgaben von 80% oder 60% stammen; bis CZK 2 Millionen (≈ $91,600), wenn mindestens 75% aus Tätigkeiten mit pauschalen Ausgaben von 80% stammen (Handwerk, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft).
  • Stufe II: bis CZK 1.5 Millionen (≈ $68,700) aus beliebiger Tätigkeit; bis CZK 2 Millionen (≈ $91,600), wenn mindestens 75% des Einkommens aus Tätigkeiten mit pauschalen Ausgaben von 80% oder 60% stammen.
  • Stufe III: bis CZK 2 Millionen (≈ $91,600) aus beliebiger Tätigkeit.
  • Mitteilung des Beitritts an das Finanzamt bis zum 12. Januar für das Jahr (2026).

Grenzen

  • CZK 1,000,000 im Jahr (≈ $45,800) · Einkommensobergrenze der Stufe I für jede Tätigkeit.
  • CZK 1,500,000 im Jahr (≈ $68,700) · Obergrenze der Stufe I, wenn mindestens 75% des Einkommens aus Tätigkeiten mit pauschalen Ausgaben von 80% oder 60% stammen; Obergrenze der Stufe II für jede Tätigkeit.
  • CZK 2,000,000 im Jahr (≈ $91,600) · Gesamte Eintrittsgrenze; Obergrenze der Stufe III; Obergrenze der Stufe I für Tätigkeiten mit pauschalen Ausgaben von 80% (75% des Einkommens); Obergrenze der Stufe II für Tätigkeiten mit pauschalen Ausgaben von 80% oder 60% (75% des Einkommens).
  • CZK 9,984 im Monat (≈ $460) · Zahlung Stufe I 2026: Einkommensteuer CZK100, (≈ $5) Rente CZK6,578, (≈ $300) Krankenversicherung CZK3,306 (≈ $150).
  • CZK 16,745 im Monat (≈ $770) · Zahlung Stufe II 2026: Steuer CZK4,963, (≈ $230) Rente CZK8,191, (≈ $380) Krankenversicherung CZK3,591 (≈ $160).
  • CZK 27,139 im Monat (≈ $1,240) · Zahlung Stufe III 2026: Steuer CZK9,320, (≈ $430) Rente CZK12,527, (≈ $570) Krankenversicherung CZK5,292 (≈ $240).

Steuerliche Ansässigkeit

Erfordert die Versicherung als Selbstständiger im tschechischen Renten- und Krankenversicherungssystem.

Visa

Nutzbar für ausländische Unternehmer, die mit dem Geschäftsvisum oder dem Geschäftstitel eingetragen sind.

Weitere Steuern

Die Pauschalzahlung ersetzt die Vorauszahlungen für Einkommensteuer sowie Sozial- und Krankenversicherung; Mehrwertsteuerpflichtige können nicht beitreten.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Allgemeine Regeln

Einkommensteuer natürlicher Personen für Ansässige: 15% / 23% (allgemein)

15% Steuer

Details
  • Auf: Welteinkommen steuerlich Ansässiger
  • Grenze: CZK 147k/Monat ≈ $6,730

15% auf die Steuerbemessungsgrundlage bis zum 36-Fachen des Durchschnittslohns; 23% auf den darüber liegenden Teil (Jahresgrenze 2026 CZK (≈ $93) 1,762,812, das 36-Fache des Durchschnittslohns 2026 von CZK 48,967 (≈ $2,240)). Arbeitgebervorauszahlungen für 2026: 15% bis zu einer monatlichen Bemessungsgrundlage von CZK 146,901, (≈ $6,730) darüber 23%. 1 2

Besteuert wird

Welteinkommen steuerlich Ansässiger; bei Nichtansässigen nur Einkünfte aus tschechischen Quellen.

Für wen es gilt

  • Steuerlich Ansässige werden mit Einkünften aus tschechischen und ausländischen Quellen besteuert, sofern ein Abkommen nichts anderes vorsieht.

