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Steuern in Antigua und Barbuda

Auslandseinkünfte von Ansässigen: Keine Einkommensteuer für Privatpersonen. In unseren Daten gibt es kein Sonderregime für Neuzugezogene.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Allgemeine Regeln

Steuer für nicht eingetragene Unternehmen (Selbstständige und Personengesellschaften)

Details
  • Auf: Netto-Geschäftseinkommen (Umsatz abzüglich Betriebsausgaben)
  • Wer: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und andere nicht eingetragene Unternehmen
  • Grenze: XCD 42k/Jahr ≈ $16k

Einkünfte aus selbstständiger Geschäftstätigkeit werden auf das Nettoeinkommen besteuert: 0% bis EC$42,000, 8% bis EC$186,000 und 25% darüber für einen Einzelunternehmer. 1

Besteuert wird

Netto-Geschäftseinkommen (Umsatz abzüglich Betriebsausgaben)

Für wen es gilt

  • Einzelunternehmen, Personengesellschaften und andere nicht eingetragene Unternehmen; Ausländer registrieren sich mit einer Arbeitserlaubnis für Selbstständige.

Ausschlüsse

  • Persönliche Haushaltsausgaben sind nicht abzugsfähig.

Grenzen

  • XCD 42,000 im Jahr (≈ $15,600) · Steuerpflichtiges Einkommen eines Einzelunternehmers wird bis zu diesem Betrag mit 0% besteuert; 8% von EC$42,001 bis EC$186,000; 25% über EC$186,000.

Visa

Selbstständige Ausländer benötigen zur Registrierung eine Arbeitserlaubnis für Selbstständige.

Weitere Steuern

Nicht ansässige Eigentümer von Mietimmobilien in Antigua zahlen 12.5% Quellensteuer auf Mieteinnahmen. Die jährliche Registrierungsgebühr beträgt EC$0 bis EC$400 nach Bruttoeinkommen. Die ABST-Registrierung ist bei einem steuerpflichtigen Umsatz von EC$300,000 erforderlich.

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Allgemeine Regeln

Status der Einkommensteuer

Details
  • Auf: Erwerbseinkommen und anderes persönliches Einkommen

Die Einkommensteuer galt von April 2005 bis Juni 2016 und wurde dann abgeschafft; Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden seit 1 Juli 2016 nach der Steuer für nicht eingetragene Unternehmen besteuert. 1 2

Besteuert wird

Erwerbseinkommen und anderes persönliches Einkommen

Steuerliche Ansässigkeit

Die Startseite der IRD führt die Einkommensteuer weiterhin unter den von ihr verwalteten Steuern auf.

Visa

Staatsangehörigkeit durch Investition und die Genehmigung Nomad Digital Residence bestimmen die steuerliche Ansässigkeit nicht; mit keiner von beiden ist eine Steuerentlastung verbunden.

Am anhand amtlicher Quellen geprüft, einzelne Angaben nur teilweise bestätigtÄnderungsprotokoll

Allgemeine Regeln

Verkaufssteuer von Antigua und Barbuda (ABST)

15% Steuer

Details
  • Auf: Verkaufspreis von Waren und Dienstleistungen
  • Grenze: XCD 300k/Jahr ≈ $111k

Die ABST ist eine Mehrwertsteuer mit einem Regelsatz von 15% auf Waren und Dienstleistungen; die Registrierung ist bei einem steuerpflichtigen Umsatz von EC$300,000 erforderlich. 3

Besteuert wird

Verkaufspreis von Waren und Dienstleistungen

Ausschlüsse

  • Finanzdienstleistungen, medizinische Leistungen, verschreibungspflichtige Arzneimittel, Bildungsleistungen und örtlicher Verkehr sind befreit.

Grenzen

  • XCD 300,000 im Jahr (≈ $111,000) · Jährlicher steuerpflichtiger Umsatz, ab dem die ABST-Registrierung erforderlich ist.

