Steuern in Jordanien
Steuerlicher Wohnsitz: Mindestens 183 Tage in Steuerzeitraum (Kalenderjahr), zusammenhängend oder unterbrochen. In unseren Daten gibt es kein Sonderregime für Neuzugezogene.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Steuerlicher Wohnsitz
- Mindestens 183 Tage in Steuerzeitraum (Kalenderjahr), zusammenhängend oder unterbrochen · Eine natürliche Person, die sich im Steuerzeitraum mindestens 183 Tage körperlich in Jordanien aufhält, ist eine ansässige Person.
- In Jordanien anfallendes Einkommen ist die Bemessungsgrundlage; Einkommen einer ansässigen Person aus dem Ausland wird nach dem Gesetz von 2014 nur für Einkommen aus Geldern und Einlagen aus Jordanien mit 10% des Nettoeinkommens besteuert.
- Eine ansässige natürliche Person ist jemand, der sich im Steuerzeitraum mindestens 183 Tage in Jordanien aufhält, zusammenhängend oder in mehreren Aufenthalten, oder ein jordanischer Beschäftigter, der für die Regierung oder öffentliche Einrichtungen in oder außerhalb Jordaniens arbeitet. Der Steuerzeitraum ist das Kalenderjahr, sofern der Behörde kein anderes Geschäftsjahr mitgeteilt wird.
Standardregeln und Auslandseinkünfte
Allgemeine Regeln
Jordanien: Einkommensteuer auf im Königreich anfallendes Einkommen; allgemeine Umsatzsteuer 16%
Details
- Auf: In Jordanien anfallendes Einkommen (Gehälter, Geschäfts- und freiberufliches Einkommen, Immobilienhandel)
- Wer: Im Königreich anfallendes Einkommen ist steuerpflichtig, und die Befreiung ist die im Gesetz festgelegte Ausnahme
- Grenze: JOD 2,500/Monat ≈ $3,530
Die Einkommensteuer nach dem Gesetz Nr. 34 von 2014 gilt für in Jordanien anfallendes Einkommen, und Befreiungen gelten nur dort, wo das Gesetz sie nennt; der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 16% auf Waren und Dienstleistungen, die nicht in den Verzeichnissen für ermäßigte Sätze oder befreite Leistungen aufgeführt sind. 1 2 3 4
Besteuert wird
In Jordanien anfallendes Einkommen (Gehälter, Geschäfts- und freiberufliches Einkommen, Immobilienhandel); allgemeine Umsatzsteuer auf den Lieferwert.
Für wen es gilt
- Im Königreich anfallendes Einkommen ist steuerpflichtig, und die Befreiung ist die im Gesetz festgelegte Ausnahme.
- Die Verzeichnisse der allgemeinen Umsatzsteuer führen Waren zu 0%, 2%, 4%, 5% und 10% auf; die übrigen Waren und Dienstleistungen unterliegen 16%.
Ausschlüsse
- Befreite Quellen sind im Gesetz aufgeführt, darunter landwirtschaftliches Einkommen aus Tätigkeit im Königreich und die ersten JOD 2,500 (≈ $3,530) der monatlichen Brutto-Altersrente, einschließlich Invalidenrente (Artikel 4 des Einkommensteuergesetzes Nr. 34 von 2014 in der Fassung des Gesetzes Nr. 38 von 2018).
Grenzen
- JOD 2,500 im Monat (≈ $3,530) · Die monatliche Brutto-Altersrente, einschließlich Invalidenrente, ist bis zu diesem Betrag von der Einkommensteuer befreit (Artikel 4(a)(14), in der Fassung des Gesetzes Nr. 38 von 2018).
Steuerliche Ansässigkeit
In Jordanien anfallendes Einkommen ist die Bemessungsgrundlage; Einkommen einer ansässigen Person aus dem Ausland wird nach dem Gesetz von 2014 nur für Einkommen aus Geldern und Einlagen aus Jordanien mit 10% des Nettoeinkommens besteuert.
Visa
Eine Aufenthaltserlaubnis legt den steuerlichen Status nicht fest.
Weitere Steuern
Allgemeine Umsatzsteuer, Regelsatz 16%.
Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll
Allgemeine Regeln
Einkommensteuer für natürliche Personen in Jordanien: progressive Staffel, Befreiungen und nationaler Beitrag
Details
- Auf: Nettosteuerpflichtiges, in Jordanien anfallendes Einkommen nach Abzügen
- Grenze: JOD 5,000/Jahr ≈ $7,050
Ansässige natürliche Personen zahlen Einkommensteuer von 5% auf die ersten JOD 5,000 (≈ $7,050) des steuerpflichtigen Einkommens, 10% auf die nächsten JOD 5,000, (≈ $7,050) 15% auf die nächsten JOD 5,000, (≈ $7,050) 20% auf die nächsten JOD 5,000, (≈ $7,050) 25% bis JOD 1,000,000 (≈ $1,410,000) und 30% darüber, nach einem persönlichen Freibetrag von JOD 9,000 (≈ $12,700) und einem Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen von JOD 9,000 (≈ $12,700). 3 4
Besteuert wird
Nettosteuerpflichtiges, in Jordanien anfallendes Einkommen nach Abzügen; eine ansässige natürliche Person kann einen persönlichen Freibetrag von JOD 9,000 (≈ $12,700) und einen Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen von JOD 9,000 (≈ $12,700) abziehen, mit bis zu JOD 1,000 (≈ $1,410) jeweils für die steuerpflichtige Person und den Ehepartner und bis zu JOD 3,000 (≈ $4,230) für Kinder gegen Kosten für Medizin, Bildung, Miete und Wohnungsbaudarlehen, wobei die gesamten Freibeträge auf JOD 23,000 (≈ $32,400) begrenzt sind.
Für wen es gilt
- Gilt für natürliche Personen mit Einkommen aus jordanischen Quellen, ob ansässig oder nicht ansässig.
- Persönliche Freibeträge und Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen werden nur ansässigen natürlichen Personen gewährt; ein nicht ansässiger Jordanier kann den Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen für in Jordanien ansässige unterhaltsberechtigte Personen geltend machen.
- Ein nationaler Beitrag von 1% gilt für steuerpflichtiges Einkommen über JOD 200,000 (≈ $282,000).
Ausschlüsse
- Nicht ansässige Personen erhalten keinen persönlichen Freibetrag.
- An nicht ansässige Personen gezahltes Einkommen, das nicht befreit ist, unterliegt einer Quellensteuer von 10%.
- Auslandseinkommen von Ansässigen folgt einer gesonderten Regel, die im Datensatz zum Auslandseinkommen beschrieben ist.
Grenzen
- JOD 5,000 im Jahr (≈ $7,050) · Jede der ersten vier Stufen ist JOD 5,000 (≈ $7,050) breit: 5%, 10%, 15% und 20%.
- JOD 20,000 im Jahr (≈ $28,200) · Steuerpflichtiges Einkommen über diesem Betrag wird bis JOD 1,000,000 (≈ $1,410,000) mit 25% besteuert.
- JOD 1,000,000 im Jahr (≈ $1,410,000) · Steuerpflichtiges Einkommen über diesem Betrag wird mit 30% besteuert.
- JOD 9,000 im Jahr (≈ $12,700) · Persönlicher Freibetrag einer ansässigen natürlichen Person (ab dem Steuerjahr 2020).
- JOD 9,000 im Jahr (≈ $12,700) · Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen, unabhängig von ihrer Zahl (ab dem Steuerjahr 2020).
- JOD 23,000 im Jahr (≈ $32,400) · Maximale Gesamtsumme der Freibeträge für die Person selbst, unterhaltsberechtigte Personen und den Ehepartner.
- JOD 200,000 im Jahr (≈ $282,000) · Ein nationaler Beitrag von 1% gilt für steuerpflichtiges Einkommen über diesem Betrag.
Tage im Land
- Mindestens 183 Tage in Steuerzeitraum (Kalenderjahr), zusammenhängend oder unterbrochen · Eine natürliche Person, die sich im Steuerzeitraum mindestens 183 Tage körperlich in Jordanien aufhält, ist eine ansässige Person.
Steuerliche Ansässigkeit
Eine ansässige natürliche Person ist jemand, der sich im Steuerzeitraum mindestens 183 Tage in Jordanien aufhält, zusammenhängend oder in mehreren Aufenthalten, oder ein jordanischer Beschäftigter, der für die Regierung oder öffentliche Einrichtungen in oder außerhalb Jordaniens arbeitet. Der Steuerzeitraum ist das Kalenderjahr, sofern der Behörde kein anderes Geschäftsjahr mitgeteilt wird.
Visa
Die steuerliche Ansässigkeit beruht auf den Anwesenheitstagen im Steuerjahr, nicht auf der Art der Erlaubnis.
