Settle AnywhereWohin könnte ich?
DE

Usbekistan · Arbeit

Usbekistan Akademisches Visum A-3

Erster Aufenthalt: 2 J.

A-3 Academic Entry Visa

Erstmals am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Akademisches Visum A-3 ist eine Route (arbeit) für Usbekistan. Am 2026-10-11 anhand der amtlichen Quelle geprüft.

Bearbeitung
4 Tage (Arbeitstage)
Erster Aufenthalt
2 J.
Bearbeitung4 Tage (Arbeitstage)

Das Außenministerium prüft Einladungsanträge innerhalb von 4 Arbeitstagen.

Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Uzbekistan

Wo zu beantragenAus dem Ausland

Das Visum wird bei einer usbekischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland auf Grundlage einer vom Außenministerium bestätigten Einladung erteilt.

Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Uzbekistan

Vor dem Antrag zu prüfen.

  • Der Antrag wird von außerhalb von Usbekistan gestellt, nicht nach der Einreise
  • Erfordert ein Stellenangebot eines Arbeitgebers in Usbekistan

Wer beantragen kann1

  • Das Visum A-3 ist für ausländische Personen, die in Usbekistan wissenschaftliche Forschung betreiben oder kurzzeitige Gastvorlesungen halten.

Unterlagen2

  • Der Reisepass muss mindestens 3 Monate länger gültig sein als das Visum.
  • Zwei ausgefüllte Visumantragsformulare und zwei Farbfotos im Format 35x45 mm werden eingereicht.

Schritte3

  1. Die Akademie der Wissenschaften, eine Forschungsorganisation, eine Hochschuleinrichtung, ein Ministerium oder eine Behörde stellt den Antrag.
  2. Das Visum wird bei einem usbekischen Konsulat im Ausland auf Grundlage einer Visabestätigung des Außenministeriums erteilt.
  3. Das Außenministerium prüft schriftliche Anträge innerhalb von 4 Arbeitstagen.

Nach der Ankunft2

  • Das Visum wird für 3 Monate bis 2 Jahre erteilt.
  • Ausländische Staatsangehörige müssen ihren Aufenthaltsort innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft anmelden, ohne Sonn- und Feiertage mitzuzählen.

Wie Usbekistan die steuerliche Ansässigkeit bestimmt und Einkünfte aus ausländischen Quellen behandelt, nach den Steuerangaben.

Aufenthalt auf dieser Route

Zunächst bis zu 2 Jahre

Steuerliche Ansässigkeit
  • Mehr als 183 Tage in jeder zusammenhängende 12-Monats-Zeitraum, in dem der Steuerzeitraum beginnt oder endetSteuerlich ansässig in Usbekistan
Einkünfte aus ausländischen Quellen

Das für 2026 geltende Steuergesetzbuch enthält keinen gesonderten Einkommensteuersatz von 6% für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte; 6% erscheinen nur für Frachteinkommen nicht ansässiger Personen.

Alle Steuerregeln für Usbekistan Steuerangaben geprüft am

Vollständiger amtlicher Text

Befristetes Visum für Forschende, die wissenschaftliches Material sammeln, und für Gastdozierende. 1

Anforderungen

  • Das Visum A-3 ist für ausländische Personen, die in Usbekistan wissenschaftliche Forschung betreiben oder kurzzeitige Gastvorlesungen halten. 1
  • Der Reisepass muss mindestens 3 Monate länger gültig sein als das Visum. 1
  • Zwei ausgefüllte Visumantragsformulare und zwei Farbfotos im Format 35x45 mm werden eingereicht. 1
  • Die Akademie der Wissenschaften, eine Forschungsorganisation, eine Hochschuleinrichtung, ein Ministerium oder eine Behörde stellt den Antrag. 1
  • Das Visum wird bei einem usbekischen Konsulat im Ausland auf Grundlage einer Visabestätigung des Außenministeriums erteilt. 1
  • Das Außenministerium prüft schriftliche Anträge innerhalb von 4 Arbeitstagen. 1
  • Das Visum wird für 3 Monate bis 2 Jahre erteilt. 1
  • Ausländische Staatsangehörige müssen ihren Aufenthaltsort innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft anmelden, ohne Sonn- und Feiertage mitzuzählen. 2

Aufenthalt

  • Von 3 Monaten bis 2 Jahren.
  • Erster Aufenthalt: 3 bis 24 Monate, Entscheidung im Einzelfall.

