Steuern in Laos
Steuerlicher Wohnsitz: Mehr als 183 Tage in im Jahr, zusammenhängend oder nicht. 2 Sonderregime für Neuzugezogene: Gewinnsteuerbefreiung für geförderte Investitionen und Steueranreiz auf die persönliche Einkommensteuer für Fachkräfte in geförderten Sektoren.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Steuerlicher Wohnsitz
- Mehr als 183 Tage in im Jahr, zusammenhängend oder nicht · Ausländische Staatsangehörige, die in Laos arbeiten, aber im Ausland bezahlt werden, unterliegen der laotischen Einkommensteuer (Law on Income Tax, Artikel 32).
- Mit Domizil ansässige Personen werden auf in Laos und im Ausland erzielte Einkünfte besteuert, vorbehaltlich von Doppelbesteuerungsabkommen; ausländische Staatsangehörige werden auf in Laos erzielte Einkünfte und auf im Ausland gezahltes Gehalt besteuert, nachdem sie sich im Jahr mehr als 183 Tage dort aufgehalten haben.
Sonderregime für Neuzugezogene
Sonderregelung
Gewinnsteuerbefreiung für geförderte Investitionen
Steuererleichterung
Details
- Auf: Gewinn des Investitionsunternehmens (Körperschaftsteuer)
Geförderte Investitionen in Zone 1 genießen eine Gewinnsteuerbefreiung von bis zu 10 Jahren, in Zone 2 von bis zu 4 Jahren, mit zusätzlichen Jahren für aufgeführte geförderte Sektoren, beginnend mit dem Jahr, in dem Umsätze erzielt werden. 1
Besteuert wird
Gewinn des Investitionsunternehmens (Körperschaftsteuer).
Für wen es gilt
- Investition in einen geförderten Sektor oder eine Zone nach den Artikeln 9 und 10 des Law on Investment Promotion.
Ausschlüsse
- Nach Ende der Befreiung gilt das Law on Income Tax.
Steuerliche Ansässigkeit
Gilt für das Unternehmen; die Zonen werden alle fünf Jahre neu bewertet.
Visa
Unabhängig vom Investorenvisum.
Weitere Steuern
Mehrwertsteueranreize richten sich nach dem Law on Value-Added Tax; Zollbefreiungen für qualifizierte Ausrüstung und Vorprodukte.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Sonderregelung
Steueranreiz auf die persönliche Einkommensteuer für Fachkräfte in geförderten Sektoren
5% Steuer
Details
- Auf: Erwerbseinkommen förderberechtigter Fachkräfte in geförderten Sektoren
- Wer: Fachkraft, die in einem geförderten Sektor nach dem Law on Investment Promotion arbeitet
Fachkräfte, die in geförderten Sektoren arbeiten, erhalten einen persönlichen Einkommensteueranreiz mit einem Satz von 5%. 1
Besteuert wird
Erwerbseinkommen förderberechtigter Fachkräfte in geförderten Sektoren.
Für wen es gilt
- Fachkraft, die in einem geförderten Sektor nach dem Law on Investment Promotion arbeitet; die Fachkräfte und ihre Berechtigung sind in einer gesonderten Verordnung festgelegt.
Visa
Nicht an ein bestimmtes Visum gebunden.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Standardregeln und Auslandseinkünfte
Allgemeine Regeln
Laotische Einkommensteuer für Privatpersonen: progressiv 0-25% auf das monatliche Erwerbseinkommen (Law on Income Tax Nr. 88/NA)
Progressive Sätze
Details
- Wer: Ausländische Staatsangehörige, die zum Arbeiten nach Laos kommen und dort Einkommen erzielen, zahlen dort Einkommensteuer
- Grenze: LAK 2.5M/Monat ≈ $110
Monatliches Erwerbseinkommen bis LAK 2,500,000 (≈ $110) wird mit 0% besteuert, darüber mit progressiven Sätzen von 5% bis 25%. Das Einkommen ausländischer Staatsangehöriger, die in Laos arbeiten, wird in Laos besteuert; aus dem Ausland bezahlte ausländische Staatsangehörige werden in Laos besteuert, sobald sie sich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhalten. 2 1 3
Besteuert wird
Monatliches Erwerbseinkommen (Gehalt, Lohn, Überstunden, Zulagen, Boni und andere Leistungen). Monatliche Skala in LAK: bis 2,500,000 0%; über 2,500,000 bis 5,000,000 5%; über 5,000,000 bis 15,000,000 10%; über 15,000,000 bis 25,000,000 15%; über 25,000,000 bis 65,000,000 20%; über 65,000,000 25%. Die Stufengrenzen werden an den von der Regierung festgelegten Mindestlohn angepasst. Der höchste Grenzsteuersatz wird als ratePercent angezeigt.
Für wen es gilt
- Ausländische Staatsangehörige, die zum Arbeiten nach Laos kommen und dort Einkommen erzielen, zahlen dort Einkommensteuer.
- Ausländische Staatsangehörige, die in Laos arbeiten, aber im Ausland bezahlt werden, zahlen in Laos Einkommensteuer, wenn sie sich im Jahr insgesamt, ob zusammenhängend oder nicht, mehr als 183 Tage in Laos aufhalten, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen greift.