Weitere Steuern
Allgemeine Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sind von der Einkommensteuer getrennt. Quellensteuer wird nach den Durchführungsanweisungen vom Arbeitseinkommen abgezogen.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Allgemeine Regeln
Jordanische Besteuerung des Auslandseinkommens von Ansässigen
10% Steuer
Details
- Wer: Gilt für eine ansässige Person (183 Tage oder mehr im Steuerjahr)
Jordanien besteuert in Jordanien anfallendes oder daraus stammendes Einkommen; das Netto-Auslandseinkommen einer ansässigen Person wird ohne Abzüge nur dann mit 10% besteuert, wenn es aus aus Jordanien entnommenen Geldern oder Einlagen stammt, und anderes Auslandseinkommen liegt außerhalb der jordanischen Steuerbemessungsgrundlage. 3
Besteuert wird
Netto-Auslandseinkommen einer ansässigen Person, das aus Geldern oder Einlagen aus Jordanien stammt; die Steuer beträgt pauschal 10%, und kein Abzug ist zulässig. Einkommen aus jordanischen Quellen wird nach der progressiven Staffel für natürliche Personen besteuert.
Für wen es gilt
- Gilt für eine ansässige Person (183 Tage oder mehr im Steuerjahr).
- Gilt nur für Auslandseinkommen, das aus Geldern oder Einlagen aus Jordanien stammt.
Ausschlüsse
- Auslandseinkommen einer ansässigen Person, das nicht aus Geldern oder Einlagen aus Jordanien stammt, ist nicht als steuerpflichtiges Einkommen aufgeführt.
- Einkommen aus Dienstleistungen stammt aus jordanischen Quellen, wenn die Arbeit oder Tätigkeit in Jordanien ausgeführt wird oder das Ergebnis in Jordanien genutzt wird, auch wenn es von einer nicht ansässigen Person erzielt wird.
- Einkommen aus dem elektronischen Handel mit Waren und Dienstleistungen ist steuerpflichtig.
Tage im Land
- Mindestens 183 Tage in Steuerzeitraum (Kalenderjahr), zusammenhängend oder unterbrochen · Der Ansässigkeitsstatus für die Regel zum Auslandseinkommen setzt eine körperliche Anwesenheit in Jordanien von mindestens 183 Tagen im Steuerzeitraum voraus.
Steuerliche Ansässigkeit
Der räumliche Geltungsbereich in Artikel 3 des Einkommensteuergesetzes ist Einkommen aus jordanischen Quellen; die 10%-Regel für Auslandseinkommen gilt für Ansässige (183 Tage oder mehr).
Visa
Keine Aufenthaltserlaubnis gewährt eine gesonderte Regelung für Auslandseinkommen; die Regel folgt dem 183-Tage-Ansässigkeitstest.
Weitere Steuern
Auf nicht befreites, an nicht ansässige Personen gezahltes Einkommen fällt eine Quellensteuer von 10% an. Zinsen auf Bankeinlagen in Jordanien unterliegen bei natürlichen Personen einer Quellensteuer von 5%, die für sie die endgültige Steuer ist.
Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll
Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und andere Steuern
- Allgemeine Umsatzsteuer, Regelsatz 16%.
- Allgemeine Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sind von der Einkommensteuer getrennt. Quellensteuer wird nach den Durchführungsanweisungen vom Arbeitseinkommen abgezogen.
- Auf nicht befreites, an nicht ansässige Personen gezahltes Einkommen fällt eine Quellensteuer von 10% an. Zinsen auf Bankeinlagen in Jordanien unterliegen bei natürlichen Personen einer Quellensteuer von 5%, die für sie die endgültige Steuer ist.
Häufige Fragen
Wann wird man in Jordanien steuerlich ansässig?
Mindestens 183 Tage in Steuerzeitraum (Kalenderjahr), zusammenhängend oder unterbrochen (Eine natürliche Person, die sich im Steuerzeitraum mindestens 183 Tage körperlich in Jordanien aufhält, ist eine ansässige Person). In Jordanien anfallendes Einkommen ist die Bemessungsgrundlage; Einkommen einer ansässigen Person aus dem Ausland wird nach dem Gesetz von 2014 nur für Einkommen aus Geldern und Einlagen aus Jordanien mit 10% des Nettoeinkommens besteuert.
Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.
Quellen (4)
Amtliche Quellen
- What is new in the provisions of the Income Tax Law No. 34 of 2014 · Income and Sales Tax Department, Jordan · geprüft am 2026-10-10
- Tax rates: general sales tax schedules · Income and Sales Tax Department, Jordan · geprüft am 2026-10-10
- Income Tax Law No. 34 of 2014 as amended (consolidated Arabic text, including Law No. 38 of 2018) · Income and Sales Tax Department, Jordan · geprüft am 2026-10-12
- Income Tax Law No. 34 of 2014 as amended (Arabic PDF, original Gazette 5320 of 31 December 2014, amended by Law 38 of 2018, Gazette 5547) · Income and Sales Tax Department, Jordan · geprüft am 2026-10-12 · veröffentlicht am 2018-12-02