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Regeländerung · 1. Januar 2026

Italien: Die jährliche Ersatzsteuer auf ausländische Einkünfte für neu zugezogene Personen stieg von EUR 200,000 auf EUR 300,000 und je Familienmitglied von EUR 25,000 auf EUR 50,000, für Personen, die ihre steuerliche Ansässigkeit ab dem 1

Die jährliche Ersatzsteuer auf ausländische Einkünfte für neu zugezogene Personen stieg von EUR 200,000 auf EUR 300,000 und je Familienmitglied von EUR 25,000 auf EUR 50,000, für Personen, die ihre steuerliche Ansässigkeit ab dem 1. Januar 2026 nach Italien verlegen (Haushaltsgesetz 2026, Gesetz 199/2025 Art. 1 Abs. 25-26).

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