- Mit Domizil in Laos ansässige Personen, die im Ausland arbeiten und Einkommen erzielen, zahlen in Laos Einkommensteuer, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen greift.
- Beginn: Artikel 74 des Gesetzes setzt den 1. September 2025 als Beginn fest, sobald es verkündet und im Amtsblatt veröffentlicht ist. Das Verkündungsdekret ist auf den 6. August 2025 datiert; das Veröffentlichungsdatum im Amtsblatt konnte am 12. Oktober 2026 auf keiner amtlichen Seite bestätigt werden. Das Gesetz ersetzt das Gesetz Nr. 67/NA vom 18. Juni 2019.
Ausschlüsse
- Gehalt und andere Einkünfte bis zum von der Regierung festgelegten Mindestlohn sind von der Einkommensteuer befreit.
- Nicht-Ansässige (Personen ohne Domizil in Laos) werden nach Artikel 48 besteuert: mit der progressiven Skala von 0-25% auf Gehalt und ähnliche Einkünfte, mit 10% auf Honorare von Geschäftsführern und Künstlern, Dividenden, Zinsen, Miete, Provisionen und Beratungshonorare, mit 5% auf Lehre, Forschung und Lizenzgebühren.
Grenzen
- LAK 2,500,000 im Monat (≈ $110) · Monatliches Einkommen, das mit 0% besteuert wird
- LAK 5,000,000 im Monat (≈ $230) · Die 5%-Stufe endet; 10% gilt bis LAK 15,000,000 (≈ $680)
- LAK 15,000,000 im Monat (≈ $680) · Die 10%-Stufe endet; 15% gilt bis LAK 25,000,000 (≈ $1,130)
- LAK 25,000,000 im Monat (≈ $1,130) · Die 15%-Stufe endet; 20% gilt bis LAK 65,000,000 (≈ $2,930)
- LAK 65,000,000 im Monat (≈ $2,930) · 25% gilt für monatliches Einkommen über diesem Betrag
Tage im Land
- Mehr als 183 Tage in im Jahr, zusammenhängend oder nicht · Ausländische Staatsangehörige, die in Laos arbeiten, aber im Ausland bezahlt werden, unterliegen der laotischen Einkommensteuer (Law on Income Tax, Artikel 32).
Steuerliche Ansässigkeit
Mit Domizil ansässige Personen werden auf in Laos und im Ausland erzielte Einkünfte besteuert, vorbehaltlich von Doppelbesteuerungsabkommen; ausländische Staatsangehörige werden auf in Laos erzielte Einkünfte und auf im Ausland gezahltes Gehalt besteuert, nachdem sie sich im Jahr mehr als 183 Tage dort aufgehalten haben.
Visa
Die Steuer folgt dem Beschäftigungseinkommen und der Anwesenheit, nicht der Visakategorie; Spezialisten in geförderten Sektoren können für den Satz von 5% in Betracht kommen (siehe „Personal income tax incentive for specialists in promoted sectors“).
Weitere Steuern
Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gelten gesondert.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und andere Steuern
- Mehrwertsteueranreize richten sich nach dem Law on Value-Added Tax; Zollbefreiungen für qualifizierte Ausrüstung und Vorprodukte.
- Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gelten gesondert.
Häufige Fragen
Wann wird man in Laos steuerlich ansässig?
Mehr als 183 Tage in im Jahr, zusammenhängend oder nicht (Ausländische Staatsangehörige, die in Laos arbeiten, aber im Ausland bezahlt werden, unterliegen der laotischen Einkommensteuer (Law on Income Tax, Artikel 32)). Mit Domizil ansässige Personen werden auf in Laos und im Ausland erzielte Einkünfte besteuert, vorbehaltlich von Doppelbesteuerungsabkommen; ausländische Staatsangehörige werden auf in Laos erzielte Einkünfte und auf im Ausland gezahltes Gehalt besteuert, nachdem sie sich im Jahr mehr als 183 Tage dort aufgehalten haben.
Für wen gilt Gewinnsteuerbefreiung für geförderte Investitionen?
Investition in einen geförderten Sektor oder eine Zone nach den Artikeln 9 und 10 des Law on Investment Promotion. Unabhängig vom Investorenvisum.
Für wen gilt Steueranreiz auf die persönliche Einkommensteuer für Fachkräfte in geförderten Sektoren?
Fachkraft, die in einem geförderten Sektor nach dem Law on Investment Promotion arbeitet; die Fachkräfte und ihre Berechtigung sind in einer gesonderten Verordnung festgelegt. Nicht an ein bestimmtes Visum gebunden.
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Quellen (3)
Amtliche Quellen
- Law on Investment Promotion (Amended) No. 62/NA of 2024, promulgated 28 June 2024 · National Assembly of the Lao PDR, Investment Promotion Department · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2024-06-28
- Law on Income Tax (Revised) No. 88/NA of 25 June 2025, Lao Official Gazette · National Assembly of the Lao PDR, Lao Official Gazette · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2026-06-19
- Presidential Decree No. 145 of 6 August 2025 promulgating the Law on Income Tax (amended), with the law text · Ministry of Finance, Lao PDR · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2025-08-06