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Regeländerung · 1. Januar 2026

Deutschland: Ab dem Veranlagungsjahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag EUR 12,348

Ab dem Veranlagungsjahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag EUR 12,348; die erste Progressionszone reicht bis EUR 17,799, der Grenzsteuersatz von 42% beginnt bei EUR 69,879 und der von 45% bei EUR 277,826 (§ 32a EStG).

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