Regeländerung · 1. Januar 2026
Das Finanzgesetz 2026 (Gesetz 2025-17, Artikel 88) hat die frühere Vermögensteuer durch eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen ersetzt: 0.5% zwischen TND 3 Millionen und TND 5 Millionen und 1% über TND 5 Millionen, für Vermögen in Tunesien und für steuerlich Ansässige auch für Vermögen im Ausland
Das Finanzgesetz 2026 (Gesetz 2025-17, Artikel 88) hat die frühere Vermögensteuer durch eine jährliche Steuer auf das Nettovermögen ersetzt: 0.5% zwischen TND 3 Millionen und TND 5 Millionen und 1% über TND 5 Millionen, für Vermögen in Tunesien und für steuerlich Ansässige auch für Vermögen im Ausland. Die Hauptwohnung und Bankeinlagen sind ausgenommen.
- In Kraft ab
- 1. Januar 2026
- Amtliche Bekanntmachung
- 12. Dezember 2025
- Erfasst
- 12. Oktober 2026
- Betrifft
- Einkommensteuer 0-40%
- Offizielle Quelle
- Journal Officiel de la République Tunisienne
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