Arbeit

Zweck Forschung und Lehre.

Geprüft am 2026-10-11

Amtliche Quellen

  1. Visa to the Republic of Uzbekistan (consular fees and list of entry, exit and transit visa categories) · Ministry of Foreign Affairs of Uzbekistan (gov.uz) · geprüft am 2026-10-12
  2. Public services for foreign citizens · Unified Interactive Public Services Portal (my.gov.uz) · geprüft am 2026-10-10
  3. Visa of the Republic of Uzbekistan: visa-free regime and visa types · Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Uzbekistan · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2025-11-27
RouteNötiges GeldAufenthaltArbeit
Akademisches Visum A-3–2 J.–
Lehrervisum A-2–1 J., verlängerbar–
IT Visa · SpezialistVerlangt Einkommen von $30k+ im Jahr3 J., verlängerbar–
Arbeitsvisum (Is)–––
LTR · Highly Skilled ThailandVerlangt Einkommen von $80k+ im Jahr5 J., verlängerbar–

Wie lange ist der Aufenthalt mit Akademisches Visum A-3 möglich?

Von 3 Monaten bis 2 Jahren.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Akademisches Visum A-3?

Das Außenministerium prüft Einladungsanträge innerhalb von 4 Arbeitstagen.

Ist mit Akademisches Visum A-3 Arbeit erlaubt?

Zweck Forschung und Lehre.

Wie werden Inhaber von Akademisches Visum A-3 in Usbekistan besteuert?

In unseren Daten gibt es kein Sonderregime, das an Akademisches Visum A-3 gebunden ist. Es gelten die Standardregeln: Personen, die sich in einem beliebigen zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraum, in dem der Steuerzeitraum beginnt oder endet, mehr als 183 Kalendertage in Usbekistan aufhalten, sind steuerlich ansässig und werden mit einem Pauschalsatz von 12% besteuert (5% auf Dividenden und Zinsen). Das für 2026 geltende Steuergesetzbuch enthält keinen gesonderten Einkommensteuersatz von 6% für hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte; 6% erscheinen nur für Frachteinkommen nicht ansässiger Personen.

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

KI zu dieser Route fragen AI

Ein KI-Assistent antwortet anhand der veröffentlichten Angaben auf dieser Seite und nennt sie als Quelle. Er kann nicht beurteilen, ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen. Bitte keine persönlichen Daten angeben.

Am 2026-10-11 anhand von 3 offiziellen Quellen geprüft. Status: anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Jede Angabe auf dieser Seite stammt aus der offiziellen Quelle, auf die sie verlinkt. Der Datensatz wurde anhand dieser Quellen recherchiert und anschließend gesondert geprüft, mit besonderem Augenmerk auf Inkrafttretensdaten und Änderungen. Wo eine Quelle etwas nicht angibt, lässt die Seite es weg.

  1. Visa to the Republic of Uzbekistan (consular fees and list of entry, exit and transit visa categories) · Ministry of Foreign Affairs of Uzbekistan (gov.uz) · geprüft am 2026-10-12
  2. Public services for foreign citizens · Unified Interactive Public Services Portal (my.gov.uz) · geprüft am 2026-10-10
  3. Visa of the Republic of Uzbekistan: visa-free regime and visa types · Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Uzbekistan · geprüft am 2026-10-10

Verfolgt seit 2026-10-10. Regeländerungen und Korrekturen sind auf der Änderungsseite aufgeführt, und die Methodikseite erklärt, wie Fakten geprüft werden. Etwas Veraltetes gefunden? Schreiben Sie an contact@stayglobe.app mit einem Link zur offiziellen Quelle.