Steuern in Saudi-Arabien
Steuerlicher Wohnsitz: Mindestens 30 Tage in Zakat-Jahr. Auslandseinkünfte von Ansässigen: Quellen-/Zakat-Umfang. In unseren Daten gibt es kein Sonderregime für Neuzugezogene.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Steuerlicher Wohnsitz
- Mindestens 30 Tage in Zakat-Jahr · Natürliche Person mit ständigem Wohnsitz im Königreich, mindestens 30 Tage physisch anwesend, aufeinanderfolgend oder insgesamt.
- Mindestens 183 Tage in Zakat-Jahr · Natürliche Person ohne ständigen Wohnsitz im Königreich, mindestens 183 Tage physisch anwesend, aufeinanderfolgend oder insgesamt.
- Die Ansässigkeit wird je Zakat-Jahr beurteilt. Quellensteuersätze: Verwaltungsgebühren 20%, Lizenzgebühren 15%, Dividenden 5%, Mieten 5%, Darlehensentgelte 5%, Versicherung 5%, technische und Beratungsleistungen 5%, Flugtickets oder Fracht 5%, internationale Telekommunikation 5%, Landtransport 15%, sonstige Zahlungen 15%.
- Eine natürliche Person ist ansässig mit einem ständigen Wohnsitz und 30 Tagen im Zakat-Jahr oder mit 183 Tagen ohne ständigen Wohnsitz.
Standardregeln und Auslandseinkünfte
Allgemeine Regeln
Geltungsbereich des Einkommensteuergesetzes, Test der Ansässigkeit natürlicher Personen und Quellensteuersätze
Details
- Auf: Anteil nicht saudischer Gesellschafter am Einkommen ansässiger Gesellschaften
Die saudische Einkommensteuer gilt für nicht saudische Anteile an ansässigen Kapitalgesellschaften und für Nicht-Ansässige mit einer Betriebsstätte oder Einkünften aus saudischen Quellen. Zahlungen an Nicht-Ansässige unterliegen je nach Einkommensart einer Quellensteuer von 5% bis 20%. Eine natürliche Person ist ansässig mit einer ständigen Wohnung und 30 Tagen oder 183 Tagen im Zakat-Jahr. 1 2 3
Besteuert wird
Anteil nicht saudischer Gesellschafter am Einkommen ansässiger Gesellschaften; saudische Einkünfte Nicht-Ansässiger; Zahlungen an Nicht-Ansässige (Quellensteuer).
Für wen es gilt
- Test der Ansässigkeit natürlicher Personen: ständiger Wohnsitz im Königreich plus mindestens 30 Tage im Zakat-Jahr oder, ohne ständigen Wohnsitz, mindestens 183 Tage im Zakat-Jahr (Durchführungsbestimmungen zur Zakat-Erhebung).
Ausschlüsse
- Das Eröffnen von Bankkonten und der Handel mit börsennotierten saudischen Aktien durch eine ansässige natürliche Person sind keine steuerpflichtige Tätigkeit.
Tage im Land
- Mindestens 30 Tage in Zakat-Jahr · Natürliche Person mit ständigem Wohnsitz im Königreich, mindestens 30 Tage physisch anwesend, aufeinanderfolgend oder insgesamt.
- Mindestens 183 Tage in Zakat-Jahr · Natürliche Person ohne ständigen Wohnsitz im Königreich, mindestens 183 Tage physisch anwesend, aufeinanderfolgend oder insgesamt.
Steuerliche Ansässigkeit
Die Ansässigkeit wird je Zakat-Jahr beurteilt. Quellensteuersätze: Verwaltungsgebühren 20%, Lizenzgebühren 15%, Dividenden 5%, Mieten 5%, Darlehensentgelte 5%, Versicherung 5%, technische und Beratungsleistungen 5%, Flugtickets oder Fracht 5%, internationale Telekommunikation 5%, Landtransport 15%, sonstige Zahlungen 15%.
