Regeländerung · 20. August 2021
Deutschland: Seit dem 20
Seit dem 20. August 2021 können Kinder und Nachkommen, die von früheren geschlechtsdiskriminierenden Staatsangehörigkeitsregeln betroffen sind, nach § 5 StAG durch Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
- In Kraft ab
- 20. August 2021
- Erfasst
- 11. Oktober 2026
- Offizielle Quelle
- Bundesverwaltungsamt