Grenzen

  • CZK 146,901 im Monat (≈ $6,730) · Monatliche Bemessungsgrundlage für Vorauszahlungen 2026 (das 3-Fache des Durchschnittslohns von CZK 48,967 (≈ $2,240)): bis dahin 15%, auf den Überschuss 23%.
  • CZK 1,762,812 im Jahr (≈ $80,800) · Das 36-Fache des Durchschnittslohns 2026 von CZK 48,967, (≈ $2,240) die Jahresgrenze für das Steuerjahr 2026: bis dahin 15%, darüber 23%.

Steuerliche Ansässigkeit

Ansässige haben eine weltweite Steuerpflicht;.

Visa

Unabhängig vom Aufenthaltstitel.

Weitere Steuern

Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge fallen gesondert an.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Allgemeine Regeln

Allgemeine Besteuerung steuerlich Ansässiger mit dem Welteinkommen

Welteinkommen

Details
  • Auf: Welteinkommen in Tschechien steuerlich Ansässiger
  • Wer: Ansässigkeit: eine ständige Wohnung, die der Person jederzeit zur Verfügung steht, aus Umständen, die die Absicht eines dauerhaften Aufenthalts zeigen (Section 2(4) Einkommensteuergesetz)

In Tschechien steuerlich Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert, Nichtansässige nur mit Einkünften aus tschechischen Quellen; die Ansässigkeit entsteht durch eine ständige Wohnung (bydliste) oder einen gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr. 5

Besteuert wird

Welteinkommen in Tschechien steuerlich Ansässiger; bei Nichtansässigen nur Einkünfte aus tschechischen Quellen.

Für wen es gilt

  • Ansässigkeit: eine ständige Wohnung, die der Person jederzeit zur Verfügung steht, aus Umständen, die die Absicht eines dauerhaften Aufenthalts zeigen (Section 2(4) Einkommensteuergesetz); im Eigentum oder gemietet, in einigen Fällen auch ein Hotel oder eine Plattformunterkunft (zum Beispiel ein ausländischer Beschäftigter mit Arbeitsvertrag).
  • Gewöhnlicher Aufenthalt: mindestens 183 Tage im Kalenderjahr, jeder angefangene Tag zählt; das Datum eines Aufenthaltstitels ist unerheblich.

Tage im Land

  • Mindestens 183 Tage in Kalenderjahr · Ein Aufenthalt in der Tschechischen Republik von mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr macht die Person steuerlich ansässig.

Steuerliche Ansässigkeit

Die Tie-Breaker-Regeln von Doppelbesteuerungsabkommen können die tschechische Ansässigkeit überlagern; die Sätze von 15%/23% stehen unter „Personal income tax for residents: 15% / 23%“.

Visa

Unabhängig vom Aufenthaltstitel.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Wann wird man in Tschechien steuerlich ansässig?

Mindestens 183 Tage in Kalenderjahr (Ein Aufenthalt in der Tschechischen Republik von mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr macht die Person steuerlich ansässig). Ansässige haben eine weltweite Steuerpflicht;.

Für wen gilt Pauschalbesteuerung für Selbstständige?

Kein Mehrwertsteuerpflichtiger, Jahreseinkommen bis CZK 2 Millionen (≈ $91,600), keine Einkünfte aus Beschäftigung (außer quellenbesteuerten), nicht in Insolvenz, nicht Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder Komplementär einer Kommanditgesellschaft. Nutzbar für ausländische Unternehmer, die mit dem Geschäftsvisum oder dem Geschäftstitel eingetragen sind.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

Quellen (5)

Amtliche Quellen

  1. Employees and employers – general information (rates for 2026 advances, 2025 return) · Financial Administration of Czechia · geprüft am 2026-10-10
  2. Description of the tax system · Financial Administration of Czechia · geprüft am 2026-10-10
  3. Paušální daň 2026: novinky a termíny (flat-rate tax for the self-employed) · Financial Administration of Czechia · geprüft am 2026-10-10
  4. Information on the flat-rate tax regime for 2025 and 2026 (bands and entry conditions) · Financial Administration of the Czech Republic · geprüft am 2026-10-11
  5. Methodological information on tax residence of natural persons (GFR, 2026) · General Financial Directorate, Financial Administration of the Czech Republic · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026