Visa
Der Premium-Aufenthalt bestimmt für sich allein den steuerlichen Status nicht.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Allgemeine Regeln
Saudi-Arabien: Geltungsbereich des Einkommensteuergesetzes für Einzelpersonen; Zakat für saudische/GCC-Staatsangehörige
Quellen-/Zakat-Umfang
Details
Die Einkommensteuer gilt für Anteile nicht saudischer Gesellschafter an ansässigen Kapitalgesellschaften und für Nicht-Ansässige mit einer Betriebsstätte oder Einkünften aus saudischen Quellen; ansässige saudische und GCC-Staatsangehörige, die eine Tätigkeit ausüben, unterliegen stattdessen der Zakat. 1 4 5 3
Besteuert wird
Einkommensteuer: Anteile nicht saudischer Gesellschafter am Gewinn ansässiger Kapitalgesellschaften und Einkünfte Nicht-Ansässiger aus saudischen Quellen (durch Quellensteuer oder Betriebsstätte); die steuerpflichtige Tätigkeit umfasst gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche, Dienstleistungs-, Bank-, Versicherungs-, Investitions-, Vermietungs- und freiberufliche Tätigkeit.
Für wen es gilt
- Ansässige saudische natürliche Personen und gleich behandelte GCC-Staatsangehörige, die eine Tätigkeit ausüben, unterliegen der Zakat-Erhebung statt der Einkommensteuer (ZATCA-FAQ zur Zakat).
Ausschlüsse
- Das Eröffnen von Bankkonten und der Handel mit Aktien von am saudischen Kapitalmarkt notierten Unternehmen durch eine ansässige natürliche Person sind nach dem Gesetz keine steuerpflichtige Tätigkeit (Seite der ZATCA zur Einkommensteuer).
- Die Quellensteuer auf Zahlungen an Nicht-Ansässige reicht von 5% auf Dividenden, Mieten, Darlehensentgelte und Versicherung bis zu 15% auf Lizenzgebühren und 20% auf Verwaltungsgebühren (Leitfaden der ZATCA zur Quellensteuer).
Steuerliche Ansässigkeit
Eine natürliche Person ist ansässig mit einem ständigen Wohnsitz und 30 Tagen im Zakat-Jahr oder mit 183 Tagen ohne ständigen Wohnsitz.
Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
Häufige Fragen
Wann wird man in Saudi-Arabien steuerlich ansässig?
Mindestens 30 Tage in Zakat-Jahr (Natürliche Person mit ständigem Wohnsitz im Königreich, mindestens 30 Tage physisch anwesend, aufeinanderfolgend oder insgesamt); Mindestens 183 Tage in Zakat-Jahr (Natürliche Person ohne ständigen Wohnsitz im Königreich, mindestens 183 Tage physisch anwesend, aufeinanderfolgend oder insgesamt). Die Ansässigkeit wird je Zakat-Jahr beurteilt.
Werden Auslandseinkünfte in Saudi-Arabien besteuert?
Quellen-/Zakat-Umfang. Die Einkommensteuer gilt für Anteile nicht saudischer Gesellschafter an ansässigen Kapitalgesellschaften und für Nicht-Ansässige mit einer Betriebsstätte oder Einkünften aus saudischen Quellen; ansässige saudische und GCC-Staatsangehörige, die eine Tätigkeit ausüben, unterliegen stattdessen der Zakat.
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Quellen (5)
Amtliche Quellen
- Income Tax (scope of the Income Tax Law) · Zakat, Tax and Customs Authority · geprüft am 2026-10-11
- General Guideline for Withholding Tax under the Income Tax Law and its Implementing Regulations · Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA) · geprüft am 2026-10-11
- Implementing Regulations for Zakat Collection 1445H (2024) · Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA) · geprüft am 2026-10-11
- General Guideline for Withholding Tax under the Income Tax Law and its Implementing Regulations · Zakat, Tax and Customs Authority · geprüft am 2026-10-10
- Zakat FAQs guideline (persons subject to Zakat collection) · Zakat, Tax and Customs Authority · geprüft am 2026-10-11