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Allgemeine Regeln

Antigua und Barbuda: keine Einkommensteuer

Keine Einkommensteuer für Privatpersonen

Einkünfte aus ausländischen Quellen: Keine Einkommensteuer für Privatpersonen
Details
  • Auf: Keine Einkommensteuer auf Erwerbs- oder Kapitaleinkommen
  • Grenze: XCD 42k/Jahr ≈ $16k

Antigua und Barbuda hat die Einkommensteuer 2016 abgeschafft (Haushaltserklärung 2026), daher unterliegen Erwerbs-, Kapital- und andere ausländische Einkünfte von Einzelpersonen keiner Einkommensteuer; Einkünfte von Selbstständigen und Personengesellschaften werden stattdessen nach der Steuer für nicht eingetragene Unternehmen besteuert, mit 0% auf die ersten XCD 42,000 (≈ $15,600) für einen Einzelunternehmer, 8% von XCD 42,001 (≈ $15,600) bis 186,000 und 25% über XCD 186,000 (≈ $68,900). 4 5 2

Besteuert wird

Keine Einkommensteuer auf Erwerbs- oder Kapitaleinkommen. Die Steuer für nicht eingetragene Unternehmen gilt für Einkünfte von Selbstständigen aus Einzelunternehmen, Personengesellschaften und anderen nicht eingetragenen Unternehmen.

Für wen es gilt

  • Einzelpersonen ohne nicht eingetragenes Unternehmen unterliegen keiner Einkommensteuer.

Ausschlüsse

  • Einkünfte nicht eingetragener Unternehmen (Einzelunternehmer, Personengesellschaften) sind nach der UBT steuerpflichtig.
  • Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer, und die Verkaufssteuer von Antigua und Barbuda, die Grundsteuer und andere Abgaben gelten.

Grenzen

  • XCD 42,000 im Jahr (≈ $15,600) · Steuerpflichtige Einkommensstufe der UBT für Einzelunternehmer mit 0% besteuert; 8% gelten von 42,001 bis 186,000 und 25% über 186,000
  • XCD 186,000 im Jahr (≈ $68,900) · Steuerpflichtiges UBT-Einkommen von Einzelunternehmern über diesem Betrag wird mit 25% besteuert

Steuerliche Ansässigkeit

Es gilt kein Test der steuerlichen Ansässigkeit für die Einkommensteuer; die UBT-Registrierung hängt vom Betrieb eines nicht eingetragenen Unternehmens ab.

Visa

Staatsangehörigkeit durch Investition oder Aufenthaltsstatus ändern nichts an der fehlenden Einkommensteuer; die UBT gilt für Personen, die im Land ein Geschäft betreiben.

Weitere Steuern

Die Steuerbehörde (Inland Revenue Department) verwaltet die Verkaufssteuer von Antigua und Barbuda, die Steuer für nicht eingetragene Unternehmen, die Körperschaftsteuer, die Grundsteuer und die Unterhaltungssteuer.

Am anhand amtlicher Quellen geprüftÄnderungsprotokoll

Werden Auslandseinkünfte in Antigua und Barbuda besteuert?

Keine Einkommensteuer für Privatpersonen. Antigua und Barbuda hat die Einkommensteuer 2016 abgeschafft (Haushaltserklärung 2026), daher unterliegen Erwerbs-, Kapital- und andere ausländische Einkünfte von Einzelpersonen keiner Einkommensteuer; Einkünfte von Selbstständigen und Personengesellschaften werden stattdessen nach der Steuer für nicht eingetragene Unternehmen besteuert, mit 0% auf die ersten XCD 42,000 (≈ $15,600) für einen Einzelunternehmer, 8% von XCD 42,001 (≈ $15,600) bis 186,000 und 25% über XCD 186,000 (≈ $68,900).

Die ≈-USD-Beträge sind Näherungswerte: tägliche Referenzkurse von ExchangeRate-API vom 12. Okt. 2026, aktualisiert bei jeder Aktualisierung der Website.

Quellen (5)

Amtliche Quellen

  1. Unincorporated Business Tax FAQ · Inland Revenue Department, Antigua and Barbuda · geprüft am 2026-10-10
  2. Inland Revenue Department home page (taxes administered) · Inland Revenue Department, Antigua and Barbuda · geprüft am 2026-10-10
  3. Frequently asked questions: ABST · Inland Revenue Department, Antigua and Barbuda · geprüft am 2026-10-10
  4. 2026 Budget Statement: People-Centred Growth and Development · Government of Antigua and Barbuda (Ministry of Finance) · geprüft am 2026-10-10 · veröffentlicht am 2025
  5. Unincorporated Business Tax (UBT) Frequently Asked Questions · Inland Revenue Department, Antigua and Barbuda · geprüft am 2026-10-10